Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0192 E 25. April 1990 RS 5 Stammrechtssatz Tatbestandsmäßig für eine Bestrafung nach § 31 Abs 1 (iVm § 99 Abs 2 lit e StVO) ist ua ausschließlich das unbefugte Anbringen von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Zustandsdelikt), nicht a... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, jeweils vom 4. März 2002, Zlen. II-STR- 07640e/2001 und II-STR-07589e/2001, wurde die Beschwerdeführerin - nach Wiedergabe des Wortlautes des § 16 Abs. 3 des Tiroler Jugendschutzgesetzes 1994 und unter Verweis auf den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 7. August 2001, mit dem der näher bezeichnete Gastbetrieb der Beschwerdeführerin als Betriebsanlage im Sinne dieser Gesetzesstell... mehr lesen...
Mit zwei Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, jeweils vom 4. März 2002, Zlen. II-STR- 07640e/2001 und II-STR-07589e/2001, wurde die Beschwerdeführerin - nach Wiedergabe des Wortlautes des § 16 Abs. 3 des Tiroler Jugendschutzgesetzes 1994 und unter Verweis auf den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 7. August 2001, mit dem der näher bezeichnete Gastbetrieb der Beschwerdeführerin als Betriebsanlage im Sinne dieser Gesetzesstell... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 6. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 2. Juni 2000 um 23.50 Uhr auf dem Parkplatz Arnwiesen auf der Südautobahn A2 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten PKW eine mautpflichtige Bundestrasse benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Mautvignette gefehlt habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer "§ 7 Abs.... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 6. November 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 2. Juni 2000 um 23.50 Uhr auf dem Parkplatz Arnwiesen auf der Südautobahn A2 mit einem nach dem Kennzeichen bestimmten PKW eine mautpflichtige Bundestrasse benützt, ohne die zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass die Mautvignette gefehlt habe. Dadurch habe der Beschwerdeführer "§ 7 Abs.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §59 Abs1;BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0311 E 28. April 1992 VwSlg 13623 A/1992 RS 1 Stammrechtssatz Dem Gebot des § 44 a lit b VStG wird dann nicht entsprochen, wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren96/02 Sonstige Angelegenheiten des Straßenbaus
Norm: AVG §59 Abs1;BStFG 1996 §13 Abs1 idF 1999/I/107;BStFG 1996 §7 Abs1 idF 1999/I/107;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0311 E 28. April 1992 VwSlg 13623 A/1992 RS 1 Stammrechtssatz Dem Gebot des § 44 a lit b VStG wird dann nicht entsprochen, wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitier... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. September 2001 gegen 17.00 Uhr an näher umschriebenen Stellen im "Arlberg-Tunnel" ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt und 2. die doppelte Sperrlinie überfahren. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe sich am 4. Juli 2000 um 19.45 Uhr beim Objekt S.-Straße 45 trotz Aufforderung durch ein von der Behörde ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, die Atemluft auf Alkholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl der Verdacht bestanden habe, dass er sich beim vorhergehenden Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges von der Gara... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0050 E 25. April 1997 RS 2(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Mit der neunzehnten StVO-Novelle wurde in § 5 Abs 2 StVO ein (dritter) Satz - eine Gebotsnorm - mit dem Wortlaut angefügt "Wer zu einer Untersuchung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0041 E 23. Mai 2002 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für die Verwaltungsübertretung der Verweigerung der Ablegung des Alkotestes gemäß § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO kommt es für die im
Spruch: gebotene Tatumschreibung auf Zeit u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1994/518;StVONov 19te;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0050 E 25. April 1997 RS 2(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Mit der neunzehnten StVO-Novelle wurde in § 5 Abs 2 StVO ein (dritter) Satz - eine Gebotsnorm - mit dem Wortlaut angefügt "Wer zu einer Untersuchung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0041 E 23. Mai 2002 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Für die Verwaltungsübertretung der Verweigerung der Ablegung des Alkotestes gemäß § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO kommt es für die im
Spruch: gebotene Tatumschreibung auf Zeit u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Mit dem an "L" gerichteten Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 23. Jänner 2002 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von zehn Verwaltungsübertretungen gemäß § 18 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z 1 lit. b Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt für schuldig befunden: "Sie haben es laut Strafantrag ... als Vorstand und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der 'A AG' mit dem Sitz in G, ... zu verantworten, dass ..., die nachstehend angeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid vom 3. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M-GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) mit Sitz und Standort an einer näher angeführten Adresse in W für schuldig erkannt, am 5. Oktober 1994 einen namentlich angeführten bosnischen Staatsangehörigen, zwei namentlich angeführte rumänische Staatsangehörige und einen na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0014 E 3. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z. 1 VStG) im
Spruch: eines Strafbescheides Feststellungen über das Nichtvorliegen von sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen aller nur denkbaren Rechtfertigungs- und Strafauss... mehr lesen...
