RS Vwgh 1991/5/27 91/19/0024

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Veröffentlicht am 27.05.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz
95/05 Normen Zeitzählung

Norm

NormenG 1971 §5;
ÖNORM B 2456;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Mit dem spruchgemäßen bloßen Verweis auf eine (näher zitierte) Stelle einer nicht für verbindlich erklärten ÖNORM (hier in einem Bescheid, in dem dem Beschuldigten der Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen zur Last gelegt wird) wird dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG

(Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11.894 A/1985) nicht Genüge getan.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190024.X04

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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