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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Eine Weisung kann nicht nur das Verhalten im Dienst (dh. auf dem Arbeitsplatz; vgl. ErläutRV 11 BlgNR 15. GP 85) sondern auch das gemäß § 43 Abs. 1 BDG gebotene Verhalten außerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Eine Weisung, die (auch) das außerdienstliche Verhalten des Beamten zum Gegenstand nimmt, ist nur in engerem Umfang zulässig als eine Weisung zu innerdienstlichem Verhalten und bedarf besonderer sachlicher Rechtfertigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120184.X01Im RIS seit
21.05.2002