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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Einstellung eines wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretungen nach § 23 Abs 1 und § 24 Abs 3 lit b StVO eingeleiteten Strafverfahrens mit Aktenvermerk vermag für die Verwaltungsbehörde keine Bindungswirkung dahin zu erzeugen, dass sie im Kostenvorschreibungsverfahren nicht dennoch den einen oder den anderen Tatbestand als erwiesen annehmen darf (Hinweis auf E 9.3.1984, 82/02/0238).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180093.X06Im RIS seit
24.08.2006Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018