Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abberufung der Vorständin eines Finanzamtes von ihrer Funktion
und gleichzeitige Versetzung in eine andere Organisationseinheit;
vertretbare Annahme eines wichtigen dienstlichen Interesses an der
Versetzung; Versetzung keine Sanktio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Zell am See als Professor tätig. Der Beschwerdeführer bewarb sich - mit weiteren Personen - fristgerecht um die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Mai 2000 ausgeschriebene Stelle eines Direktors an der genannten Schule. Im Verfahren zur Besetzung dieser Stelle erstattete das Kollegium des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist an der Höheren Bundeslehranstalt (HBLA) für Tourismus in Krems als Professorin tätig. Die Beschwerdeführerin bewarb sich - mit weiteren Personen - fristgerecht um die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. September 2003 ausgeschriebene Stelle eines Direktors an der genannten Schule. Im Verfahren zur Besetzung dieser Stelle erstattete das Kol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule St. Johann im Pongau als Professor tätig. Der Beschwerdeführer bewarb sich - mit weiteren Personen - fristgerecht um die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. November 2003 ausgeschriebene Stelle eines Direktors an der genannten Schule. Im Verfahren zur Besetzung dieser Stelle erstattete das ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch objektive Willkür bei derBesetzung einer Direktorenstelle an einer Höheren Bundeslehranstalt;keine ausreichende Bescheidbegründung
Rechtssatz: Vorlage auch eines Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht als Hofrätin beim Bundesamt und Forschungszentrum für Wald (in der Folge: BFW) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 23. August 2004 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§38 und 40 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung von ihrer Funktion als Leiterin des Institutes für "Immissionsforschung und Forstc... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abberufung einer Institutsleiterin am Bundesamt und
Forschungszentrum für Wald und weitere Verwendung als
Institutsleiter-Stellvertreterin sowie Leiterin einer Abteilung
infolge einer Organisationsänderung; vertretbare Annahme des
Vorliegens eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovationen und Technologie. Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovationen und Technologie vom 28. Jänner 2003 wurde die Beschwerdeführerin von ihrer bisherigen Verwendung als Leiterin der Abteilung FC III abberufen und gleichzeitig der Abteilung K 1 als Referentin zur Dienstleistung... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abberufung der Beschwerdeführerin als Abteilungsleiterin in einem
Ministerium und gleichzeitige Zuweisung zur Dienstleistung als
Referentin in eine andere Abteilung
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde ausgehend v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Bediensteter der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war vor der mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. April 2004 verfügten Verwendungsänderung, die den Gegenstand dieser Beschwerde bildet, Vorstand des Verkehrsamtes innerhalb der verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Wien (im Folgenden: BPD Wien) sowie Vertreter ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abberufung eines Polizeibeamten aus seiner Leitungsfunktion und
Zuweisung zu einer Verwendung als Referent bei einem
Polizeikommissariat
Rechtssatz: Die Auffassung der belangten Behörde, das Verhalten des Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im hier maßgeblichen Zeitpunkt war er Oberst der Bundesgendarmerie; seine Dienststelle war das Landesgendarmeriekommando für Kärnten. Mit Wirkung vom 6. Mai 1998 wurde dem Beschwerdeführer der Arbeitsplatz des Leiters der Gruppe 3 (Technik und Wirtschaft) und die Vertretung des Landesgendarmeriekommandanten an 3. Stelle (Arbeitsplatzwertigkeit E 1, FGr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. März 2004 wurde der Beschwerdeführer "gemäß §40 Absatz 2 Ziffer 1 in Verbindung mit §38 Absatz 2 und Absatz 3 Ziffer 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes [...] von [seiner] bisherigen Verwendung als Leiter des ehemaligen Referates 3 im Kriminalbeamteninspektorat, Verwendungsgruppe E1/Funktion... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAVG §73BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch gröbliche Verkennung der
Rechtslage bei Abweisung eines Devolutionsantrages im Verfahren
betreffend die Verwendungsänderung bzw Versetzung eines
Gendarmeriebeamten; Anwendung einer bereits außer Kraft getretenen
Fassung der Bestimmung über den ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Abberufung eines Kriminalbeamten aus seiner Leitungsfunktion und
Zuweisung zu einer anderen Leitungsfunktion
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde zur "primär strittige[n] Frage", ob der ehemalige Arbeitsplatz fort... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht - seit 1983 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde bis zum 30. April 2004 als Abfertigungsgruppenführer beim Zollamt Bleiburg verwendet. 1.2. Mit - auf die §§3 bis 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) gestütztem - Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 2. April 2004 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde bis zum 30. April 2004 - im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen - bei der Zollwachabteilung/Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) Salzburg verwendet. 1.2. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg vom 22. April 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 BDG mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 zum Zollamt Linz versetzt. B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht - seit 1978 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde bis zum 30. April 2004 als Überwachungsgruppenleiter bei der Zollwachabteilung Feistritz ob Bleiburg/Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) verwendet. 1.2. Mit - auf die §§3 bis 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) gestütztem - Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 2. April... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht - seit 1999 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde bis zum 30. April 2004 als Kontrollorgan beim Zollamt Bleiburg verwendet. 1.2. Mit - auf die §§3 bis 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) gestütztem - Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 2. April 2004 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 (von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die Beschwerdeführerin steht - seit 1999 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Finanzen - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie wurde bis zum 30. April 2004 als Überwachungsorgan der Zollwachabteilung Feistritz ob Bleiburg/Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) verwendet. 1.2. Mit - auf die §§3 bis 5 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) gestütztem - Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 2. April 2004 wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zum 31. März 2002 das Zollamt Pamhagen. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 28. März 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (im Folgenden: BDG 1979) mit Wirksamkeit vom 1. April 2002 zum Zollamt Berg versetzt un... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2BDG 1979 §38
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung öffentlich Bediensteter zu einem Zollamt nach
Auflösung der Zollwache
Rechtssatz: Keine Willkür durch Annahme des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen iSd... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1BDG 1979 §38DVG §6
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch Zurückweisung einer Berufung gegen die Versetzung eines
Beamten als verspätet; zutreffende Annahme der Einrechnung der
Verzögerungen aufgrund Einbringung der Berufung bei der unzuständigen
Behörde in die Berufu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer steht - als Offizierstellvertreter - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid des Kommandos der Luftstreitkräfte vom 12. März 2004 wurde der Beschwerdeführer "gemäß §40 Abs2 in Verbindung mit §38 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes... von Amts wegen bei der 2. BetrVersSt/MilKdo W [= Betriebsversorgungsstelle des Militärkommandos Wien] auf den Arbeitsplatz 'WIUO & ABFALLBEAUF... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Einteilung eines Offizierstellvertreters beim Bundesheer auf
einen näher bezeichneten Arbeitsplatz
Rechtssatz: Die Annahme der Berufungskommission, dass auf Grund der Organisationsänderung in der Dienststelle des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg vom 30. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer seiner Funktion als Hauptsachbearbeiter und 1. Stellvertreter des Kommandanten des Gendarmeriepostens Lustenau (Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 5) - die er seit 1. Juni 1992 bekleidete - enthoben, zum Gendarmerieposten Hohe... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §38, §40
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung und Verwendungsänderung eines Gendarmeriebeamten;
vertretbare Annahme des Vorliegens eines wichtigen dienstlichen
Interesses
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung der belangten Behörde, ein wichtiges dienstliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist der Österreichischen Post Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. 1.2.1. Mit Schreiben vom 26. Juli 2001 teilte das Personalamt Salzburg dem Beschwerdeführer mit, dass seine amtswegige Versetzung zum Logistikzentrum 5000 Salzburg, Dienstort Wals-Siezenheim, mit 1. September 2001 und an dieser Dienststelle seine dauernde... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs3AVG §45BDG 1979 §38, §40PoststrukturG §17, §17a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versetzung eines Postbeamten; keine willkürliche
Interessenabwägung insbesondere unter Berücksichtigung der längeren
Fahrzeit des Beschwerdeführers an den neuen Dienstort
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. 2. Mit - im Wesentlichen auf die §§38 und 40 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) iVm. §17 Abs1 und 1a Poststrukturgesetz (PTSG) gestütztem - Bescheid des beim Vorstand der Telekom Austria Aktiengesellschaft eingerichteten Personalamtes vom 6. September 2002 wurde dem Beschwerdeführer mi... mehr lesen...