Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: § 83 Abs 4 Z 2 1 Halbsatz BDG 1979 in der Fassung BGBl Nr 376/1996 erachtet eine Leistungsfeststellung für unzulässig, wenn der Beamte im Beurteilungszeitraum nach § 81a Abs 2 BDG 1979 nicht mindestens während sieben Wochen Dienst versehen hat. Auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Grundlage und Ausgangspunkt jedes persönlichkeitsbedingten und solcherart von außenstehenden Dritten nicht ohne Weiteres nachvollziehbaren Werturteils über einen Beamten sind dessen dienstliche Leistungen im Beurteilungszeitraum. Auf dieser Grundlage baut grundsätzlich jede Leistungsfestst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Nichtdienstleistung infolge Nichtantretens des Dienstes ist keine Frage der Leistungsfeststellung, sondern wird disziplinär zu beurteilen sein (Hinweis E 19.November 1997, 96/09/0031 und E 7.Juli 1999, 99/09/0042). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1994/550;BDG 1979 §83 Abs4 Z2 idF 1996/375;
Rechtssatz: § 83 Abs 4 Z 2 1 Halbsatz BDG 1979 in der Fassung BGBl Nr 376/1996 erachtet eine Leistungsfeststellung für unzulässig, wenn der Beamte im Beurteilungszeitraum nach § 81a Abs 2 BDG 1979 nicht mindestens während sieben Wochen Dienst versehen hat. Auch aus den Erläuterungen zur Regierungsvorl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in Reutte. Am 3. Oktober 1996 richtete der Beschwerdeführer folgendes, an den Direktor seiner Schule adressiertes Schreiben: "Leistungsfeststellung: Im Hinblick auf eine mögliche Bewerbung um die Stellung eines Direktors an der BHAK, BHAS und BfsfwB X... ersuche ich Sie um eine Leistungsfeststellung... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AHG 1949 §1;BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;
Rechtssatz: Wenn IM EINZELFALL die Leistungsfeststellungskommission die Frist des § 87 Abs 5 BDG 1979 überschreitet und wegen der zwischenzeitig erfolgten Vergabe der schulfesten Stelle, die nach der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs2 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Leistungsfeststellungsantrages hängt nicht davon ab, daß sich der Lehrer dabei auf eine bestimmte im Verordnungsblatt der Schulbehörde ausgeschriebene schulfeste (Leiterstelle) Stelle bezieht (Hinweis E 25.6.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Die Leistungsfeststellungskommission entscheidet nicht als Berufungsbehörde gegenüber der Dienstbehörde; auch ist sie - materiel... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 22. April 1996 als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 1015 Wien, in dem er im Verteildienst für Inlandspostsendungen beschäftigt war. Im Kalenderjahr 1994 wurde der Beschwerdeführer mehrfach überprüft (30. August, 29. September und 29. Dezember) und wegen seines unter der Normalleistung (Kar... mehr lesen...
Der 1958 geborene Beschwerdeführer stand bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides der belangten Behörde vom 22. April 1996 als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 1015 Wien, in dem er im Verteildienst für Inlandspostsendungen beschäftigt war. Im Kalenderjahr 1994 wurde der Beschwerdeführer mehrfach überprüft (30. August, 29. September und 29. Dezember) und wegen seines unter der Normalleistung (Kar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §242 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die erste Tatbestandsvoraussetzung nach § 242 Abs 2 BDG 1979 ist auch dann erfüllt, wenn der Akt der rechtsverbindlichen Leistungsfeststellung zwar in Anwendung des Altrechtes (BDG 1979 idF vor der Nov durch d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §242 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine negative Leistungsfeststellung nach § 82 Abs 2 BDG 1979 hat auch eine Folgewirkung bezüglich des nächstfolgenden Beurteilungszeitraumes einer - grundsätzlich - durchzuführenden weiteren Leistungsfeststell... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §242 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die erste Tatbestandsvoraussetzung nach § 242 Abs 2 BDG 1979 ist auch dann erfüllt, wenn der Akt der rechtsverbindlichen Leistungsfeststellung zwar in Anwendung des Altrechtes (BDG 1979 idF vor der Nov durch d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §242 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine negative Leistungsfeststellung nach § 82 Abs 2 BDG 1979 hat auch eine Folgewirkung bezüglich des nächstfolgenden Beurteilungszeitraumes einer - grundsätzlich - durchzuführenden weiteren Leistungsfeststell... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsleiter der Marktgemeinde XY, Kärnten, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Gemeindebediensteter. Mit Datum vom 12. Oktober 1993 erstattete der Bürgermeister Bericht zur Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1992. Die Leistungsfeststellungskommission für die öffentlich-rechtlichen Gemeindebediensteten bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau setzte daraufhin die Leistungsfeststellung mit Bescheid vom 27. Dezember 1993 mit "sehr... mehr lesen...
