Index
63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
EMRK Art6 Abs1 / civil rightsLeitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Enthebung von der Funktion als Kommandant und Versetzung eines Gendarmeriebeamten zu einem anderen Gendarmerieposten; keine willkürliche Annahme eines dienstlichen Interesses an den getroffenen Maßnahmen auf Grund schwerwiegender Konflikte und Spannungsverhältnisse; mangelnde Befähigung des Beamten als Führungskraft ausreichend indiziert; kein Vorliegen von civil rightsRechtssatz
siehe auch E v 26.02.02, B62/01.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Versetzung, VerwendungsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B2261.2000Dokumentnummer
JFR_09989075_00B02261_01