1 Mit Straferkenntnis vom 19. Mai 2020 erkannte die revisionswerbende Bezirkshauptmannschaft den Mitbeteiligten als handelsrechtlichen Geschäftsführer der P GmbH der Übertretung des § 15 Abs. 5 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) für schuldig, weil die P GmbH, welche gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sei, am 20. November 2019 im Standort I nicht gefährliche Abfälle, und zwar mindestens sechs Altreifen, entgegen § 15 Abs. 5 AWG 2002 einem nicht Berechtigten ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 25. Jänner 2019 wurde der Mitbeteiligte gemäß § 73 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) verpflichtet, die konsenslosen Ablagerungen mit Bodenaushubmaterial über Niveau des umgebenden Geländes im Ausmaß von etwa 55.177 m³ auf näher bezeichneten Grundstücken umgehend, spätestens jedoch bis 31. Juli 2019, ordnungsgemäß und nachweislich zu entsorgen oder dieses alternativ für eine zulässige, genehmigte Verwertungs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §15 Abs5VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Bei der Sicherheit des Straßenverkehrs handelt es sich nicht per se um ein geschütztes Rechtsgut des AWG 2002. Betrachtet man die Sicherheit des Straßenverkehrs jedoch unter dem Aspekt einer möglichen Gesundheitsgefährdung von Menschen, so handelt es sich hierbei um ein geschütztes Recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §15 Abs5AWG 2002 §79 Abs2VStG §19VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Wertigkeit des durch die verletzte
Norm: geschützten Rechtsgutes findet ihren Ausdruck auch in der Höhe des gesetzlichen Strafrahmens (vgl. u.a. VwGH 19.6.2018, Ra 2017/02/0102). Bei der Übertretung des § 15 Abs. 5 AWG 2002 ist als Strafrahmen nach § 79 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs5AWG 2002 §15 Abs5aAWG 2002 §15 Abs5bAWG 2002 §73VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/05/0100 E 24. April 2018 RS 3 Stammrechtssatz Die Abfallbehörde hat bei einem Behandlungsauftrag nach § 73 Abs. 1 AWG 2002 die Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Verpflichteten, ihr kommt daher insoweit ein Ermessensspielraum z... mehr lesen...
I. 1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (im Folgenden: Magistrat) vom 14. März 2018 wurden der Erstmitbeteiligten folgende Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt: "1) Sie haben es als Miteigentümerin der Liegenschaft in ... Wien, J...straße 25, zu verantworten, dass Sie als Bauherrin des Abbruchvorhabens auf der Liegenschaft in ... Wien, J...straße 25, und als Abfallübergeberin bzw. Abfallbesitzerin/Abfallerzeugerin am 02.10.2017, entgegen § 15 Abs. 5 Abfallw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §15 Abs5AWG 2002 §2 Abs6 Z2 litaVwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Auffassung des VwG, dass die A. GmbH, als beauftragtes Abbruchunternehmen, Abfallersterzeuger sei, weil die Abfälle erst durch die tatsächliche Tätigkeit der Abbrucharbeiten angefallen seien und sie die Abfälle in ihrer unmittelbaren Sachherrschaft inngehabt habe, erweist s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial (Verwendungsgruppe C) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz; er ist im Bereich des Wirtschaftshofes des Magistrates Graz eingesetzt. Mit Schreiben des zuständigen Stadtrates vom 4. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer zum abfallrechtlichen Geschäftsführer gemäß § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) bestellt. Unter Bezugnahme auf diese Bestellung wurde vom Direktor des Wirtschaftshofes für d... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark63/02 Gehaltsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5 idF 1998I/151;DGO Graz 1957 §74b Abs1 Z3 idF 1996/017;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 impl;
Rechtssatz: Beim abfallrechtlichen Geschäftsführer handelt es sich um eine Funktion, die - aus dienstrechtlicher Sicht - mit einer besonders hohen Verantwortung und Belastung des Bestellten in einer exponierten Position... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 14. Juli 2000 wurde der Erstbeschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L Deponie GmbH, welche der persönlich haftende Gesellschafter der Firma L Deponie GmbH & Co KG sei, zu verantworten, dass diese Firma gefährlichen Abfall, nämlich "Sandfanginhalte, ölhaltig", mit der Schlüsselnummer 54701 i... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0117
Rechtssatz: § 15 Abs. 5 AWG 1990 sieht vor, dass die Bestellung des Geschäftsführers einer Erlaubnis gemäß Abs. 1 und 4 bedarf. Daraus ist zu folgern, dass erst mit der Erteilung dieser Erlaub... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial (Verwendungsgruppe C) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz; er ist im Bereich des Wirtschaftshofes des Magistrates Graz eingesetzt. Mit Schreiben des zuständigen Stadtrates vom 4. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer zum Geschäftsführer gemäß § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes bestellt. Unter Bezugnahme darauf wurde vom Direktor des Wirtschaftshofes für den Beschwerdeführer um Zuerkennun... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5 idF 1998/I/151;DGO Graz 1957 §74b Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 impl;VStG §9;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist davon auszugehen, dass der Beamte ungeachtet seiner verhältnismäßig niedrigen dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Stellung zum GESCHÄFTSFÜHER im Sinne des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der L.-GmbH zu vertreten, daß von dieser Gesellschaft am 20. März 1995 in dem von ihr betriebenen Zentrallager bestimmte näher bezeichnete gefährliche Abfälle und Altöle in... