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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Hebt der VwGH einen negativen Leistungsfeststellungsbescheid auf, so verliert im Hinblick auf die ex-tunc-Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses nach § 42 Abs 3 VwGG auch der darauf fußende, die Entlassung des Beamten feststellende Bescheid seine Wirkung.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120225.X02Im RIS seit
20.11.2000