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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
BDG 1979 §38, §40Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Einteilung eines Offizierstellvertreters beim Bundesheer auf einen näher bezeichneten ArbeitsplatzRechtssatz
Die Annahme der Berufungskommission, dass auf Grund der Organisationsänderung in der Dienststelle des Beschwerdeführers an der qualifizierten Änderung seiner Verwendung ein wichtiges dienstliches Interesse bestanden habe, kann zumindest nicht als willkürlich bezeichnet werden. Der Beschwerdeführer bringt auch keine substantiierten Behauptungen vor, dass die Organisationsänderung aus unsachlichen Gründen vorgenommen worden wäre, etwa um ihn in seiner dienstrechtlichen Position zu schädigen.
Schlagworte
Dienstrecht, Versetzung, VerwendungsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B1178.2004Dokumentnummer
JFR_09949697_04B01178_01