Die Beschwerdeführerin steht als Bundeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dem BRG T zur Dienstleistung zugewiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 17. Dezember 2012 hat die Leistungsfeststellungskommission für Bundeslehrer beim Landesschulrat für Oberösterreich, Senat I für Lehrer an allgemein bildenden höheren Schulen und der Bundesanstalt für Leibeserzieher den mit 29. Oktober 2012 datierten Antrag der Beschwerdeführerin auf Leistun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juni 2005 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für seine Tochter Anita (geboren am 5. Mai 1982) für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 31. Mai 2005 im Gesamtbetrag von 1.732,20 EUR zurück. Die genannten Familienleistungen seien zu Unrecht bezogen worden, weil es sich bei dem von der Tochter des Beschwerdeführers im Streitzeitraum absolvierten Unterrichtspraktikum um keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;UPG 1988;
Rechtssatz: Ein Unterrichtspraktikum stellt sich seinem Inhalt nach als typischer Fall einer Einschulung am Arbeitsplatz dar. Eine Einführung in die Aufgaben des Arbeitsplatzes (wie sie gegenständlich am Pädagogischen Institut erfolgt) und das anfängliche Arbeiten unter ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine Dienststelle ist die Hauptschule X in Y im Innkreis. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemein bildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat Y (Senat für Hauptschullehrer und für Lehrer an Polytechnischen Schulen) vom 31. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Weisung seines vorgesetzten Haupt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 impl;LDG 1984 §62 Abs1;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Ein Leistungsfeststellungsverfahren ist nach gänzlich anderen Gesichtspunkten zu führen und abzuschließen als ein Disziplinarverfahren. Für das Ergebnis der Leistungsfeststellung sind nur der Umfang und die Wertigkeit der Leistungen des Beamten maßgebend (§ 62 Abs.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Bezirksgericht K als Rechtspfleger für Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse tätig. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 2. Dezember 2003 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Beurteilungszeitraum 10. Februar 2003 bis 4. September 2003 den zu erwartenden Arbeitserfolg t... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0071 E 21. April 1994 RS 6Hier ohne letzten Satz. Stammrechtssatz Für die Leistungsfeststellung sind nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes (§ 81 Abs 1 BDG 1979) der Umfang und die Wertigkeit der Leistungen des Beamten maßgebend. Der Bericht hat die Arbeitsergebnisse darzustellen, nicht aber Eigenschaften des Bea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0181 E 19. April 1995 RS 2 Stammrechtssatz Der "zu erwartende Arbeitserfolg" darf nicht subjektiv bezogen auf die Person des zu beurteilenden Beamten verstanden bzw gar als Ausdruck einer subjektiven Erwartungshaltung des zu beurteilenden Beamten gesehen werden. Maßgebend ist also - dem Wortlaut der gesetzlichen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0347 E 16. November 1995 RS 2 Stammrechtssatz Eine Leistungsbeschreibung des Vorgesetzten soll möglichst konkrete Sachverhalte und eine konkrete Darstellung der Leistungen des Beamten enthalten und sich nicht in wertenden Feststellungen erschöpfen (Hinweis E 19.4.1995, 94/12/0362). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für X in Innsbruck. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 19. April 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldbuße in der Höhe von EUR 300,-- verurteilt, weil er am 14. April 2003 während... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Seine Dienststelle ist die Tiroler Fachberufsschule für X in Innsbruck. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landesregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Berufsschulen, vom 19. April 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldbuße in der Höhe von EUR 300,-- verurteilt, weil er am 14. April 2003 während... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §81 Abs1;BDG 1979 §91;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Ein Leistungsfeststellungsverfahren ist nach gänzlich anderen Gesichtspunkten zu führen und abzuschließen als ein Disziplinarverfahren. Für das Ergebnis der Leistungsfeststellung sind nur der Umfang und die Wertigkeit der Leistungen des Beamten maßgebend (§... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §81 Abs1;BDG 1979 §91;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Ein Leistungsfeststellungsverfahren ist nach gänzlich anderen Gesichtspunkten zu führen und abzuschließen als ein Disziplinarverfahren. Für das Ergebnis der Leistungsfeststellung sind nur der Umfang und die Wertigkeit der Leistungen des Beamten maßgebend (§... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 5 BDG 1979 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Beurteilungszeitraum vom 7. Mai 2003 bis 3. Jänner 2004 trotz zweimaliger Ermahnung den von ihr zu erwartenden Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion W in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 2002 stellte die belangte Behörde gemäß § 88 Abs. 8 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 fest, dass der Beschwerdeführer den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnungen gemäß § 81 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Beamtin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 5 BDG 1979 festgestellt, dass die Beschwerdeführerin im Beurteilungszeitraum vom 7. Mai 2003 bis 3. Jänner 2004 trotz zweimaliger Ermahnung den von ihr zu erwartenden Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion W in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 2002 stellte die belangte Behörde gemäß § 88 Abs. 8 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 fest, dass der Beschwerdeführer den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnungen gemäß § 81 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion W in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 2002 stellte die belangte Behörde gemäß § 88 Abs. 8 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 fest, dass der Beschwerdeführer den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnungen gemäß § 81 Abs. 1 Z. 1... mehr lesen...
