RS Vwgh 1996/1/24 95/12/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §22;
BDG 1979 §81 Abs1 Z3;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Hebt der VwGH einen negativen Leistungsfeststellungsbescheid auf, so verliert im Hinblick auf die ex-tunc-Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses nach § 42 Abs 3 VwGG auch der darauf fußende, die Entlassung des Beamten feststellende Bescheid seine Wirkung.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120225.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten