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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Lautet der Tatvorwurf gem § 20 iVm § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975 auf die Abgabe von Semmeln und Salaten in Selbstbedienung und wird der Besch nur einer einzigen Verwaltungsübertretung schuldig erkannt und nur eine einheitliche Strafe verhängt, ist der Bescheid gem § 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG zur Gänze aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X08Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.09.2010