Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht als (Gendarmerie-)Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er bekleidete seit 1. Juni 1993 die Funktion des Kommandanten des Gendarmeriepostens Gaaden/NÖ. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich vom 10. April 1996 wurde er gemäß §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), "mit Wirksamkeit vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren bei der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheiden vom 20. bzw. 22. März 1995 wurden sie mit sofortiger Wirkung von ihrer bisherigen Verwendung als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 Dienstgruppe 2 bzw. 3 der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro abberufen und wurden ihnen gleichzeitig Planstellen als Spezialsachbearbeiter bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist Fachoberinspektorin der Bundespolizeidirektion (BPD) Linz. Mit Bescheid der BPD Linz vom 1. März 1996 wurde sie mit Wirkung von diesem Tag gemäß §40 Abs1 iVm §40 Abs2 Z1 und 2 sowie §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), von Amts wegen von ihrer Verwendung als Leiterin der Zen... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Rechtssatz: Keine willkürliche Abberufung einer Beamtin aus einer Leitungsfunktion und gleichzeitige Betrauung mit dem Arbeitsplatz einer Sachbearbeiterin aufgrund der Annahme schwerwiegender dienstlicher Spannungsverhältnisse zwischen der Beschwerdeführerin und ihren Vorg... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Versetzung eines Beamten wegen Verletzung von
Dienstpflichten
Rechtssatz: Wenn die Behörde davon ausgeht, daß das dienstliche Verhalten des Beschwerdeführers - mögen auch die einzelnen Verfehlungen nicht allzu gravierend gewesen ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Abberufung von Beamten von ihrer bisherigen
Verwendung infolge ihres für eine Vorgesetztenfunktion nicht mehr
tragbaren Verhaltens
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist - ausgehend von den näheren Umständen der von ihr zu entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war Leiter der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung (§5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. 620/1989, in der Stammfassung). Durch ArtI Z2 des Bundesgesetzes BGBl. 344/1991 wurde bestimmt, daß §5 des Glücksspielmonopolgesetzes und die davor stehende Überschrift "Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung" entfallen. Der Entfall des §5 des Glücksspi... mehr lesen...
Index: 34 Monopole34/01 Monopole
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRK Art6 Abs1 / AllgBDG 1979 §38BDG 1979 §40GlücksspielG §57 Abs1GlücksspielG §59 Abs2
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der durch eine Bestimmung des
GlücksspielG infolge Auflösung der Österreichischen
Glücksspielmonopolverwaltung vorgenommenen rückwirkenden Zuweisung
ihrer Bediensteten an eine andere Dienstste... mehr lesen...