RS Vfgh 2005/6/7 B1204/04 - B1190/04, B1205/04, B1206/04, B1212/04

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Veröffentlicht am 07.06.2005
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
BDG 1979 §38

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versetzung öffentlich Bediensteter zu einem Zollamt nach Auflösung der Zollwache

Rechtssatz

Keine Willkür durch Annahme des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen iSd §38 BDG; ausreichendes Ermittlungsverfahren.

Insbesondere ist es nicht unvertretbar, wenn die Berufungskommission zu der Auffassung gelangte, dass eine Versetzung der Beschwerdeführerin auf eine Planstelle des Exekutivdienstes im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Inneres im Hinblick auf §38 Abs5 BDG nur mit schriftlicher Zustimmung des Leiters dieses Ressorts in Betracht komme und die Beschwerdeführerin kein subjektives Recht auf die Erteilung dieser Zustimmung habe.

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch allfällige behauptete unrichtige Anwendung der materiellen Bestimmungen eines Gesetzes.

ebenso unter bloßem Hinweis auf die vorliegende Entscheidung:

B1190/04, B1205/04, B1206/04, B1212/04, alle E v 22.06.05.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Versetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B1204.2004

Dokumentnummer

JFR_09949393_04B01204_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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