Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 25. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Sektionschef in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 28. Februar 1995 im Rechnungshof Leiter der Sektion III. Zur Ausübung der Funktion eines Mitgliedes des Europäischen Rechnungshofes wurde ihm bescheidmäßig zunächst vom 1. März 1995 bis 20. Dezember 1995, sodann für die Dauer der Funktionsperiode, längstens jedoch bis 31. Dezember 2001, ein Karenzurlaub gewährt. In den Bescheiden wurde u.a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien vom 12. Juni 1996 wurde er gemäß §40 iVm §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994,(BDG), von Amts wegen von seiner bisherigen Funktion als Leiter der Abteilung 9 der Landesgeschäftsstelle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie. Der zuständige Bundesminister sprach mit einem an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheid vom 17. September 1996 aus: "Es wird festgestellt, daß Sie aufgrund der ab 12. August 1996 geltenden Geschäfts- und Personaleinteilung gemäß §40 Absatz 2 in Verbindung mit §38 des Beamten... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs3EMRK Art6 Abs1 / TribunalBDG 1979 §38BDG 1979 §40BDG 1979 §41a, §41d
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der Berufungskommission als
weisungsfreie Verwaltungsbehörde; keine willkürliche Abweisung der
Berufung gegen eine Versetzung Rechts... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38 ffBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs5EG-Vertrag Art188b
Leitsatz: Keine willkürliche Abberufung eines Beamten von seiner Funktion als
Sektionsleiter ohne Zuweisung einer neuen Verwendung wegen
langjähriger Abwesenheit des Beschwerdeführers infolge Übernahme der
Funktion als Mitglied des Europäischen Re... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38BDG 1979 §40AVG §66 Abs4
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im Gleichheitsrecht durch Absetzung eines Beamten als
Referatsleiter und Zuweisung an eine Abteilung als Referent; keine
Auswechslung des Verfahrensgegenstandes; keine unsachlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer steht als (Gendarmerie-)Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er bekleidete seit 1. Juni 1993 die Funktion des Kommandanten des Gendarmeriepostens Gaaden/NÖ. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich vom 10. April 1996 wurde er gemäß §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), "mit Wirksamkeit vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienstbehörde ist das Landesgendarmeriekommando für Salzburg. Mit dessen Bescheid vom 4. April 1996 wurde er gemäß §38 Abs3 Z4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1996 von Amts wegen von seiner bisherigen Planstelle als Postenkommandant in Anif (VerwGr E2a/FuG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer stehen als Gruppeninspektoren bei der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheiden vom 20. bzw. 22. März 1995 wurden sie mit sofortiger Wirkung von ihrer bisherigen Verwendung als Gruppenführer-Stellvertreter des Referates 3 Dienstgruppe 2 bzw. 3 der Kriminalbeamten-Abteilung beim Sicherheitsbüro abberufen und wurden ihnen gleichzeitig Planstellen als Spezialsachbearbeiter bei de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist Fachoberinspektorin der Bundespolizeidirektion (BPD) Linz. Mit Bescheid der BPD Linz vom 1. März 1996 wurde sie mit Wirkung von diesem Tag gemäß §40 Abs1 iVm §40 Abs2 Z1 und 2 sowie §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. 333/1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994, (im folgenden kurz: BDG), von Amts wegen von ihrer Verwendung als Leiterin der Zen... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Rechtssatz: Keine willkürliche Abberufung einer Beamtin aus einer Leitungsfunktion und gleichzeitige Betrauung mit dem Arbeitsplatz einer Sachbearbeiterin aufgrund der Annahme schwerwiegender dienstlicher Spannungsverhältnisse zwischen der Beschwerdeführerin und ihren Vorg... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Versetzung eines Beamten wegen Verletzung von
Dienstpflichten
Rechtssatz: Wenn die Behörde davon ausgeht, daß das dienstliche Verhalten des Beschwerdeführers - mögen auch die einzelnen Verfehlungen nicht allzu gravierend gewesen ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2EMRK Art8BG BGBl 70/1966 betr Wirkungsbereich einiger Bundesministerien §16BDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Beamten wegen Verletzung von Dienstpflichten;
kein Eingriff ins Privat- und Familienleben ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38BDG 1979 §40
Leitsatz: Keine willkürliche Abberufung von Beamten von ihrer bisherigen
Verwendung infolge ihres für eine Vorgesetztenfunktion nicht mehr
tragbaren Verhaltens
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist - ausgehend von den näheren Umständen der von ihr zu entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Beschwerdeführer stehen als Gendarmeriebeamte des Landesgendarmeriekommandos (LGK) Tirol, Verkehrsabteilung, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zuge der Verlegung der Verkehrsabteilung von Innsbruck nach Zirl, Geistbühelweg 24, wurden die Beschwerdeführer nach Durchführung des im §38 Abs6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 idF der Novelle BGBl. 550/1994 (im folgenden kurz: BDG) vorgesehenen Verständigungsverfahrens mit -... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Versetzung von
Gendarmeriebeamten infolge Umstrukturierungen im Bereich eines
Landesgendarmeriekommandos
Rechtssatz: Wenn die Behörde - gestützt auf Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - davon ausgeht, daß die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Intendanzdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt war er beim Militärkommando Oberösterreich als Leiter der Intendanzabteilung, Wertigkeit H1/VII-1, eingeteilt. Mit Schreiben vom 24. Jänner 1995 setzte ihn das Korpskommando III in Baden als zuständige Dienstbehörde davon in Kenntnis, daß beabsichtigt sei, ihn aus wichtigen dienstlichen Interessen mit ehestmöglicher Wirkung vo... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1BDG 1979 §38BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §43BDG 1979 §45VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
eine einer Versetzung gleichzuhaltende Abberufung eines Beamten von
seiner bisherigen Verwendung aus wichtigen dienstlichen Interessen
infolge Bestehens geschlec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war Leiter der Österreichischen Glücksspielmonopolverwaltung (§5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. 620/1989, in der Stammfassung). Durch ArtI Z2 des Bundesgesetzes BGBl. 344/1991 wurde bestimmt, daß §5 des Glücksspielmonopolgesetzes und die davor stehende Überschrift "Österreichische Glücksspielmonopolverwaltung" entfallen. Der Entfall des §5 des Glücksspi... mehr lesen...
Index: 34 Monopole34/01 Monopole
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRK Art6 Abs1 / AllgBDG 1979 §38BDG 1979 §40GlücksspielG §57 Abs1GlücksspielG §59 Abs2
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der durch eine Bestimmung des
GlücksspielG infolge Auflösung der Österreichischen
Glücksspielmonopolverwaltung vorgenommenen rückwirkenden Zuweisung
ihrer Bediensteten an eine andere Dienstste... mehr lesen...