Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 26. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer von seiner Funktion als Kommandant des Gendarmeriepostens St. Anton am Arlberg (Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 5), die er seit 1. Mai 1986 bekleidete, enthoben, zum Gendarmerieposten Imst versetzt und dort als Beamter der Verwendun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 1997 wurde er zum Vorstand des Finanzamtes Salzburg-Land bestellt. Mit (im zweiten Rechtsgang erlassenem) Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 5. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 Abs1 und 2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (im Folgenden: BDG) von Amts wegen aus wichtigem dienstlichen Interesse zur Finanzlandesd... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §141a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Finanzbeamten aus von ihm selbst zu vertretenden
Gründen; Vorliegen einer die Versetzung rechtfertigenden
Dienstpflichtverletzung auch ohne Disziplinarmaßnahmen ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: EMRK Art6 Abs1 / civil rightsBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Enthebung von der Funktion als Kommandant und Versetzung eines
Gendarmeriebeamten zu einem anderen Gendarmerieposten; keine
willkürliche Annahme eines dienstlichen Interesses an den getroffenen
Maßnahmen auf Grund s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der
Spruch: eines an sie ergangenen Bescheides des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 12. April 1999 lautet wie folgt: "1. Ihr Antrag vom 10. Oktober 1998, festzustellen, ob die durch die Geschäftseinteilung 1995 herbeigeführte Minderung und Änderung des Aufgabenbereichs der Abteilung III B 6 (nunmehr VI C 5) eine Personalmaß... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §41a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Zurückweisung von Anträgen auf Erlassung von
Feststellungsbescheiden betreffend die Auswirkungen von im Zuge der
Änderung einer Geschäftseinteilung getroffenen Personalmaßnahmen auf
die Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor (der Gendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich vom 15.10.1998 wurde er gemäß §38 Abs2 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 von Amts wegen, und zwar mit Wirksamkeit vom 1.11.1998, vom Gendarmerieposten Leobersdorf (Bezirk Baden) - der Beschwerdeführer hatte dort die Funktion des (Posten)Kommandanten inne -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (nunmehriges Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). Mit dem (im zweiten Rechtsgang erlassenen) Bescheid der Bundesgebäudeverwaltung II Salzburg vom 11.11.1998 wurde der Beschwerdeführer gemäß §40 Abs2 iVm §38 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 von Amt wegen aus wichtigem dienstlichen Interesse mit sofortiger Wirksamkeit von den Funktionen als Stellvertreter des L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (nunmehriges Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Mit Wirksamkeit vom 6. Dezember 1993 war der bis zu diesem Zeitpunkt beim Oberlandesgericht Wien tätige Beschwerdeführer auf die Dauer von drei Monaten der Wirtschaftsuniversität Wien zur probeweisen Dienstleistung zugeteilt worden. Am Ende dieser Probezeit wurde der Beschwerdeführer in den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer steht als Staatsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.1.2.1. Mit Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 16.12.1998 wurde er gemäß §38 (Abs2) Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. 333, idF BGBl. I 1998/123, (BDG 1979) von Amts wegen zur Staatsanwaltschaft St. Pölten versetzt und St. Pölten damit zu seinem neuen Dienstort bestimmt; eine Änderung seiner Verwendung als Staat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Bundespolizeidirektion Graz). Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 25. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer gem. §40 Abs1 und 2 BDG 1979, BGBl. 333 idF BGBl. 1994/550 von Amts wegen mit Ablauf des 30. Juni 1998 von seinem bisherigen Arbeitsplatz eines Ersten Wachkommandanten in der Zentralabteilung, Wachzimmer Polizeidirektion... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten aufgrund denkmöglicher Annahme des
Vorliegens eines dienstlichen Interesses an der Verwendungsänderung
infolge schwerwiegender Konflikte zwischen dem Be... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art10BDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten aufgrund denkmöglicher Annahme des
Vorliegens eines dienstlichen Interesses an der Versetzung infolge
strafgerichtlicher Verurteilung und zu erwartender
Spannungsverhältnisse am bisherig... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Versetzung und Verwendungsänderung eines Beamten
aufgrund der Annahme eines vom Beschwerdeführer zu vertretenden
Spannungsverhältnisses zum Dienststellenleiter und dessen direkt
