Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung de... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem zur hg. Zl. 90/18/0238, vorgelegten Verwaltungsstrafakt ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig befunden und bestraft, wobei im Rahmen der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit. a VStG) die Tatzeit mit "16... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem zur hg. Zl. 90/18/0238, vorgelegten Verwaltungsstrafakt ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 11. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig befunden und bestraft, wobei im Rahmen der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a lit. a VStG) die Tatzeit mit "16... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine erstmals im Straferkenntnis erfolgte unrichtige Angabe der Jahreszahl des Tatzeitpunktes, die irrtümlich auch in den Berufungsbescheid übernommen wurde, kann durch einen von der Berufungsbehörde erlassenen Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit für den Besch deshalb offenkundig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Sachverhaltselemente bei der Übertretung des § 21 Abs 1 StVO sind 1) das jähe und für den nachfolgenden Lenker überraschende Abbremsen, 2) die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durch dieses Manöver und 3), daß dieses Manöver a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine erstmals im Straferkenntnis erfolgte unrichtige Angabe der Jahreszahl des Tatzeitpunktes, die irrtümlich auch in den Berufungsbescheid übernommen wurde, kann durch einen von der Berufungsbehörde erlassenen Bescheid gem § 62 Abs 4 AVG berichtigt werden, wenn die Unrichtigkeit für den Besch deshalb offenkundig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Sachverhaltselemente bei der Übertretung des § 21 Abs 1 StVO sind 1) das jähe und für den nachfolgenden Lenker überraschende Abbremsen, 2) die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durch dieses Manöver und 3), daß dieses Manöver a... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (BH) vom 23. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe entgegen den Bestimmungen des § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) die jugoslawischen Staatsbürger A, B, E und G, sowie den türkischen Staatsbürger Z bis mindestens 30. Oktober 1989, 13 h, in K beschäftigt, obwohl ein Arbeitgeber, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt sei, einen Ausländer nur dann beschäftigen dürfe, wenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wird die Tatzeit mit "bis mindestens 30. Oktober 1989, 13.00 Uhr" angegeben, so ist damit die Tat ausreichend individualisiert. Daß über den Zeitraum vor dem 30. Oktober 1989 keine Ausführungen vorliegen, steht dieser Beurteilung n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 1988 wurde der Beschwerdeführer u. a. schuldig erkannt, er habe am 11. Februar 1987 um 21.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf einer bestimmten Straße in Weiz gelenkt, wobei anläßlich einer dort durchgeführten Lenker- und Fahrzeugkontrolle festgestellt worden sei, daß die Nebelscheinwerfer am Pkw vorschriftswidrig in einem Abstand von 17,5 cm links und rechts der Längsmittelebene des Pkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe der Behörde auf deren schriftliches, am 28. Dezember 1989 zugestelltes Verlangen keine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Auskunft erteilen können, wer einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 6. September 1989 um 18.25 Uhr auf der B 171, km 70/2, in Hall i.T. in Richtung Innsbruck gelenkt habe, obwohl er als Zulassungsbesitze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §65;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 65 VStG greift dann nicht Platz, wenn die Berufungsbehörde bloß eine rechtliche Qualifikation der Tat ändert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030029.X02 Im RIS seit 26.01.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §31 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a;
Rechtssatz: Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich, wenn dem Besch kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde. Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unverwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt (Hinweis E 8.11.1989, 89/02/0004); hiebei genügt etwa das Datum der Aufforderung, jedenfalls aber das Datum der Zustellung der schrif... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 18. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Betriebsinhaber zu verantworten, daß durch Ihre Unternehmung in Innsbruck, A-Straße 4, entgegen den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes, BGBl. Nr. 91/1965, i.V. mit § 6 der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, für Land- und Forstwirtschaft und soziale Verwaltung vom 22. Deze... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 21. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch Beihilfe zur Begehung einer Verwaltungsübertretung nach der Gewerbeordnung durch A geleistet zu haben, daß er mit einem Vertreter der Firma Y-Ltd. den Vertrag vom 20. Februar 1989 über die Zurverfügungstellung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Betriebsberater" an diese Firma abgeschlossen habe, sodaß A über Auftrag der Firma Y-Ltd. im M... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Inhaber der "Firma N-Automatenvertrieb", vom 10. Dezember 1988 bis zumindest zum 19. April 1989 beim Zaun des Wohnhauses A in X, Z-Straße 283, etwa 123 m südlich des Gemeindekindergartens und ca. 200 m südlich der Volks- und Hauptschulde Admont 4 Automaten (gefüllt mit Süßigkeiten und Kaugummi) aufgestellt zu haben, obwohl laut Verordnung des Bürgermeisters der M... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 4. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. Februar 1988 in Amstetten (in der Folge A genannt) folgende Verkaufsautomaten betrieben zu haben, obwohl dies durch Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde A zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor unüberlegten Geldausgaben vom 3. Oktober 1984 untersagt worden sei: 1. beim Haus Stefan im Verbotsbereich der Hauptschule II P... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 17. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Geschäftsführer der Firma N-GesmbH zu verantworten, daß die N-GesmbH zumindest im Zeitraum vom 10.3.1989 bis 29.6.1989 im Standort X, A-Straße 60, das Gasthaus 'Z-Pub' und somit das Gastgewerbe betrieben hat, 1) obwohl die erforderliche Konzession nicht vorlag, und 2) obwohl die Betriebsanlage gewerbebehördlich nicht genehmigt war. S... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 21. November 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch Beihilfe zur Begehung einer Verwaltungsübertretung nach der Gewerbeordnung durch A geleistet zu haben, daß er mit einem Vertreter der Firma Y-Ltd. den Vertrag vom 20. Februar 1989 über die Zurverfügungstellung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe "Betriebsberater" an diese Firma abgeschlossen habe, sodaß A über Auftrag der Firma Y-Ltd. im M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1 Z2;GewO 1973 §192 Abs1;GewO 1973 §193 Abs1 Z1;GewO 1973 §193 Abs3 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z2 idF 1988/399;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0087 1 Stammrechtssatz Dem Konkretisierungsgebot gem § 44 a lit a VStG wird in Ansehung des Vorwurfes des Betreibens eines "Gastgewerbes" im Regelfal... mehr lesen...
Index: L71096 Automatenverkauf Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Admont 1988;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040005.X01 Im RIS seit 23.04.1991 mehr lesen...
Index: L71093 Automatenverkauf Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AutomatenverkaufsV Amstetten 1984 §3;GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren46/01 Bundesstatistikgesetz
Norm: BundesstatistikG 1965 §11 Z1;BundesstatistikG 1965 §8 Abs1;Statistik Groß- und Einzelhandel 1972 §6;Statistik Groß- und Einzelhandel 1972 §7;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Gem § 44a litb VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, zu enthalten. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0184 E 6. Februar 1990 VwSlg 13112 A/1990 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß § 44 a lit a VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Danach ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu... mehr lesen...