RS Vwgh 1996/2/28 96/07/0012

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §15 Abs1;
AWG 1990 §15 Abs5;
AWG 1990 §15 Abs6;

Rechtssatz

Die Formulierung in einem an die Behörde adressierten Schreiben "... sollte in dieser Funktion ab 1.12.1995 tätig sein" läßt - abgesehen von dem im § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 geforderten Nachweis der weiteren Voraussetzungen - den Schluß auf einen Bestellungsakt iSd § 15 Abs 5 AWG 1990 und § 15 Abs 6 AWG 1990 nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070012.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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