Index: L24002 Gemeindebedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 impl;GdBedG Krnt 1992 §15 Abs9;
Rechtssatz: Die Abstufung im § 15 Abs 9 Krnt GdBedG 1992 zeigt, daß der Beamte, um eine ausgezeichnete Leistungsfeststellung zu erlangen, die Anforderungen seines Arbeitsplatzes jedenfalls in allen Belangen grundsätzlich ohne Mängel (Fehlleistungen, Unterlassungen) erfüllen muß und sein... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat das Lehramtsstudium in den Studienzweigen Klassische Philologie (Latein) und Philosophie, Pädagogik und Psychologie abgeschlossen. Im Schuljahr 1994/95 absolvierte er am Bundesrealgymnasium und Bundesoberstufenrealgymnasium D das Unterrichtspraktikum. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer habe "den zu erwartenden Arbeitserfolg gemäß § 24 des Unterrichtspraktikumsgesetzes, BGBl. Nr. 145/1988 (UPG), nicht aufg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;UPG 1988 §24 Abs5;
Rechtssatz: § 24 Abs 5 UPG entspricht nach seinem wesentlichen Wortlaut und seinem Zweck dem § 81 Abs 1 BDG 1979. Die in der Rechtsprechung des VwGH zur letztzitierten Vorschrift entwickelten Grundsätze sind somit auch hier zu beachten. Danach ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement iZm... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand ab 1. Mai 1987 bis zu dem in der Folge ergangenen dritten negativen Leistungsfeststellungsbescheid der Leistungsfeststellungskommission (LFK) beim OLG Graz vom 10. April 1995, Pers nn1, (für das Kalenderjahr 1994) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Revident beim Bezirksgericht XY t... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand ab 1. Mai 1987 bis zu dem in der Folge ergangenen dritten negativen Leistungsfeststellungsbescheid der Leistungsfeststellungskommission (LFK) beim OLG Graz vom 10. April 1995, Pers nn1, (für das Kalenderjahr 1994) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Revident beim Bezirksgericht XY t... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §22;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §87 Abs5;BDG 1979 §87 Abs6;
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Leistungsfeststellungsbescheide der zuständigen Leistungsfeststellungskommission tritt im Hinblick auf § 87 Abs 6 BDG 1979 durch deren Zustellung ein. Daran ändert auch nichts die Einbringung einer vom Beamten erhobenen V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §22;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Hebt der VwGH einen negativen Leistungsfeststellungsbescheid auf, so verliert im Hinblick auf die ex-tunc-Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses nach § 42 Abs 3 VwGG auch der darauf fußende, die Entlassung des Beamten feststellende Bescheid sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BDG 1979 §22;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §87 Abs5;BDG 1979 §87 Abs6;
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Leistungsfeststellungsbescheide der zuständigen Leistungsfeststellungskommission tritt im Hinblick auf § 87 Abs 6 BDG 1979 durch deren Zustellung ein. Daran ändert auch nichts die Einbringung einer vom Beamten erhobenen V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §22;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Hebt der VwGH einen negativen Leistungsfeststellungsbescheid auf, so verliert im Hinblick auf die ex-tunc-Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses nach § 42 Abs 3 VwGG auch der darauf fußende, die Entlassung des Beamten feststellende Bescheid sei... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle vor Erlassung des angefochtenen Bescheides (Ruhestandsversetzung) war das Zollamt Wien, Zweigstelle X, wo er als Abfertigungsbeamter tätig war. Am 20. Juni 1984 brach der Beschwerdeführer am Bahnhofsvorplatz Praterstern auf dem Weg zur Dienststelle gegen 7.15 Uhr zusammen. Nach den von der Polizei getroffenen Feststellungen sei er selb... mehr lesen...