Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt 1) die Bezahlung von EUR 72.672,83 als gesetzlichen Pflichtteil, 2) die Beklagte schuldig zu erkennen, der Klägerin über das Vermögen des Erblassers vollständig Auskunft zu erteilen, die Schätzung zu gestatten und einen Eid über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu leisten und 3) die Beklagte weiters schuldig zu erkennen, der Klägerin den sich aus der Vermögensangabe und der Schätzung derselben ergebenden Pflichtteilsanspruch v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Ersatz irrtümlich zuviel bezahlter Zinsen, welche die beklagte Partei aus zwei Kreditverträgen berechnet habe. Die beklagte Partei habe die Kreditrückzahlungen nicht den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst, obwohl während der Laufzeit der Kredite bzw der Rückzahlungszeiträume erhebliche Zinsbewegungen nach unten zu verzeichnen gewesen seien, die an den Kläger durch Reduzierung der Rückzahlungen weiterzugeben gewesen wären. Die vere... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gert L*****, vertreten durch Dr. Peter Pullez, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wie... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts auf amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts auf amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß Paragraph 40, FBG und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen die Rekursentscheidung eingebrachte außerordentliche Revisionsrekurs der G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf T*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Hans S*****, wegen Unterlassung, infolge des Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte mit Punkt 1 seiner Entscheidung die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags des Verpflichteten mit dem erstgerichtlichen Beschluss ON 30. Mit deren Punkt 2 wies es den gegen die Punkte 1. - 5. und 7. des Beschlusses des Erstgerichts ON 44 und dessen Beschluss ON 45 gerichteten Rekurs des Verpflichteten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts ohne Verbesserungsversuch, weil der Einschreiter trotz wiederholter Rechtsbeleh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat hier eine nicht näher substantiierte „Klage" an das Kartellgericht zur „Wahrung der Meinungsvielfalt" erhoben. Diese wurde nach erfolgloser Durchführung eines Verbesserungsverfahrens mit dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesen. Dagegen erhob der Antragsteller einen nur von ihm selbst unterfertigten Rekurs und begehrte gleichzeitig die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes. Der Verfahrenshilfeantrag wurde nach erfolglo... mehr lesen...
Begründung: 1. Im Verfahren 5 Cg 223/02m des Erstgerichts nimmt die klagende Bank den Beklagten als Bürge und Zahler für restlich 15.000 EUR samt Anhang in Anspruch. Der Hauptschuldner habe ein Schuldenregulierungsverfahren durchgeführt. Demzufolge und entsprechend der mit dem Hauptschuldner und dem Bürgen getroffenen Vereinbarung habe sie den Kredit auch gegenüber dem beklagten Bürgen fälliggestellt und von Yen in Schilling/Euro konvertiert. Schon in der vom Beklagten am 1. 8. 20... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte insgesamt sieben Exekutions- bzw. Strafanträge des Betreibenden aufgrund angeblichen Zuwiderhandelns des Verpflichteten gegen eine einstweilige Verfügung (EV). Mit den nunmehr angefochtenen Beschlüssen gab das Rekursgericht - in Ansehung von sechs Beschlüssen - den Rekursen des Verpflichteten Folge und wies die entsprechenden Exekutions- und Strafanträge des Betreibenden ab; lediglich in einem Fall bestätigte es die erstgerichtliche Exekutions... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 12. 1995 verstorbene Mutter des Klägers Maria H***** hatte sechs Kinder, und zwar den Kläger, den Erstbeklagten, den vorverstorbenen Rudolf H*****, der der Vater der Zweit- und des Drittbeklagten war, die Töchter Anna S***** und Hildegard S***** und den unehelichen Sohn Johann Wilhelm L*****. Der 1969 verstorbene Vater des Klägers erwarb 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen, das nach seinem Tod von der Mutter des Klägers und ihren fünf ehelichen Kindern bew... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss vom 17. 5. 2005, ON 130, den Rekurs der betroffenen Person gegen die mit Beschluss des Erstgerichtes vom 29. 4. 2005 erfolgte Bestellung eines bestimmten Sachverständigen zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. 6. 2005, ON 143, gab das Rekursgericht dem Rekurs der betroffenen Person gegen die mit Beschluss des Erstgerichtes vom 13. 6. 2005 im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem Vater, die Bezahlung eines Unterhaltsrückstands von 3.200 EUR sowie ab 1. 2. 2004 einen laufenden Unterhalt von 550 EUR monatlich. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Bezahlung eines Unterhaltsrückstands von 2.220,50 EUR und eines laufenden Unterhalts von 541 EUR monatlich und wies die Mehrbegehren ab. Dagegen erhob die Klägerin Berufung. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Beklagte ein an den Erstrichter pe... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs1ZPO §84 IIIZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Hat eine Partei einen Verfahrenshilfeantrag gestellt, jedoch dann trotz gerichtlichen Verbesserungsauftrags kein Vermögensbekenntnis vorgelegt, so ist der Verfahrenshilfeantrag nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen. Eine allfällige Zurückweisung durch das Erstgericht ist in eine abweisende Entscheidung umzudeuten. Dies bedeutet, dass mit Zustellung des entsprechenden erstgerichtlichen... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Erstgericht, einem Gerichtshof erster Instanz, laufenden Zivilprozess gab der Vertreter des Beklagten, ein Rechtsanwalt, mit Schriftsatz vom 18. August 2004 (ON 26) die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses zu diesem mit sofortiger Wirkung bekannt. Das Erstgericht nahm die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass sie dem Gericht und dem Kläger gegenüber erst wirksam werde, wenn die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Antragsgegner eine binnen zwei Monaten zu leistende Ausgleichszahlung von EUR 25.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen seit 29. 3. 2002 auf. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 16. 3. 2005 dem Rekurs des Antragsgegners teilweise Folge und trug ihm auf, der Antragstellerin binnen zwei Monaten eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 21.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen ab Rechtskraft dieser Entscheidung zu leisten. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. 1. 2005 hat das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen die Entscheidungen des Erstgerichtes, seinen beiden außerehelich geborenen Kindern Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG jeweils in Höhe von EUR 245,-- monatlich zu gewähren, keine Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. 1. 2005 hat das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen die Entscheidungen des Erstgerichtes, seinen beiden außerehelich geborenen ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 1. 2003 aus gleichteiligem Verschulden beider Teile geschieden. Das Urteil wurde den Rechtsvertretern beider Parteien am 4. 2. 2003 zugestellt. Beide erhoben am 4. 3. 2003 ausschließlich gegen den Verschuldensausspruch Berufung. Am 5. 1. 2004 beantragte die Antragstellerin beim Erstgericht die Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch die Beigebung eines Rechtsanwalts) für das Aufteilungsverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (RIS-Justiz RS0098751; RS0007183; zuletzt 10 Ob 3/05x). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Rekurs nur an da... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §230 Abs2JN §41JN §43
