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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §15 Abs1;Rechtssatz
Die Formulierung in einem an die Behörde adressierten Schreiben "... sollte in dieser Funktion ab 1.12.1995 tätig sein" läßt - abgesehen von dem im § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 geforderten Nachweis der weiteren Voraussetzungen - den Schluß auf einen Bestellungsakt iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070012.X03Im RIS seit
20.11.2000