unterstellten Mitarbeitern; keine in die Verfassungssphäre reichenden
Mängel des Erm... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Rechtssatz: Keine willkürliche Versetzung und Verwendungsänderung eines Beamten aufgrund der Annahme eines Mangels an Führungsqualitäten und sozialer Kompetenz; keine in die Verfassungssphäre reichenden Mängel des Ermittlungsverfahrens Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. Mit Schreiben vom 26. Juni 1997, GZ 610.838/3-2/97, teilte das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) dem Beschwerdeführer mit, dass beabsichtigt sei, ihn von seiner Verwendung als Leiter der staatlichen pharmakologisch-b... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungBDG 1979 §38BDG 1979 §40VfGG §88VwGG §48 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten aufgrund der denkmöglichen Annahme von
Führungsmängeln sowie des Vorliegens eines dienstlichen Interesses an
der Abberufung; keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist die Bundespolizeidirektion (BPD) Wien. Nach mehrfachen - hier nicht relevanten - Verwendungsänderungen wurde er kurzfristig bei der BPD Wien / Wirtschaftspolizei verwendet. Am 2. März 1998 wurde ihm folgendes, als "Dienstauftrag" überschriebenes, mit 26. Februar 1998 datiertes Schreiben, das vom Leiter des Kriminalbeam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zum 30. April 1995 wurde er als eingeteilter Gendarmeriebeamter der dem Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich (LGK NÖ) angegliederten "Netzleitstelle-Ost" verwendet. Seit 1. Mai 1995 ist er eingeteilter Beamter des Sachbereiches 3022 im Referat 302 des LGK NÖ. Ursprünglich war seitens des LGK NÖ die Rede von einer vorübergeh... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf
ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die als
Zurückweisung zu deutende Abweisung eines Antrags des
Beschwerdeführers; keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch eine
als Versetzung des b... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §56 ffAVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung einer Berufung gegen einen Dienstauftrag
mangels Vorliegen eines tauglichen Beschwerdegegenstandes aufgrund
fehlenden Bescheidcharakters der fraglichen Erledigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu den in Rede stehenden Versetzungen war er auf eine Planstelle im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen, Untergliederung Finanzlandesdirektion (Zollwachdienst), ernannt. In diesem Planstellenbereich war seine letzte Dienststelle die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) Achleiten. Um die durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union und zum Schengener Ü... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versetzung eines Zollwachebeamten zur Gendarmerie wegen des aufgrund des Schengener Übereinkommens verminderten Personalbedarfs; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren; ausreichende Berücksichtigung der persönlichen, familiären und so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 23. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie - Zentralleitung zum Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie - Umweltbundesamt versetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 22. Oktober 1996 wurde festgestellt, daß der Beamte "aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 von ... (seiner) bisherigen Funktion als Leiter der Gruppe I/C abberufen"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie (BMUJF) vom 23. Oktober 1996 wurde festgestellt, daß der Beamte "aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 von ... (seiner) bisherigen Funktion als Leiter der Präsidialgrupp... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im Gleichheitsrecht durch Abberufung eines Beamten aus
seiner bisherigen Funktion und Versetzung an eine andere
Dienststelle; keine Auswechslung des Verfahrensgegenstandes; kein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Bescheid vom 28. Oktober 1976 ernannte der Bundesminister für Unterricht und Kunst den nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß §§4 und 5 Abs1 des Gehaltsüberleitungsgesetzes, BGBl. 22/1947, mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1976 zum "Provisorischen Direktor" (lebende Subvention) der Katholischen Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen der Barmherzigen Schwestern vom Hl. Vinzenz von Paul Innsbruck im Dienstzweig Nr. 11, lita, Verwendungsgruppe L-1, der Lehrer-Di... mehr lesen...
Index: 70 Schulen70/08 Privatschulen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5EMRK Art6 Abs1 / civil rightsPrivatschulG §20BDG 1979 §38BDG 1979 §205BDG 1979 §210
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung des Direktors einer katholischen Privatschule an eine
andere Dienststelle; Ausgewogenheit der Regelung des PrivatschulG
über die Abberufung von Lehrern aus r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 25. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 de... mehr lesen...