Rechtssatz: Durch die Einfügung der Wortgruppe „oder die Klage zur Verbesserung zurückzustellen" in § 230 Abs 2 ZPO mit der ZVN 2002 ist nun klargestellt, dass ein Verbesserungsverfahren von Amts wegen auch dann einzuleiten ist, wenn in einem Schriftsatz Vorbringen fehlt, das für die mit dem Schriftsatz vorgenommenen Prozesshandlungen vorgeschrieben ist (hier: zur sachlichen Zuständigkeit). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 23. 9. 2003 im elektronischen Weg beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die Beklagte zur Zahlung von EUR 13.775,80 sA zu verurteilen. Unter der Rubrik „Anspruchsbeschreibung" finden sich im Wesentlichen folgende Angaben: „Angaben über Forderung Beleg Nr von bis Betrag Werklohn/Honorar 31159087 07. 04. 2003 2.010,80 EUR Sonstiger 1401227489 27. 05. 2003 5,50 EUR Werklohn/Honorar 31714188 07. 05. 2003 2.674,00 EUR Werklohn/Honor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf den vorliegenden Revisionsrekurs sind noch die Bestimmungen des AußStrG alt, RGBl 1854/208, anzuwenden, weil das Datum der Entscheidung erster Instanz vor dem 1. 1. 2005 liegt (§ 203 Abs 7 AußStrG neu, BGBl I 2003/111). Da § 14 Abs 1 AußStrG alt keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes macht, mit denen in der Sache selbst, und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel entschieden wird, ist ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 3. 9. 1973 bis 22. 1. 1999 beschäftigt und hat in dieser Zeit zahlreiche Erfindungen gemacht, die zum Patent angemeldet wurden. Im Einzelnen handelt es sich um Erfindungen im Zusammenhang mit der L*****-Faser und um Erfindungen aus dem Bereich der M*****Spaltung (M*****). Das Dienstverhältnis wurde durch den Austritt des Klägers beendet, der mit dem Vorenthalten von Bonuszahlungen und der zustehenden Dienstvergütungsansprüche begrün... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85KO §71aKO §171KO §183
Rechtssatz: Sind nicht sämtliche Voraussetzungen des § 183 KO erfüllt (hier: Fehlen der Aufschlüsselung der verschiedenen Verbindlichkeiten), hat das Konkursgericht vor Zurückweisung eines Antrages ein Verbesserungsverfahren im Sinne der §§ 84, 85 ZPO durchzuführen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn eine Antragstellung offenbar missbräuchlich erfolgt, etwa von einem Gläubiger ein Konkursantrag ohne... mehr lesen...
Begründung: Der Schuldner beantragte die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, die Annahme eines Zahlungsplanes sowie die Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung. Er legte diesem Antrag sowohl ein Vermögensverzeichnis nach § 185 KO mit angeschlossener Gläubigerliste, ein Schreiben seines Rechtsvertreters an eine Gläubigerin mit einem Ausgleichsanbot und der angenommenen Höhe der Schulden sowie die Ablehnung des Ausgleiches bei. Im Vermögensverzei... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 14. Juli 2004 wies das Oberlandesgericht Wien funktionell als Erstgericht den Antrag der Klägerin, "aus dem Verdacht der Befangenheit des Gerichtshofes St. Pölten dem Gericht eine Entziehung und Umbestellung an einen anderen Gerichtshof vorzuschreiben", zurück (ON 27). In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag gab das Oberlandesgericht Wien dem Rekurs der Klägerin gegen den Beschluss des Erstgerichts vom 25. 5. 2004, mit dem deren Antrag auf Bewillig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Partei auf die Drittschuldnererklärung als unzulässig zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs der betreibenden Partei als gemäß § 65 Abs 2 EO iVm § 517 ZPO unzulässig zurück, weil die betriebene Forderung 2.000 EUR nicht übersteige; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Kurator stellte am 30. 6. 2003 (und am 23. 12. 2003; jeweils Datum des Einlangens) den Antrag, die Einbringung einer Pflichtteilsklage der Verlassenschaft nach Waltraude G***** gegen die Verlassenschaft nach Gottfried G***** zu bewilligen und den mit der Verwaltung und Vertretung des Nachlasses nach Waltraude G***** Betrauten den Erlag eines die mit der Einbringung der Klage anfallenden Barauslagen deckenden Kostenvorschusses aufzuerlegen. Er brachte vor, dass in d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der mittlerweile volljährig gewordenen Pflegebefohlenen, deren Mutter für die Zeit vom 1. Mai bis 30. November 1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 290,69 EUR und ab 1. 12. 1994 zu einer solchen von 319,76 EUR zu verpflichten, ab und sprach aus, dass mit Rechtskraft der Entscheidung die einstweilige Verfügung des Erstgerichts vom 8. September 1997 außer Kraft trete. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung mit Beschluss vom 26.... mehr lesen...