Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / civil rightsBDG 1979 §38BDG 1979 §40BDG 1979 §41a Abs5 und Abs6VfGG §88VwGG §48 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abberufung eines Beamten von seiner Leitungsfunktion und
gleichzeitige Versetzung aufgrund des Verhaltens des
Beschwerdeführers gegenübe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 26. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer von seiner Funktion als Kommandant des Gendarmeriepostens St. Anton am Arlberg (Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 5), die er seit 1. Mai 1986 bekleidete, enthoben, zum Gendarmerieposten Imst versetzt und dort als Beamter der Verwendun... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: EMRK Art6 Abs1 / civil rightsBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Enthebung von der Funktion als Kommandant und Versetzung eines
Gendarmeriebeamten zu einem anderen Gendarmerieposten; keine
willkürliche Annahme eines dienstlichen Interesses an den getroffenen
Maßnahmen auf Grund s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1997 zur Leiterin der Sektion II im (damaligen) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr bestellt. Mit schriftlicher Erklärung vom 27. März 1998 bewirkte sie gemäß §254 Abs1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (im Folgenden: BDG) - mit 1. Jänner 1998 - ihre Überleitung in den Allgemeinen Verwaltungsdienst; im Hinblick dara... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art147 Abs2BDG 1979 §40
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Beibehaltung der beamtenrechtlichen Stellung
(mit Ausnahme der Außerdienststellung und des Entfalls der Bezüge)
bei Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch
Abberufung der Beschwerdeführerin von ihrer bisherigen Verwendung;
keine Anwendbarkeit der dienstrechtlichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor (der Gendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich vom 15.10.1998 wurde er gemäß §38 Abs2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 von Amts wegen, und zwar mit Wirksamkeit vom 1.11.1998, vom Gendarmerieposten Leobersdorf (Bezirk Baden) - der Beschwerdeführer hatte dort die Funktion des (Posten)Kommandanten inne -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (nunmehriges Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). Mit dem (im zweiten Rechtsgang erlassenen) Bescheid der Bundesgebäudeverwaltung II Salzburg vom 11.11.1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß §40 Abs2 iVm §38 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 von Amt wegen aus wichtigem dienstlichen Interesse mit sofortiger Wirksamkeit von den Funktionen als Stellvertreter des L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (nunmehriges Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Mit Wirksamkeit vom 6. Dezember 1993 war der bis zu diesem Zeitpunkt beim Oberlandesgericht Wien tätige Beschwerdeführer auf die Dauer von drei Monaten der Wirtschaftsuniversität Wien zur probeweisen Dienstleistung zugeteilt worden. Am Ende dieser Probezeit wurde der Beschwerdeführer in den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Bundespolizeidirektion Graz). Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 25. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer gem. §40 Abs1 und 2 BDG 1979, BGBl. 333 idF BGBl. 1994/550 von Amts wegen mit Ablauf des 30. Juni 1998 von seinem bisherigen Arbeitsplatz eines Ersten Wachkommandanten in der Zentralabteilung, Wachzimmer Polizeidirektion... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten aufgrund denkmöglicher Annahme des
Vorliegens eines dienstlichen Interesses an der Verwendungsänderung
infolge schwerwiegender Konflikte zwischen dem Be... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Versetzung und Verwendungsänderung eines Beamten
aufgrund der Annahme eines vom Beschwerdeführer zu vertretenden
Spannungsverhältnisses zum Dienststellenleiter und dessen direkt
unterstellten Mitarbeitern; keine in die Verfassungssphäre reichenden
Mängel des Erm... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Rechtssatz: Keine willkürliche Versetzung und Verwendungsänderung eines Beamten aufgrund der Annahme eines Mangels an Führungsqualitäten und sozialer Kompetenz; keine in die Verfassungssphäre reichenden Mängel des Ermittlungsverfahrens Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. Mit Schreiben vom 26. Juni 1997, GZ 610.838/3-2/97, teilte das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) dem Beschwerdeführer mit, dass beabsichtigt sei, ihn von seiner Verwendung als Leiter der staatlichen pharmakologisch-b... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBDG 1979 §38BDG 1979 §40VfGG §88VwGG §48 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten aufgrund der denkmöglichen Annahme von
Führungsmängeln sowie des Vorliegens eines dienstlichen Interesses an
der Abberufung; keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist die Bundespolizeidirektion (BPD) Wien. Nach mehrfachen - hier nicht relevanten - Verwendungsänderungen wurde er kurzfristig bei der BPD Wien / Wirtschaftspolizei verwendet. Am 2. März 1998 wurde ihm folgendes, als "Dienstauftrag" überschriebenes, mit 26. Februar 1998 datiertes Schreiben, das vom Leiter des Kriminalbeam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zum 30. April 1995 wurde er als eingeteilter Gendarmeriebeamter der dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich (LGK NÖ) angegliederten "Netzleitstelle-Ost" verwendet. Seit 1. Mai 1995 ist er eingeteilter Beamter des Sachbereiches 3022 im Referat 302 des LGK NÖ. Ursprünglich war seitens des LGK NÖ die Rede von einer vorübergeh... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf
ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die als
Zurückweisung zu deutende Abweisung eines Antrags des
Beschwerdeführers; keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine
als Versetzung des b... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §56 ffAVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung einer Berufung gegen einen Dienstauftrag
mangels Vorliegen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes aufgrund
fehlenden Bescheidcharakters der fraglichen Erledigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihm war seit 1. Juli 1995 der Arbeitsplatz "Code 0017, Leiter der Abteilung 1 (Anm.: das ist die Personalabteilung), PT 1 (= Verwendungsgruppe PT 1), DZGr 2 (= Dienstzulagengruppe 2), in der Abteilung 1 bei der Post- und Telegraphendirektion für Oberösterreich und Salzburg (Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg)" zugewiesen. b) Mit 1. Mai 1996 trat das Bund... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2Post und Telekom-ZuordnungsV 1996DVV 1981 §1 Abs2PoststrukturG §17BDG 1979 §40BDG 1979 §40 Abs3BDG 1979 §41bAVG §45 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Übertragung der stellvertretenden Leitung eines Personalamtes der
Post und Telekom Austria AG an den Leiter einer Personalabte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 23. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie - Zentralleitung zum Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie - Umweltbundesamt versetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 22. Oktober 1996 wurde festgestellt, daß der Beamte "aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 von ... (seiner) bisherigen Funktion als Leiter der Gruppe I/C abberufen"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 23. Oktober 1996 wurde festgestellt, daß der Beamte "aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 von ... (seiner) bisherigen Funktion als Leiter der Präsidialgrupp... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im Gleichheitsrecht durch Abberufung eines Beamten aus
seiner bisherigen Funktion und Versetzung an eine andere
Dienststelle; keine Auswechslung des Verfahrensgegenstandes; kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 25. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 25. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien vom 12. Juni 1996 wurde er gemäß §40 iVm §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994,(BDG), von Amts wegen von seiner bisherigen Funktion als Leiter der Abteilung 9 der Landesgeschäftsstelle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheid vom 17. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs3EMRK Art6 Abs1 / TribunalBDG 1979 §38BDG 1979 §40BDG 1979 §41a, §41d
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der Berufungskommission als
weisungsfreie Verwaltungsbehörde; keine willkürliche Abweisung der
Berufung gegen eine Versetzung Rechts... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im Gleichheitsrecht durch Absetzung eines Beamten als
Referatsleiter und Zuweisung an eine Abteilung als Referent; keine
Auswechslung des Verfahrensgegenstandes; keine unsachlic... mehr lesen...