Mit dem an "L" gerichteten Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 23. Jänner 2002 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von zehn Verwaltungsübertretungen gemäß § 18 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 Z 1 lit. b Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt für schuldig befunden: "Sie haben es laut Strafantrag ... als Vorstand und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der 'A AG' mit dem Sitz in G, ... zu verantworten, dass ..., die nachstehend angeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid vom 3. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M-GmbH (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) mit Sitz und Standort an einer näher angeführten Adresse in W für schuldig erkannt, am 5. Oktober 1994 einen namentlich angeführten bosnischen Staatsangehörigen, zwei namentlich angeführte rumänische Staatsangehörige und einen na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall sind keine Anhaltspunkte für die Erfüllung unter anderem des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG (der die Ausnahme von Angehörigen von österreichischen Staatsbürgern aus dem AuslBG betrifft) gegeben, wesh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0014 E 3. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, dass die Behörde bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z. 1 VStG) im
Spruch: eines Strafbescheides Feststellungen über das Nichtvorliegen von sachverhaltsmäßigen Voraussetzungen aller nur denkbaren Rechtfertigungs- und Strafauss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall sind keine Anhaltspunkte für die Erfüllung unter anderem des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG (der die Ausnahme von Angehörigen von österreichischen Staatsbürgern aus dem AuslBG betrifft) gegeben, wesh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptsmannschaft Innsbruck vom 19. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß "§ 21 Absatz 1 lit. a in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Tiroler Jugendschutzgesetz" dahingehend für schuldig befunden, er habe als Vater und somit Erziehungsberechtigter des minderjährigen A. C. zu verantworten, dass dieser sich in der Nacht vom 11. August auf den 12. August 2001 bis ca. 4.00 Uhr in verschiedenen Lokalen in Seefeld in Tirol aufgeha... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptsmannschaft Innsbruck vom 19. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß "§ 21 Absatz 1 lit. a in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Tiroler Jugendschutzgesetz" dahingehend für schuldig befunden, er habe als Vater und somit Erziehungsberechtigter des minderjährigen A. C. zu verantworten, dass dieser sich in der Nacht vom 11. August auf den 12. August 2001 bis ca. 4.00 Uhr in verschiedenen Lokalen in Seefeld in Tirol aufgeha... mehr lesen...
Index: L46007 Jugendförderung Jugendschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JSchG Tir 1994 §12 Abs1 idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §16 Abs1 idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §16 Abs2 lita idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §21 Abs1 lita idF 1994/004;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 16 Abs. 2 lit. a des JSchG Tir 1994 in der zur Tatzeit anzuwendenden Fassung verbietet Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensj... mehr lesen...
Index: L46007 Jugendförderung Jugendschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JSchG Tir 1994 §12 Abs1 idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §16 Abs1 idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §16 Abs2 lita idF 1994/004;JSchG Tir 1994 §21 Abs1 lita idF 1994/004;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 16 Abs. 2 lit. a des JSchG Tir 1994 in der zur Tatzeit anzuwendenden Fassung verbietet Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensj... mehr lesen...