I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 15. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer als "verantwortlicher Dienstgeber" schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß in seinem (dem Standort nach bezeichneten) Gastgewerbebetrieb 1. ein namentlich genannter Jugendlicher an zwei bestimmten Tagen jeweils von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr gearbeitet und damit die zulässige tägliche Arbeitszeit v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Überschreitung der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zulässigen Wochenarbeitszeit handelt es sich um zwei verschiedene Delikte und nicht um ein fortgesetztes Delikt, weshalb eine gesonderte Bestrafung zu erfolgen hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 10. März 1988 legte der Magistrat Salzburg dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 5. August 1987 in X auf der Baustelle für das Betriebsgebäude des Kraftwerkes X als Arbeitgeber zu verantworten, "daß a) die Arbeitnehmer A, B, C und D mit Arbeiten (Kastenrinnenverlegung) auf dem Dach des o.a. Objektes beschäftigt wurden, obwohl Arbeiten auf Dächern, wie Dachdecker- und Spenglerarbeiten erst nach Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen, die ein Abstürzen vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §72 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33;BArbSchV §44;BArbSchV §45;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: Das Gebot des § 7 Abs 2 BArbSchV, wonach "in solchen Fällen die Dienstnehmer durch Anseilen gegen Absturz zu sichern" sind, geht über das allgemeine Gebot des § 72 Abs 1 AAV, Schut... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 26 Abs. 1, 2. bis 4. § 7 Abs. 1 und 5. § 9 Arbeitszeitgesetz mit Geldstrafen bestraft, weil er es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der als Arbeitgeberin fungierenden X KG Zweigniederlassung T in T zu verantworten habe, "daß im Betrieb in Wien 10, S-Gasse, 1) am 23. Mai 1989 für die Arbeitnehmer B und V keine Aufzeichnungen über die ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0042 2 Stammrechtssatz Nach § 22 Abs 1 VStG sind die Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn jemand durch verschiedene selbständige Taten mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat oder eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt. Strafdrohungen schließen einander dann a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 3. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe die Bestimmungen des Grundverkehrsgesetzes zu umgehen versucht, indem er mit ZB und MB einen Mietvertrag über 99 Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit mit gleichzeitiger Vorauszahlung des gesamten Mietzinses abgeschlossen und eine Vereinbarung über den Kauf des Objektes getroffen habe, wobei dieser Zustand bis dato aufrecht sei. Er habe dadurch eine Verwaltungs... mehr lesen...
Index: L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GVG Vlbg 1977 §17 Abs1 litb;GVG Vlbg 1977 §3 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0103 1 Stammrechtssatz Ein "Dauerdelikt" liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des herbe... mehr lesen...
I Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 28. August 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen 28 Übertretungen des § 3 Abs. 2 ARG Geldstrafen von je S 3.000,-- verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der X-GmbH zu verantworten habe, daß am Samstag, dem 26. November 1988, um 15.00 Uhr in einer näher genannten Verkaufsstelle dieser Gesellschaft in Wien 28 namentlich angeführte Arbeitnehmer besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/22 90/19/0282 4 Stammrechtssatz Bei Verstößen gegen das ARG liegen so viele Delikte vor, wie Arbeitnehmer betroffen sind (Hinweis E 29.6.1987, 86/08/0250). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990190500.X01 ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 23. April 1987 legte die Bezirkshauptmannschaft dem Mitbeteiligten zur Last, er habe es als Arbeitgeber unterlassen, dafür zu sorgen, daß in seinem Kunststoffverarbeitungsbetrieb in M an den einzelnen Laminierarbeitsplätzen in der Polyesterhalle die entstehenden, gesundheitsschädlichen Monostyroldämpfe nicht möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt würden, weil anstatt des maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentrationswertes (MAK-Wertes) für Monostyrol ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §16 Abs2;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbestand des § 16 Abs 2 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung ist entscheidend, ob an den verschiedenen Arbeitsplätzen, die nach der vorliegenden Fallgestaltung die Entstehungsquelle der Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe bilden, eine wirksame Absaugungsvorrichtung e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters zu einer Einheit zusammentr... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens im Zusammenhalt mit den mit der Beschwerde vorgelegten Urkunden (Kopien des angefochtenen Bescheides, des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz, der Strafverhandlungsschrift vor der belangten Behörde und der Berufung des Beschwerdeführers) ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer u.a. wegen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 22. August 1991 zwischen 23... