RS Vfgh 2006/9/25 B900/05 - B1199/05, B2773/05 ua, B1029/06 ua, B1488/06, B1511/06 ua, B586/07, B115

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Veröffentlicht am 25.09.2006
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
BDG 1979
VfGG §88

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch objektive Willkür bei derBesetzung einer Direktorenstelle an einer Höheren Bundeslehranstalt;keine ausreichende Bescheidbegründung

Rechtssatz

Vorlage auch eines Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission durch die Beschwerdeführerin.

Die belangte Behörde hat es verabsäumt, bei der von ihr zu treffenden (Auswahl-)Entscheidung die für und gegen die Beschwerdeführerin sprechenden Kriterien einander gegenüberzustellen und dem größeren Gewicht der Argumente den Ausschlag geben zu lassen und derart das Übergehen der Beschwerdeführerin zu begründen. Der Bescheidbegründung ist zwar zu entnehmen, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung die Kriterien "Kooperation mit der Wirtschaft", "Projektmanagement" und "Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben" als maßgeblich erachtet. Auf Grund welcher Überlegungen sie jedoch zum Ergebnis kommt, dass die diesbezüglichen "Fähigkeiten und Erfahrungen" des erfolgreichen Mitbewerbers als "gewichtiger zu werten" waren als die von der Beschwerdeführerin "vorgewiesenen Kenntnisse und Praxis", ist dem Bescheid nicht zu entnehmen.

Kostenzuspruch.

Siehe weiters: B1199/05 und B2773/05 ua, beide vom selben Tag (B2773/05: Intimationsbescheid betroffen; verbunden mit B2774/05:

Zuspruch nur eines Pauschalsatzes, da es der Partei sowohl in zeitlicher als auch in sachverhaltsmäßiger und rechtlicher Hinsicht möglich gewesen wäre, gegen die - vom Sachverhalt und von der rechtlichen Beurteilung her - gleichgelagerten Bescheide eine gemeinsame Beschwerde einzubringen.)

B1029/06 ua, E v 28.11.06 - Aufhebung des Intimationsbescheides betreffend die Ernennung eines Mitbewerbers zum Direktor eines Gymnasiums und der Abweisung der Bewerbung des Beschwerdeführers, ebenfalls wegen objektiver Willkür; siehe auch B1488/06, B1511/06 ua vom selben Tag.

She auch B586/07, E v 09.06.08: Aufhebung des Intimationsbescheides (nach Aufhebung des die Bewerbung abweisenden Bescheides mit E v 25.09.06, B1199/05) unter Hinweis auf VfSlg 17184/2004 und 17246/2004.

B1158/08, E v 22.09.08: Aufhebung des Intimationsbescheides (nach Aufhebung des die Bewerbung abweisenden Bescheides mit E v 25.09.06, B900/05, unter Hinweis auf VfSlg 17246/2004 und E v 09.06.08, B586/07.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bescheidbegründung, Dienstrecht, Gleichbehandlung, Lehrer, VfGH /Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2006:B900.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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