Der im Jahr 1958 geborene Beschwerdeführer stand als Vizeleutnant beim Kommando der Luftaufklärung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Dezember 2001 wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit des Beschwerdeführers gemäß § 87 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) festgestellt, dass der Beschwerdeführer "im Beurteilungszeitraum vom 31. Jänner bis 30. Juli 2... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 2000/I/094; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/12/0181 E 19. April 1995 RS 2
Hier nur der letzte Halbsatz Stammrechtssatz Der "zu erwartende Arbeitserfolg" darf nicht subjektiv bezogen auf die Person des zu beurteilenden Beamten verstanden bzw gar als Ausdruck einer subjektiven Erwartungshaltung des zu beurteilenden Beamten gesehen werden. Maßgeb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §81 Abs1 idF 2000/I/094;BDG 1979 §84 Abs2 idF 2000/I/094;
Rechtssatz: Für die rechtliche Beurteilung einer Leistungsfeststellung ist auch von Bedeutung, ob der betroffene Beamte die an ihn gestellten Anforderungen einer Normalleistung aus rein gesundheitlichen Gründen nicht hat erbringen können (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt W. Nach dem Beschwerdevorbringen hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Oktober 1999 bei seiner Dienstbehörde die Feststellung beantragt, dass er den zu erwartenden Arbeitserfolg im Schuljahr 1998/99 durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Er wies in diesem Antrag u. a. auf seine gute Arbeit als ... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Juni 1985 der Gendarmerieposten H. im Bezirk B., wo er die Funktion des Postenkommandanten inne hat. Seit dem Kalenderjahr 1976 hatte der Beschwerdeführer eine "überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung". Am 8. Jänner 1995 erstattete der Bezirkskommandant von B., Oberleutnant X., als Vorgesetzter einen Bericht über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Juni 1985 der Gendarmerieposten H. im Bezirk B., wo er die Funktion des Postenkommandanten inne hat. Seit dem Kalenderjahr 1976 hatte der Beschwerdeführer eine "überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung". Am 8. Jänner 1995 erstattete der Bezirkskommandant von B., Oberleutnant X., als Vorgesetzter einen Bericht über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist seit 1. Juni 1985 der Gendarmerieposten H. im Bezirk B., wo er die Funktion des Postenkommandanten inne hat. Seit dem Kalenderjahr 1976 hatte der Beschwerdeführer eine "überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung". Am 8. Jänner 1995 erstattete der Bezirkskommandant von B., Oberleutnant X., als Vorgesetzter einen Bericht über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Auch bei einer personellen Unterbesetzung ist der Vorgesetzte (Dienststellenleiter) bei seiner eigenen Leistungsbeurteilung an seiner Funktion zu messen. Daher können (unter Berücksichtigung einer allfälligen Ausnahmesituation dennoch bestehende) gravierende Mängel in der Ausübung seiner Leitungsfunktion nicht durch seine ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Da bei der Leistungsfeststellung von den tatsächlichen Verhältnissen auszugehen ist, kann es im Einzelfall bei einer außergewöhnlichen Situation, die nicht mehr dem Regelfall unterstellt werden kann, durchaus zutreffen, dass die im Großen und Ganzen effektive Aufrechterhaltung eines - gemessen an den zu besorgenden im Vord... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §265 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z2 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Sonderbestimmung des § 265 BDG 1979 ermöglicht für den dort genannten Personenkreis (bestimmte Wachebeamte) ua auch über Initiative der Dienstbehörde eine Herabsetzung einer Leistungsfeststellung nach § 81 Abs 1 Z 1 BDG 1979 (ausgezeichnete Leistungsfeststell... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §265 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1994/550;BDG 1979 §81 Abs1 Z2 idF 1994/550;DVG 1984 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im Sonderfall des § 265 BDG 1979, der dem Dienstgeber die jederzeitige Aktualisierung der Leistungsfeststellung für den dort genannten Personenkreis ermöglicht, wird zu beachten sein, dass jedenfalls die Leistungsfestst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0130 E 4. September 1990 VwSlg 13252 A/1990 RS 3 Stammrechtssatz Der Beurteilung im Leistungsfeststellungsverfahren unterliegen jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei d... mehr lesen...