Der im Jahr 1962 geborene Mitbeteiligte steht als Bezirksinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 26. März 2001, GZ 61b Vr 594/99, wurde der Mitbeteiligte des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten, die unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0143, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1997, mit dem der Beschwerdeführer wegen Nichtbefolgung der Weisung seines Vorgesetzten, in den von BezInsp L. gelenkten Patrouillenwagen einzusteigen, für schuldig erkannt worden war, wegen Rechtswid... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer stehen als Universitätslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich. Die Erstbeschwerdeführerin ist außerordentliche Universitätsprofessorin und war bis zu ihrer Suspendierung Stellvertreterin des Institutsleiters (des Zweitbeschwerdeführers) am Institut X an der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Zweitbeschwerdeführer ist ordentlicher Universitätsprofessor und war bis zu seiner Suspendierung Leiter des Instituts X an der Karl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Von einer gültigen Remonstration gemäß § 44 Abs. 3 BDG 1979 kann nur dann gesprochen werden, wenn der Beamte dabei seine rechtlichen Bedenken gegen die ihm erteilte Weisung erkennen lässt und zumindest andeutet, womit er seinen Standpunkt vertreten zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Dass der Beamte die Weisung "kennen musste" bzw. einen Weisungsverstoß "für möglich halten musste", geht über bewusste Fahrlässigkeit nicht hinaus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X03 Im RIS seit 12.10.2004 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Mit der unberechtigten Ablehnung der Befolgung einer Weisung wird gegen eine grundsätzliche Bestimmung des Dienstrechtes verstoßen, was nicht für die Verhängung der geringsten Disziplinarstrafe spricht (Hinweis E 21.2.199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z1;B-VG Art20 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des geltend gemachten Entschuldigungsgrundes (aus Gründen der "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" erfolgte Ablehnung der Befolgung der Weisung, in den Patrouillenwagen einzusteigen, um einen Einsatz zu fahren) ist dem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;StGB §302 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Mitbeteiligte, ein Kriminalbeamter (Exekutivdienst), wurde wegen des Verbrechens des Missbrauches der Amtsge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0064 E 21. Februar 1991 RS 3Hier mit dem Zusatz im zweiten Satz, dass die Weisung an keine besonderen Formerfordernisse gebunden ist. Stammrechtssatz Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, aus welchen persönlichen oder sachlichen Gründen ein Beamter die Befolgung einer (bindenden) Weisung unterlassen hat oder die Weisung inhaltlich ablehnt(Hinweis E 21.3.1991, Zl. 91/09/0002, u.a.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X02 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/09/0035
Rechtssatz: Die den Beschwerdeführern von der Disziplinaroberkommission vorgeworfenen Handlungen und Verhaltensweisen betreffen grundlegende Dienstpflichten von Univers... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der "Generaldirektion" für die Post und Telekom Austria AG vom 28. April 1998 wurde er der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen und mit der Leitung der Abteilung "Personal Telekom Salzburg" betraut. Nach Einrichtung eines nachgeordneten Personalamtes Salzburg für Beamte de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;BDG 1979 §44 Abs3;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Erlassung von Feststellungsbescheiden betreffend die Rechtmäßigkeit von Weisungen, in Ansehung derer Befolgungspflicht besteht, mit dem letztendlichen Ziel, solche Weisungen zu beseitigen, ist - anders als die in § 44 Abs. 3 BDG 1979 geregelte Remonstrati... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Disziplinarerkenntnis der beim Amt der Tiroler Landsregierung eingerichteten Disziplinarkommission für Landeslehrer, Senat für Landeslehrer an Hauptschulen, vom 12. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug verurteilt, weil er 1. am 28. November 2000 im Konferenzzimmer der Hauptschule Z, um ca. 11.00 Uhr, zu Herrn Hauptschul... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0009 E 18. Mai 1994 RS 1Hier: Seitens des Schulleiters wurde die auf einem Beschluss der Lehrerkonferenz beruhende Anordnung an alle an der betreffenden Schule tätigen Lehrpersonen ert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;BDG 1979 §44 Abs2 impl;BDG 1979 §44 Abs3 impl;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;LDG 1984 §30 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wurden dienstliche Weisungen auch für den Beamten (hier: Landeslehrer) erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerecht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Die Weisung ist an keine Form gebunden, was bedeutet, dass auch ihre Erlassung an keine Form gebunden ist, mündlich oder schriftlich, telefonisch, im Umlauf etc e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0382 E 15. September 1994 RS 4Hier ohne ersten Satz. Stammrechtssatz Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorge... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juli 1999, Zl. 99/09/0042, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998, mit dem der Beschwerdeführer wegen ungerechtfertigter Abwesenheit vom Dienst und Nichtbefolgung von Weisungen seines Vorgesetzten, seinen Dienst am Pädagogischen Institut des Landes Tirol an... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer steht als Bezirksinspektor, der Zweitbeschwerdeführer als Gruppeninspektor im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Beide Beschwerdeführer waren im maßgeblichen Tatzeitraum bei der Grenzkontrollstelle N zur Dienstleistung eingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 6. April 2000 wurden die beiden Beschwerdef... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Berufskraftfahrer im Omnibuslenkerdienst (Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit 15. Juni 1987 im Postdienst, wurde zuletzt in der Postautostelle W verwendet und befand sich ab 1. April 1999 im unbezahlten Karenzurlaub. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 16. Dezember 1998 wurde der Beschwerdeführer 1. der Begehung einer Dienstpflichtverletzung gemäß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberst im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Er ist seit 1988 Leiter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten. Am 10. Oktober 1997 ereignete sich auf der Tauernautobahn (in Kärnten) ein schwerer Verkehrsunfall mit Personenschaden. Die einschreitenden Beamten (M und D) unterließen es - nach einer Videoaufzeichnung der Tunnelüberwachungskamera - sich um die Verletzten zu kümme... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §210;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §32;StGB §34;
Rechtssatz: Die belangte Behörde konnte angesichts der beträchtlichen Dauer der Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst (vom 14. Oktober 1996 bis 21. Oktober 1996 und vom 24. Oktober 1996 bis 8. Juni 1997, mit Ausnahme der ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BGBG 1993 §7 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass nach dem Schuldspruch den Beschwerdeführern vorgeworfen wurde, sie hätten eine bestimmte Bedienstete während ihres (für 27. August 1998 von 19.00 Uhr bis 28. August 1998... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/09/0002 E 21. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Vorgesetzte haben wegen ihrer Vorbildfunktion besonderen Einsatz und Qualität der Dienstleistung zu erbringen. Das bezieht sich zunächst auf die eigene Arbeitsanforderung. Aus der Vorgesetztenstellung folgen besondere Aufgaben wie Dien... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Vorgesetzte dem Beschwerdeführer ausdrücklich und in schriftlicher Form die Weisung erteilt, am 2. Oktober 1998 Überstunden zu leisten. Daraus, dass aufgrund der Weigerung des Beschwerdeführers, die angeordneten Überstunden zu leisten, der Vorgesetzte Maßnahmen ergreifen musste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §51 Abs1;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) zu Recht vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen (fünf Verstöße gegen die aus § 48 Abs. 1 BDG 1979 abgeleitete Pflicht zur Einhaltung der im Dienstplan vorgesehenen Dienststunden; Verstoß gegen § 51 Abs. 1 B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) ist ein gegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 verstoßendes Verhalten in Ansehung der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe während seiner mehr als siebentägigen Abwesenheit vorzuwerfen. Diese Pflichtwidrigkeit besteht unabhängig davon, ob hiedurch eine Gefährdung anderer Beamter eingetreten ist oder nicht. ... mehr lesen...