IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde des HK, vertreten durch die Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KG, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 10.04.2017, Zl. ZT2S-V-16 5410/5, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 20002), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird insofern statt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs2AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Dem finanziellen Wert einer Sache kommt für die Frage, ob einer Sache Abfalleigenschaft zukommt, keine Bedeutung zu. Das ergibt sich bereits aus § 2 Abs. 2 AWG 2002, der ausdrücklich bestimmt, dass die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: AWG 2002 §2 Abs2AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §73AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein bloßer Verweis auf einen gegen den Beschwerdeführer erlassenen, im angelasteten Tatzeitpunkt nicht rechtskräftigen Beseitigungsauftrag ist nicht hinreichend, um die Abfalleigenschaft der in Frage stehenden Gegenstände zu bejahen, vielmehr ist von der Verwaltungsstrafbehörde und ... mehr lesen...