Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der Mitbeteiligte, ein Kriminalbeamter (Exekutivdienst), wurde wegen des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Die Tathandlung dieses (vom Mitbeteiligten begangenen) Verbrechens besteht darin, dass ein Beamter seine Befugnis (oder Verpflichtung) Amtsgeschäfte vorzunehmen, mit Schädigungsvorsatz wissentlich missbraucht. Wegen des sachgleichen Verhaltens wurde der Mitbeteiligte im Disziplinarverfahren der vorsätzlichen Begehung von Dienstpflichtverletzungen gemäß den §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1 und 46 Abs. 1 BDG 1979 (i.V.m. näher bezeichneten datenschutzrechtlichen Vorschriften) für schuldig befunden. Nach den Schuldsprüchen hat der Mitbeteiligte rechtswidrig EKIS-Abfragen vorgenommen und die dadurch abgefragten Daten an einen Privatdetektiv weitergegeben. Ausführungen dazu, dass die Disziplinaroberkommission die Dienstpflichtverletzungen des Mitbeteiligten zutreffend als schwerwiegend angesehen hat. Von daher und aufgrund der gleichfalls zutreffenden Beurteilung, der (ua. mit EKIS-Abfragen befasst gewesene) Mitbeteiligte habe "im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein pflichtwidriges Verhalten gesetzt", ist die Auffassung der Disziplinaroberkommission, die sie zum Ergebnis kommen ließ, ein weiteres Verbleiben des Mitbeteiligten im Dienst sei dennoch tragbar, nicht ausreichend begründet.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002090103.X01Im RIS seit
18.11.2004