Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer "als Geschäftsführer, und zwar als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma X GmbH" wegen fünf Übertretungen des "§ 9 Abs. 1 VStG i.V.m. § 103 Abs. 2 KFG 1967" bestraft, weil er es unterlassen habe, auf das jeweilige schriftliche Verlangen der Bundespolizeidirektion Salzburg der Behörde binnen zwei Wochen nach Zustellung, sohin längstens bis zu einem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 16. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. August 1989 von 10.45 Uhr bis 11.05 Uhr in Salzburg, G-Gasse Nr. nn, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" (werktags Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag von 6.30 Uhr bis 13.00 Uhr, ausgenommen Ladetätigkeit von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr) abgestellt, ohn... mehr lesen...
Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28. Februar 1991 wurde wegen des Vorwurfes zweier Verwaltungsübertretungen die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens verfügt und ferner der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig gesprochen, er habe nach dem Ausparken seines Fahrzeuges am 12. August 1989 um 13.30 Uhr den - näher umschriebenen - Verkehrsunfall, der sich hiebei ereignet habe, nicht dem nächsten Gendarmerieposten gemeldet; er sei ferner am 12. August 1989 um 19... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Penzing, vom 15. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges "unterlassen, der Behörde auf ihr Verlangen vom 11.5.1990 Auskunft zu erteilen, wer dieses Kfz." zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort gelenkt hat. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begangen. Mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §103a Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt in einem Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 2 KFG iVm § 9 Abs 1 VStG das gem § 103 Abs 2 KFG wesentliche Tatbestandsmerkmal, daß der Besch als Geschäftsführer, und zwar als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Gesellschaft als Zulass... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muß in Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG 1967 unverwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, es sich handelt (vgl das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 8.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §62 Abs3;VStG §44a lita;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Im Falle der Durchführung einer Ladetätigkeit geht das anfänglich erlaubte Abstellen des Fahrzeuges nach dem für eine Ladetätigkeit vom Halteverbot und Parkverbot ausgenommenen Zeitraum in ein gem § 24 Abs 1 lit a StVO verbotenes Abstellen über... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VwRallg;
Rechtssatz: Mit der Formulierung, der Besch sei mit dem näher bezeichneten PKW "gefahren", wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, wird unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß dem Besch das Tatverhalten des Lenkens iSd § 5 Abs 1 StVO ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 30.1.1988 um 12.40 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N nnn.nnn in Wiener Neustadt, Domplatz, abgestellt, ohne einen entwerteten Parkschein gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und dadurch die Kurzparkzonenabgabe hinterzogen". Der Beschwerdeführer habe dadurch § 6 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 25. April 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 30.1.1988 um 12.40 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N nnn.nnn in Wiener Neustadt, Domplatz, abgestellt, ohne einen entwerteten Parkschein gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen und dadurch die Kurzparkzonenabgabe hinterzogen". Der Beschwerdeführer habe dadurch § 6 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung (belangte Behörde) vom 12. Juni 1989 wurde die Beschwerdeführerin zweier Übertretungen nach den §§ 18 Abs. 1 lit. d und 4 Abs. 2 Sittenpolizeigesetz schuldig erkannt, weil sie 1.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Antonia P. und 2.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Anita S. jeweils dadurch vorsätzlich Gelegenheit zur gewerbsmäßigen Unzucht gewährt habe, als sie den Genannten jeweils... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung (belangte Behörde) vom 12. Juni 1989 wurde die Beschwerdeführerin zweier Übertretungen nach den §§ 18 Abs. 1 lit. d und 4 Abs. 2 Sittenpolizeigesetz schuldig erkannt, weil sie 1.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Antonia P. und 2.) in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1988 der Anita S. jeweils dadurch vorsätzlich Gelegenheit zur gewerbsmäßigen Unzucht gewährt habe, als sie den Genannten jeweils... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 18 Abs 1 lit d iVm § 4 Abs 2 Vlbg SittenpolG sind die Zeitpunkte der festgestellten Prositutionsausübung für B... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: War bei einer Übertretung nach § 18 Abs 1 lit d iVm § 4 Abs 2 Vlbg SittenpolG bereits bei Abschluß des Mietvertrages die Absicht gegeben, G... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 18 Abs 1 lit d iVm § 4 Abs 2 Vlbg SittenpolG sind die Zeitpunkte der festgestellten Prositutionsausübung für B... mehr lesen...
Index: L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litd;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: War bei einer Übertretung nach § 18 Abs 1 lit d iVm § 4 Abs 2 Vlbg SittenpolG bereits bei Abschluß des Mietvertrages die Absicht gegeben, G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 für schudlig befunden und bestraft, weil er am 14. Oktober 1989 um 00.40 Uhr in "Wien 3., Erdberger Lände 12 Richtung A 23" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Entsprechend der Begründung: ihres Bescheides ging die Berufungsbehörde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 12. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer der Behörde auf Verlangen vom 9. Oktober 1989 nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt zu haben, von wem das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Pkw) am 13. August 1989 um 12.50 Uhr auf der Schwarzachtobelstraße in Bildstein, auf Höhe des ehemaligen Gasthauses Löwe... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten erließ gegenüber dem Beschwerdeführer das mit 11. September 1989 datierte Straferkenntnis, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 16.9.1989, 04.20 Uhr Tatort: Purkersdorf A1 bei Strkm 12,850 Fahrzeug: KFZ N nm.opq Tatbeschreibung 1) Bei einem Verkehrsunfall an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 21. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 für schudlig befunden und bestraft, weil er am 14. Oktober 1989 um 00.40 Uhr in "Wien 3., Erdberger Lände 12 Richtung A 23" ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Entsprechend der Begründung: ihres Bescheides ging die Berufungsbehörde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 12. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer der Behörde auf Verlangen vom 9. Oktober 1989 nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt zu haben, von wem das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug (Pkw) am 13. August 1989 um 12.50 Uhr auf der Schwarzachtobelstraße in Bildstein, auf Höhe des ehemaligen Gasthauses Löwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1406/61 E 27. September 1962 VwSlg 5871 A/1962 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auswechslung der als erwiesen angenommenen Tat ist die Berufungsbehörde nach § 66 Abs 4 AVG 1950 nicht befugt. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besonde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ist die Frage nach jener Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fahrzeug gelenkt oder vor einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat, sodaß vom Zweck der Regelung her die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0177 E 9. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Überschreitun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ist die Frage nach jener Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fahrzeug gelenkt oder vor einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat, sodaß vom Zweck der Regelung her die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0177 E 9. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist bei jeder auch noch so geringfügigen Überschreitung der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfüllt, sodass das Ausmaß der Überschreitun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. März 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin der M-Ges.m.b.H., welche Komplementärgesellschaft der MN-KG sei, und somit als zur Vertretung der MN-KG nach außen Berufene im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 zu verantworten, daß diese Gesellschaft Mitte Juli 1988 beim Bauvorhaben in Wien XXIII, D-Gründe: , Bauteil 7/1 (A-Gasse - B-Straße - C-Gasse) an me... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 18. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung Verantwortlicher der Fa. Bauunternehmung X-Ges.m.b.H. K zu verantworten, daß die Fa. X auf dem Standort K, A-Straße 16, am 17.12.1989, 5., 6., 9., 11. und 12.4.1990, tagsüber die gewerbliche Betriebsanlage Asphaltmischanlage mit einer Kapazität von 60... mehr lesen...