RS Vwgh 2004/9/15 2001/09/0137

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Veröffentlicht am 15.09.2004
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, aus welchen persönlichen oder sachlichen Gründen ein Beamter die Befolgung einer (bindenden) Weisung unterlassen hat oder die Weisung inhaltlich ablehnt(Hinweis E 21.3.1991, Zl. 91/09/0002, u.a.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090137.X02

Im RIS seit

12.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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