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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §25 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 3Stammrechtssatz
Bei einer unzulässigen Bauführung, die sich als Einheit darstellt und auch von einem einheitlichen Bauwillen getragen ist, handelt es sich um ein fortgesetztes Delikt, das strafrechtlich als Einheit anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060122.X02Im RIS seit
22.09.1992