Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat der Beamte während der Zeit einer durch Krankheit berechtigten Abwesenheit vom Dienst (hier: Zeitraum nach der Nierensteinzertrümmerung bis zu der vorgesehenen Kurbehandlung) Bauarbeiten vorgenommen, hat die Dienstbehörde iSd § 51 Abs 2 BDG 1979 festzustellen, welche Therapie der behandelnde Arzt dem Beamten verordnete und ob die dem Beamten angelastete Verhaltensweise seiner Genesung tatsächlich abträglich gewesen ist, besteht doch auch ohne entsprechende Weisung eines Vorgesetzten für den Beamten die Pflicht, sich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen und an dieser mitzuwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996090262.X03Im RIS seit
20.11.2000