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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
BDG 1979 §38, §40Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abberufung eines Kriminalbeamten aus seiner Leitungsfunktion und Zuweisung zu einer anderen LeitungsfunktionRechtssatz
Wenn die belangte Behörde zur "primär strittige[n] Frage", ob der ehemalige Arbeitsplatz fort bestehe, im Ergebnis die Auffassung vertritt, dass "durch die [Organisations-]Reform [im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien] der frühere Arbeitsplatz des [Beschwerdeführers] um mehr als 25 % geändert wurde" und daher "von einer Identität der beiden Arbeitsplätze keine Rede sein kann", so ist das nicht unvertretbar.
Schlagworte
Dienstrecht, Versetzung, VerwendungsänderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B1065.2004Dokumentnummer
JFR_09949073_04B01065_01