Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die in § 81 Abs 1 Z 3 BDG vorgesehene nachweisliche Ermahnung soll den Beamten über seine mangelhaften Leistungen in Kenntnis setzen, um ihm noch Gelegenheit zur Leistungsverbesserung zu geben (Hinweis auf 19.2.1986, 85/09/0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090149... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: In einer Ermahnung iSd § 81 Abs 1 Z 3 BDG muss zumindest ein für die spätere Leistungsbeurteilung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten dargelegt werden (Hinweis auf E 30.4.1987, 86/09/0022). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988090149.X05 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §84 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 84 Abs 1 BDG idF BGBl 333 (jetzt § 81 Abs 1 Z 3) ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement iZm der weiteren Feststellung vorgesehen, dass der Beamte den Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat (Hinweis auf E 31.10.1984, 83/09/0087). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Ein der Ermahnung zu Grunde liegender mit dem Bf durchgeführter Test findet in den Dienstrechtsvorschriften keine Deckung und kann es daher keinesfalls ersetzen, dass in der Ermahnung auf in der tatsächlichen Dienstleistung begründete konkrete Fehl- oder Minderleistungen Bezug genommen wird. Europea... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;
Rechtssatz: Die Verwendung des Wortes "trotz" lässt erkennen, dass neben dem zeitlichen Moment (Beurteilungszeitraum) auch ein kausaler Zusammenhang zwischen den (nicht zufriedenstellenden) Leistungen des Beamten und der (aus diesem Grund erfolgten) Ermahnung gegeben sein muss (Hinweis auf E 21.5.1986, 86/09/0025). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1 idF 1979/333;
Rechtssatz: Nach § 82 Abs 1 BDG idF BGBl 1979/333 (jetzt idF BGBl 1986/389: § 81 Abs 1 Z 3) ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement im Zusammenhang mit der weiteren Feststellung vorgesehen, dass der Beamte den Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat (Hinweis auf E 31.10.1984, 83/0... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z3 idF 1986/389;BDG 1979 §82 Abs1 idF 1979/333;
Rechtssatz: Nach § 82 Abs 1 BDG idF BGBl 1979/333 (jetzt idF BGBl 1986/389: § 81 Abs 1 Z 3) ist die nachweisliche Ermahnung ausdrücklich als Tatbestandselement im Zusammenhang mit der weiteren Feststellung vorgesehen, dass der Beamte den Arbeitserfolg nicht aufgewiesen hat (Hinweis auf E 31.10.1984, 83/0... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Guter bis sehr guter Arbeitserfolg, sehr engagierte Arbeit, ausgeprägte Höflichkeit, stetige Pünktlichkeit und Verlässlichkeit stellen Merkmale dar, die von jedem sonstigen Lehrer im Rahmen seiner normalen Dienstleistung zu erwarten sind und allein nicht ausreichen, seine Leistungen ERHEBLICH... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §87 Abs1 idF 1986/389;
Rechtssatz: Guter bis sehr guter Arbeitserfolg, sehr engagierte Arbeit, ausgeprägte Höflichkeit, stetige Pünktlichkeit und Verlässlichkeit stellen Merkmale dar, die von jedem sonstigen Lehrer im Rahmen seiner normalen Dienstleistung zu erwarten sind und allein nicht ausreichen, seine Leistungen ERHEBLICH... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1;GehG 1956 §18 idF 1972/214; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1987/5, S 23;
Rechtssatz: Die Vorschriften des BDG über die Leistungsfeststellung haben den Inhalt des § 18 GehG 1956 idF der 24. GehG-Novelle, BGBl 1972/214, nicht verändert. Für die Frage des Anspruches auf eine Mehrleistungszulage ist eine Leistungsfeststell... mehr lesen...