RS Vwgh 1988/6/13 88/18/0029

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Veröffentlicht am 13.06.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §45 Abs1;
VStG §45 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Einem Beschuldigten erwächst aus dem Umstand der Einstellung eines anderen Strafverfahrens (hier: wegen eines ähnlich gelagerten Sachverhaltes) gegen ihn kein Rechtsanspruch darauf, nunmehr nicht bestraft zu werden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180029.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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