RS Vwgh 1997/12/17 97/12/0303

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Veröffentlicht am 17.12.1997
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §220 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §83 Abs1 idF 1986/389;
BDG 1979 §83 Abs2 idF 1986/389;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines Leistungsfeststellungsantrages hängt nicht davon ab, daß sich der Lehrer dabei auf eine bestimmte im Verordnungsblatt der Schulbehörde ausgeschriebene schulfeste (Leiterstelle) Stelle bezieht (Hinweis E 25.6.1992, 92/09/0073, 0074). Geschieht dies aber, ist der Leistungsfeststellungsantrag zurückzuweisen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung der Leistungsfeststellungskommission jene schulfeste Stelle bereits an einen anderen Bewerber vergeben war (Hinweis E 25.9.1992, 92/09/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120303.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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