Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0028 2 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes zur Leistungsfeststellung (Hinweis E 21.5.1986, 86/09/0025) sind der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs6 idF 1986/389;BDG 1979 §88 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn der Bescheid der Leistungsfeststellungskommission (vollinhaltlich) auf der (keinen Besch... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Beamter innerhalb seiner (Normal)Dienstzeit Aufgaben zu erfüllen, die über die volle Normalarbeitskraft eines Menschen bei weitem hinausgehen (hier: Behauptung des zu beurteilenden Beamten, daß er an seinem Arbeitsplatz ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Leistungsfeststellungskommission ist nicht verpflichtet, sich mit einem Vorbringen auseinanderzusetzen, das - objektiv gesehen - nicht geeignet ist, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Es ist eine logisch nachvollziehbare Schlußfolgerung, auf Grund mehrerer schriftlicher Ermahnungen, die der Vorgesetzte (hier: Leiter eines - kleinen - Postamtes) seinen Mitarbeitern erteilt hat und der Erforderlichkeit des mehrmaligen Einschal... mehr lesen...
Index: L22001 Landesbedienstete Burgenland63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1;LBG Bgld 1985 §2 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Beamter innerhalb seiner (Normal)Dienstzeit Aufgaben zu erfüllen, die über die volle Normalarbeitskraft eines Menschen bei weitem hinausgehen (hier: Behauptung des zu beurteilenden Beamten, daß er an seinem Arbeitsplatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bezirkspolizeikommissariat X, wo er als Rayonkriminalbeamter (ab 1. August 1986 auch als Suchtgiftsachbearbeiter) tätig ist. Am 28. April 1987 nahm der Beschwerdeführer die vom selben Tag stammende und vom Leiter der Kriminalbeamten-Abteilung Oberstleutnant M. unterfertigte schriftliche Ermahnung nach § 81 Abs. 1 Z. 3 BDG 1979 (in der Fassung der BD... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Dem Vorgesetztenbericht kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu, als das BDG 1979 bei jedem Leistungsfeststellungsverfahren (ohne Rücksicht auf die Art seiner Einleitung) die Erstat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs3 idF 1986/389;DVG 1984 §1 idF 1977/329;
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen und erkennbaren Ausnahme sind auf das (mit Bescheid abzuschließende) Leistungsfeststellungsverfahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 90/09/0028 2 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes zur Leistungsfeststellung (Hinweis E 21.5.1986, 86/09/0025) sind der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt A, wo er im Beurteilungszeitraum als Leiter der Strafsachenstelle und der Veranlagungsabteilung sowie als Fachbereichsleiter Verfahren und Körperschaftsteuer sowie als Rechtsmittelbearbeiter (Referat I) tätig war. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Jänner 1988 gemäß § 86 Abs. 1 des Beamten-Die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt A, wo er im Beurteilungszeitraum als Leiter der Strafsachenstelle und der Veranlagungsabteilung sowie als Fachbereichsleiter Verfahren und Körperschaftsteuer sowie als Rechtsmittelbearbeiter (Referat I) tätig war. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Jänner 1988 gemäß § 86 Abs. 1 des Beamten-Die... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §81 Abs2 idF 1986/389;
Rechtssatz: Solange von den zuständigen Bundesministern (hier: Bundesminister für Finanzen) - im Interesse der Gleichbehandlung wünschenswerte - Beurteilungsrichtlinien in der für Rechtsverordnungen vorgeschriebenen Form noch nicht erlassen worden sind, bleiben Art und Bezeichnung der näheren Merkmale für d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes zur Leistungsfeststellung (Hinweis E 21.5.1986, 86/09/0025) sind der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles erg... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs2 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 7(hier: Finanzbeamter) Stammrechtssatz Die Richtigkeit der Leistungsfeststellung kann nicht an der Selbsteinschätzung des Beamten gemessen werden. (Hinweis auf E 6.10.1982, 82/09/0073 und 27.10.1982, 82/09/0090... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, denn sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff erheblich gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er wie andere ähnliche Begriffe, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, denn sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff erheblich gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er wie andere ähnliche Begriffe, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Bescheid vom 4. Februar 1980 stellte das Landesgendarmeriekommando für Salzburg fest, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1979 den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe. Diese Beurteilung stand bis zur neuerlichen Leistungsfeststellung für das Kalenderjahr 1985 unverändert i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §36 Abs4;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1;BDG 1979 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der Beurteilung nach § 82 Abs 1 BDG 1979 (idF vor der BDG-Novelle 1986/389) sind jedenfalls solche Leistungen des Beamten, die er entweder gem § 36 Abs 1 BDG 1979 bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben seines Arbeitsplatzes od... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1989 als Staatsanwalt im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle im aktiven Dienstverhältnis war die Staatsanwaltschaft A. Mit Bescheid vom 29. Juni 1988 hatte die belangte Behörde festgestellt, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1987 den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. Da gemäß § 82 Abs. 2 BDG 1979 (in der im Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §85;
Rechtssatz: Die im § 81 Abs 1 Z 3 BDG 1979 vorgesehene nachweisliche Ermahnung soll den Beamten über seine mangelhaften Leistungen in Kenntnis setzen, um ihm noch Gelegenheit zur Leistungsverbesserung zu geben. Diesem Gesichtspunkt k... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs2 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs2 idF 1986/389;
Rechtssatz: Eine nachträgliche Erledigung von Akten, bei deren Bearbeitung im Beurteilungszeitraum gravierende Verfahrensverzögerungen festgestellt worden sind, kann nichts Entscheidendes an den Fakten des Auflaufens eines ungerechtfertigten Rück... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Bei einem zwei Tage nach seiner Ermahnung auf einen inhaltlich ganz anderen Arbeitsplatz versetzten Beamten, der auf dem zweitgenannten Arbeitsplatz nach Auffassung seines (zweiten) Vorgesetzten den zu erwartenden Arbeitserfolg erbracht hat, darf nicht mit Recht die Leistungsfeststellung getroffen werden, dass er (bezogen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die in § 81 Abs 1 Z 3 BDG vorgesehene nachweisliche Ermahnung soll den Beamten über seine mangelhaften Leistungen in Kenntnis setzen, um ihm noch Gelegenheit zur Leistungsverbesserung zu geben (Hinweis auf 19.2.1986, 85/09/0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090149... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: In einer Ermahnung iSd § 81 Abs 1 Z 3 BDG muss zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten dargelegt werden (Hinweis auf E 30.4.1987, 86/09/0022). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090149.X05 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 84 Abs 1 BDG idF BGBl 333 (jetzt § 81 Abs 1 Z 3) ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement iZm der weiteren Feststellung vorgesehen, dass der Beamte den Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat (Hinweis auf E 31.10.1984, 83/09/0087). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Ein der Ermahnung zu Grunde liegender mit dem Bf durchgeführter Test findet in den Dienstrechtsvorschriften keine Deckung und kann es daher keinesfalls ersetzen, dass in der Ermahnung auf in der tatsächlichen Dienstleistung begründete konkrete Fehl- oder Minderleistungen Bezug genommen wird. Europea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Verwendung des Wortes "trotz" lässt erkennen, dass neben dem zeitlichen Moment (Beurteilungszeitraum) auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Beamten und der (aus diesem Grund erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss (Hinweis auf E 21.5.1986, 86/09/0025). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Bei einem zwei Tage nach seiner Ermahnung auf einen inhaltlich ganz anderen Arbeitsplatz versetzten Beamten, der auf dem zweitgenannten Arbeitsplatz nach Auffassung seines (zweiten) Vorgesetzten den zu erwartenden Arbeitserfolg erbracht hat, darf nicht mit Recht die Leistungsfeststellung getroffen werden, dass er (bezogen ... mehr lesen...