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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
NormenG 1971 §5;Rechtssatz
Mit dem spruchgemäßen bloßen Verweis auf eine (näher zitierte) Stelle einer nicht für verbindlich erklärten ÖNORM (hier in einem Bescheid, in dem dem Beschuldigten der Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen zur Last gelegt wird) wird dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG
(Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11.894 A/1985) nicht Genüge getan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190024.X04Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008