RS Vfgh 2001/9/25 B2261/00 - B62/01

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

EMRK Art6 Abs1 / civil rights
BDG 1979 §38
BDG 1979 §40

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Enthebung von der Funktion als Kommandant und Versetzung eines Gendarmeriebeamten zu einem anderen Gendarmerieposten; keine willkürliche Annahme eines dienstlichen Interesses an den getroffenen Maßnahmen auf Grund schwerwiegender Konflikte und Spannungsverhältnisse; mangelnde Befähigung des Beamten als Führungskraft ausreichend indiziert; kein Vorliegen von civil rights

Rechtssatz

siehe auch E v 26.02.02, B62/01.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B2261.2000

Dokumentnummer

JFR_09989075_00B02261_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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