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0145 E 25. Oktober 1989 RS 5 Stammrechtssatz Werden verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, so liegt kein fortgesetztes Delikt vor. Die Überschreitung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie die Überschreitung der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er in der Zeit vom 3. Mai 1991 bis zumindest 5. Juli 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1 KG S Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990 die ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisses vom 10. Oktober 1991, Zl. 91/06/0137, vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0186 und vom heutigen Tage, Zl. 92/06/0087, verwiesen. Gegenstand dieser Erkenntnisse waren drei Verwaltungsstrafverfahren, in welchen der Beschwerdeführer wegen der Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf der Grundparzelle Nr. n1, KG S ohne die erforderliche Baubewilligung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 3 Stammrechtssatz Bei einer unzulässigen Bauführung, die sich als Einheit darstellt und auch von einem einheitlichen Bauwillen getragen ist, h... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (Hinweis E 11.4.1986, 86/18/0051, 0052) doch erfaßt unabhängig davon die Bestrafung eines fortgesetzten Deliktes erst allenfalls später bekannt gewordene Einzeltathandlungen bis zum Zeitpunkt der Fällung (Zustellung) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses (Hinweis E 22.9.1992, 92/06/0087). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetz... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Stmk 1968 §69 Abs3;BauO Stmk 1968 §73 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Benützung ohne Baubewilligung ist im Geltungsbereich der Stmk BauO 1968 ein fortgesetztes Delikt; die Verjährungsfrist ist erst von dem Zeitpunkt an zu berechnen, an dem die strafba... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer unzulässigen Bauführung, die sich als Einheit darstellt und auch von einem einheitlichen Bauwillen getragen ist, handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt, das strafrechtlich als Einheit anzusehen ist. Im RIS seit 22.09.1992 mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 30. Juni 1976 als Journalist bei einer österreichischen Tageszeitung unselbständig tätig gewesen. Nach einer Erläuterung zur Einkommensteuererklärung für 1976 habe er während dieser Zeit auch als selbständiger Journalist gearbeitet. Danach war der Beschwerdeführer als freier Mitarbeiter für den B-Verlag in H., Bundesrepublik Deutschland, tätig. Mit einem im Mai 1976 eingereichten Fragebogen gab er dem Finanzamt den Beginn seiner selbständigen Tätigkeit... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz Land vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Inhaber des Handelsgewerbes im früheren Standort in T am 17. Oktober 1987 und am 5. Dezember 1987 in einem Inserat in den "OÖ. Nachrichten" sowie in der Ausgabe Nr. 18/1987 der Zeitschrift "Computerwelt" Personal-Computer, Festplatten und Monitore mit Nettopreisen (ohne Umsatzsteuer) angeboten, obwohl gemäß § 11c Abs. 2 des Preisgesetzes, ... mehr lesen...
Der Spruch: des im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides lautet im wesentlichen wie folgt: "Der Beschuldigte LT hat es unterlassen, die geforderten Preise für die nachstehend genannten und in den Auslagen der folgenden Geschäftslokale sichtbar ausgestellten Sachgüter, die zur Veräußerung an Letztverbraucher vorgesehen waren, ersichtlich zu machen, und zwar: am 10. März 1988 um 9 Uhr 15 in W, F-Straße, die Preise von Juwelierwaren aller... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Feste Regeln für die zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhanges noch hinreichende Zeitspanne zwischen den einzelnen Handlungen lassen sich nicht aufstellen; entscheidend ist in jedem Fall das WESEN DER UMSTÄNDE, die den Vorwurf begründen (Hinweis E 20.9.1984, 84/16/0052). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/03/0368 E 12. März 1986 RS 3 Stammrechtssatz Unter einem fortgesetzten Delikt sind eine Reihe von Einzelhandlungen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters in einer Einheit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §31 Abs5;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Fortsetzungszusammenhang besteht, ist nicht allein die Gleichartigkeit der Verübung und der gleiche Zweck der Handlungen maßgebend, sondern es kommt insbesondere auch darauf an, daß die einzelnen Akte sich nur als Teilhandlun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §21 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §31 Abs5;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Entscheidend für das Vorliegen eines Fortsetzungszusammenhanges ist, daß die einzelnen Tathandlungen von einem einheitlichen Willensentschluß getragen werden (Hinweis E 5.11.1991, 91/04/0150). Die Annahme eines solchen einheitlichen, auf die Verkürzung ... mehr lesen...