Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;
Rechtssatz: Die Verläßlichkeit iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 kann nur bei physischen Personen geprüft werden, und für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis ist nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellte Gesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Februar 1994 wurde das Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung des Ing. Gerhard W. als Geschäftsführer im Sinne des § 15 Abs. 5 des Abfallwirtschaftsgesetzes hinsichtlich der der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. Dezember 1992 erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 38 AVG im wesentlichen mit der Begrü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 25. Jänner 1994 wurde die der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. Dezember 1992 erteilte Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln bestimmter gefährlicher Abfälle unter Berufung auf § 15 Abs. 8 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990, im wesentlichen mit der Begründung: entzogen, daß das Verhalten der handelsrechtlichen Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Aus § 15 Abs 6 AWG 1990 ist abzuleiten, daß die Tätigkeit iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dann einzustellen ist, wenn die BESTELLUNG UND NAMHAFTMACHUNG des neuen Geschäftsführers nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden des gemäß § 15 Abs 5 AWG 1990 bestellten Geschäftsführers erfolgt, sodaß es auf die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §15 Abs8;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit der Entziehung der einer juristischen Person erteilten Erlaubnis zum Sammeln und Behandeln von Abfällen ist es nach dem Wortlaut des AWG 1990 ausschlaggebend, ob der mit Erlaubnis des Landeshauptmannes g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15 Abs6;
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt der Erlassung eines Bescheides, mit dem die belangte Behörde ein Verfahren über die Erteilung der Erlaubnis zur Bestellung eines Geschäftsführers iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 hinsichtlich der einem Erlaubniswerber erteilten Erlaubnis zum Samm... mehr lesen...