RS Vwgh 1998/5/26 97/07/0209

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Veröffentlicht am 26.05.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §39 Abs1 lita Z7;
AWG 1990 §7a Abs1;
AWG 1990 §7b Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Auflage entspricht nur dann dem § 7b Abs 2 AWG 1990, wenn die Frage, ob ohne diese Auflage die Erfüllung der Systemaufgaben gesichert ist, zu verneinen ist. Der bloße Umstand allein, daß durch diese Auflage der Behörde die Kontrolle der Einhaltung abfallwirtschaftsrechtlicher Vorschriften erleichtert wird, reicht nicht aus.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070209.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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