RS Vwgh 1998/2/26 97/07/0172

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Veröffentlicht am 26.02.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §15 Abs5;
AWG 1990 §39 Abs4;
GewO 1994 §39 Abs1;

Rechtssatz

Das AWG 1990 enthält, anders als die GewO 1994, keine ausdrückliche Bestimmung über den Zeitpunkt des Überganges der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit auf den abfallrechtlichen Geschäftsführer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997070172.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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