Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.09.2020Norm
AWG 2002 §2 Abs7 Z1Rechtssatz
Welches technische Mindestmaß eine Anlage im Einzelfall aufweisen muss, damit eine Deponie vorliegt, ist weder dem Abfallwirtschaftsgesetz noch der Judikatur eindeutig zu entnehmen. Aus der Rechtsprechung (vgl VwGH 2008/07/0101) kann abgeleitet werden, dass über die bloße Ablagerung der Abfälle hinausgehende Maßnahmen notwendig sind, um von einer Deponie im Rechtssinn sprechen zu können.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Deponie; Ablagerung Bodenaushub;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.598.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020