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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §17 Abs1;Rechtssatz
Hat der Besch den LKW zu einem Zeitpunkt auf das Grundstück gebracht, zu dem der LKW noch nicht Abfall war, und den Eigentümer zur Abholung des LKW aufgefordert, kann das Vorhandensein des zum Wrack gewordenen LKW gegen den Willen des Besch nicht als Ablagerung durch den Besch angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070041.X01Im RIS seit
20.11.2000