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §39 Abs4;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: Das AWG 1990 enthält, anders als die GewO 1994, keine ausdrückliche Bestimmung über den Zeitpunkt des Überganges der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den abfallrechtlichen Geschäftsführer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist abfallrechtlicher Geschäftsführer der W.B. GmbH gemäß § 15 Abs. 5 AWG. Die letztgenannte Gesellschaft verfügt über eine umfassende Sammelerlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 AWG aufgrund mehrerer Bescheide des Landeshauptmannes von Niederösterreich. Von dieser Erlaubnis sind Schlüsselnummern umfaßt, die sich auch auf krankenhausspezifische Abfälle beziehen. Zur Sammlung von Zytostatika mit der Schlüsselnummer 53510 gemäß ÖNORM S 2101 war diese Gesellschaft jedoch nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;VStG §9;
Rechtssatz: Nur dann, wenn ein Geschäftsführer nach § 15 Abs 5 AWG 1990 nicht bestellt ist, ist jedenfalls das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer im § 9 VStG genannten Person für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich (Hinweis E 23.11.1993, 93/04/0152). E... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §39 Abs3;AWG 1990 §39 Abs4;
Rechtssatz: Trotz der ersatzlosen Aufhebung des § 39 Abs 3 AWG 1990 ist durch den verbleibenden Abs 4 dieser Gesetzsstelle jedenfalls mit hinreichender Deutlichkeit klargestellt (argumentum "... neben dem Geschäftsführer strafbar, ..."), daß im Falle der Bestellung eines Geschäftsführers nach § 15 Abs 5 AWG 1990 bei Übe... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Wird eine von einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs 1 und § 15 Abs 4 AWG 1990 nicht gedeckte Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang mit einer durch eine vorhandene Erlaubnis gedeckte Tätigkeit ausgeführt, trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die unbefugte Tätigkeit den abfallrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem abfallrechtlichen Geschäftsführer, welchem zur Last gelegt wird, daß der von ihm repräsentierte Inhaber einer abfallrechtlichen Erlaub... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;VStG §9;
Rechtssatz: Wenn der abfallrechtliche Geschäftsführer durch entsprechende Organisation im Unternehmen, Schulung der Dienstnehmer und Dienstanweisung alle nur denkbaren zweckmäßigen Vorkehrungen für die Einhaltung der mit der Erlaubnis nach § 15 Abs 1 AWG 1990 verbundenen Rechtsvorschriften getroffen hat,... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin betreibt im Standort R.-str. 45 in W. eine Leuchtstoffröhrenrecyclinganlage, für welche der Bundesminister für Umwelt mit Bescheid vom 3. April 1995 die Genehmigung zur Durchführung des Versuchsbetriebes für die Dauer von acht Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides mit einer Verwertungsmenge von 400.000 Stück Leuchtstoffröhren erteilt ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: § 15 AWG 1990 enthält keine § 91 Abs 2 GewO 1994 vergleichbare Regelung. Nach der letztgenannten Gesetzesstelle hat die Behörde dem Gewerbetreibenden, der eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechtes ist, eine Frist bekanntzug... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Die Formulierung in einem an die Behörde adressierten Schreiben "... sollte in dieser Funktion ab 1.12.1995 tätig sein" läßt - abgesehen von dem im § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 geforderten Nachweis der weiteren Voraussetzungen - den Schluß auf einen Bestellungsakt iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 und §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/30 94/05/0065 1 Stammrechtssatz Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AW... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Mai 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei die Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle sowie zur Bestellung von G.St. als abfallrechtliche Geschäftsführerin entzogen. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die abfallrechtliche Geschäftsführerin G.S... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 92/05/0249 1 Stammrechtssatz Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erla... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 7. Juni 1993 beantragte die P Gesellschaft m.b.H. beim Landeshauptmann von Oberösterreich "gemäß Abfallwirtschaftsgesetz die Erteilung zur Erlaubnis zum Sammeln von gefährlichen Abfällen und Altöl". Dies wurde damit begründet, daß die genannte Gesellschaft gegründet worden sei. Mit Ergänzung vom 24. Juni 1993 wurden die Schlüsselnummern der zu sammelnden Abfälle bekanntgegeben und es wurde darauf hingewiesen, daß laut Handelsregisterauszug J zum Geschäftsführer bestel... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: § 15 Abs 1, § 15 Abs 3 und § 15 Abs 5 AWG 1990 enthalten keine Anhaltspunkte dafür, daß die Verläßlichkeit des HANDELSRECHTLICHEN Geschäftsführers zu prüfen ist (Hinweis E 30.8.1994, 94/05/0065). Daher erübrigt sich die Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers nicht. Sollte der Erlaubniswerber mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 1986 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Beschwerdeführerin (früherer Firmenwortlaut: X Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG) die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers am Standort W, G-Gasse 51. Gemäß § 11 Abs. 4 des damals geltenden Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, wurde Dipl.Ing. Dr. N als Geschäftsführer der Erlaubniswerberin die Erla... mehr lesen...