Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.10.2019 Norm: AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z21
Rechtssatz: Für die Frage der Rechtmäßigkeit einer auferlegten Verpflichtung ist es unbeachtlich, ob der Erfüllung der Auflagen privatrechtliche Hindernisse entgegenstehen (vgl VwGH 2004/04/0123). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Beseitigungsauftrag; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.10.2019 Norm: AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z21
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren nach § 79 Abs 2 Z 21 AWG wegen Nichtbefolgung eines Beseitigungsauftrages gemäß § 73 AWG ist für Einwände gegen den rechtskräftigen Auftrag kein Platz. Es ist nicht Sache der Behörde im Verwaltungsstrafverfahren, sich mit allfälligen Einwänden gegen den Auftrag auseinanderzusetzen, ob ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 4. Juni 2018, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2019 Norm: AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z21
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren nach § 79 Abs 2 Z 21 AWG wegen Nichtbefolgung eines Beseitigungsauftrags gemäß § 73 AWG ist für Einwände gegen den (rechtskräftigen) Auftrag kein Platz. […] Es ist nicht Sache der Behörde im Verwaltungsstrafverfahren, sich mit allfälligen Einwänden gegen den Auftrag auseinanderzusetzen... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 21. Dezember 2018, Zl. ***, betreffend die Anordnung einer Ersatzvornahme und die Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Anlässlich der Beschwerde wi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AWG 2002 §73VVG 1991 §2 Abs1VVG 1991 §4
Rechtssatz: Einwendungen gegen den Titelbescheid können im Vollstreckungsverfahren nicht mehr vorgebracht werden (vgl VwGH 2013/05/0175). […] Nach dem Grundsatz „ne bis in idem“ ist über ein und dieselbe Rechtssache nur einmal rechtskräftig zu entscheiden. Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AWG 2002 §73VVG 1991 §2 Abs1VVG 1991 §4
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Kostenvorschreibung kann der Verpflichtete nur unter dem Gesichtspunkt erheben, dass die vorgeschriebenen Kosten unverhältnismäßig hoch seien, wofür er allerdings den Beweis erbringen muss (vgl VwGH 2011/05/0050). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft;... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AWG 2002 §73VVG 1991 §2 Abs1VVG 1991 §4
Rechtssatz: Eine für den Verpflichteten bestehende Unmöglichkeit der Leistung bewirkt nicht die Unzulässigkeit einer Vollstreckung durch Ersatzvornahme, weil diese Vollstreckungsform der Herstellung des bescheidmäßig aufgetragenen Zustandes im Wege des Verwaltungszwanges für alle Fälle dient, in denen der Verpflichtete ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.02.2019 Norm: AWG 2002 §73VVG 1991 §2 Abs1VVG 1991 §4
Rechtssatz: Einem Verpflichteten wird die ursprünglich auf Grund eines behördlichen Auftrags bestehende Möglichkeit, die aufgetragene Leistung auf mehrere Arten zu realisieren, durch die zwangsweise Vollstreckung aus der Hand genommen, weil ihm als verpflichteter Partei ein Einfluss auf die Durchführung der Ersatzvornah... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von A und B, beide vertreten durch C, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2018, Zl. ***, betreffend einen gewässerpolizeilichen Auftrag, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bruck ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.08.2018 Norm: WRG 1959 §48WRG 1959 §138 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2AWG 2002 §73
Rechtssatz: Ob es sich bei biogenen Stoffen um Abfälle im Sinne des AWG 2002 handelt, ergibt sich aus Anwendung des § 2 Abs. 1 Z 2 iVm § 1 Abs. 3 leg cit. […] Aus der Ausnahmebestimmung für landwirtschaftliche Kompostierungen (vgl. § 2 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002) ergibt sich explizit, das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.08.2018 Norm: WRG 1959 §48WRG 1959 §138 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2AWG 2002 §73
Rechtssatz: Bei Ablagerungen, bei denen gemäß § 73 Abs. 1 bis 4 AWG 2002 vorzugehen ist, […] darf ein gewässerpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 nicht erlassen werden (vgl. Bumberger/Hinterwirth, WRG², § 48, K 4). Schlagworte Umweltrecht; Wasserre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 03.08.2018 Norm: WRG 1959 §48WRG 1959 §138 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2AWG 2002 §73
Rechtssatz: Eine „Verschweigung“ in der Art, dass behördliche Maßnahmen nicht mehr zulässig wären, wenn ein konsensloser Zustand über längere Zeit unbeanstandet bleibt, ist dem österreichischen Verwaltungsrecht unbekannt. Aus der Duldung eines rechtswidrigen Verhaltens durch eine Behörde ka... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des HK, vertreten durch die Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 10.04.2017, Zl. ZT2S-V-16 5410/5, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 20002), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird insofern statt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs2AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Dem finanziellen Wert einer Sache kommt für die Frage, ob einer Sache Abfalleigenschaft zukommt, keine Bedeutung zu. Das ergibt sich bereits aus § 2 Abs. 2 AWG 2002, der ausdrücklich bestimmt, dass die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs2AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein bloßer Verweis auf einen gegen den Beschwerdeführer erlassenen, im angelasteten Tatzeitpunkt nicht rechtskräftigen Beseitigungsauftrag ist nicht hinreichend, um die Abfalleigenschaft der in Frage stehenden Gegenstände zu bejahen, vielmehr ist von der Verwaltungsstrafbehörde und ... mehr lesen...