Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 26. 2. 2004 eingebrachten Klage von der Beklagten, die sie mit "Republik Österreich (Bund) Medizinische Fakultät, Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien, Bundesbedienstete AKH" bezeichnete, Zahlung einer Abfertigung von EUR 19.225,89sA. Sie sei vom 1. 7. 1997 bis 31. 8. 2002 als Assistenzärztin an der Universitätsklinik für ***** beschäftigt gewesen. Dabei habe es sich um ein öffentlich-rechtliches Beamtendienstverhältnis nach dem BDG geha... mehr lesen...
Begründung: Das klageabweisende Urteil des Erstgerichts wurde dem Kläger am 20. 9. 2003 zugestellt. In dem innerhalb der Berufungsfrist beim Erstgericht eingelangten Schreiben vom 28. 9. 2003 führte der Kläger aus, er wolle in Berufung gehen, da sich sein Gesundheitszustand derzeit verschlechtert habe. Er bitte, ihn zu informieren, was man machen könne. Am 3. 11. 2003 verfügte das Erstgericht, dem Kläger die Berufung zur Verbesserung iSd § 467 ZPO gemäß § 84 ZPO gegen Wiedervorla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit einer am 2. 5. 2003 beim Erstgericht eingebrachten elektronischen Mahnklage von den Beklagten Zahlung von EUR 17.059,73 sA. Zur Anspruchsbeschreibung wurde vorgebracht: "Code Nr 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft" sowie "Belegnummer 2933798504". Die Klage enthielt das weitere Vorbringen, dass die Beklagten gemäß § 13 KSchG unter Androhung des Terminsverlustes qualifiziert gemahnt worden seien und in der Folge mangels Zahlung Terminverlust eingetret... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erteilte den Klägern, deren Begehren auf Feststellung (Streitwert 4.500 EUR), Unterlassung (Streitwert 4.000 EUR) und Beseitigung (Streitwert 2.000 EUR) gerichtet ist, nach Einritt der Streitanhängigkeit den Auftrag "iSd § 60 Abs 1 JN", ihr Vorbringen bis zum 2. 4. 2004 in drei Punkten zu ergänzen sowie Pläne und Lichtbilder "zur Veranschaulichung" der streitverfangenen Quellfassung zu übermitteln. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen erhobenen ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die ihrerseits als Generalplanerin tätig war, beauftragte die Klägerin mit Gastronomieplanungsarbeiten für das Projekt "Erlebnisbad Wörgl". Die Klägerin legte über ihre Arbeiten an die Beklagte die Honorarnote vom 16. 12. 2002 mit folgendem Inhalt (Beil ./M): "Honorar für bereits geleistete Planungsaufgaben unseres Büros im Zuge der geplanten Errichtungsarbeiten der gastronomischen Anlagen im Erlebnisbad in Wörgl. Pkt 1 bis 3 = 75 % = 18.054,40 x 75% = 13.5... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO muss die Revisionsschrift bei einer außerordentlichen Revision eine Zulassungsbeschwerde enthalten: Es sind "gesondert die
Gründe: , warum entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 502 Abs 1 ZPO die Revision für zulässig erachtet wird" anzuführen. Derartige Ausführungen fehlen in der vorliegenden Revisionsschrift der Klägerin; die Revisionswerberin hat nicht einmal die ihrer Ansicht nach e... mehr lesen...
Norm: GBG §95 Abs1Geo §60 Abs1GOG §89ZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Eine konsequente Fortschreibung der Relativierung des Zwischenerledigungsverbots des § 95 Abs 1 GBG im Rekursverfahren und der bereits bejahten Verbesserungsmöglichkeit eines Rekurses gebietet es, ein Verbesserungsverfahren auch dort zuzulassen, wo gemäß § 60 Abs 1 Geo und § 89 GOG Rekurse mittels Telefax erhoben werden. Rechtsmittel mittels Telefax sind daher zulässig und frist... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. 11. 2002 wies das Erstgericht einen Rekurs der Franziska K***** gegen den Beschluss des Erstgerichtes vom 5. 9. 2002 als verspätet zurück. Dieser Beschluss wurde Franziska K***** eigenhändig am 18. 11. 2002 zugestellt. Am letzten Tag der Rekursfrist (18. 12. 2002) langte per Telefax ein Rekurs der Franziska K***** ein, der am 20. 12. 2002 durch die Vorlage eines Rekurses mit eigenhändiger Unterschrift der Franziska K***** verbessert wurde. Mit dem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittel werden Verdächtigungen gegenüber Richtern geäußert und es wird die Befangenheit der mit dieser Konkurssache befassten Gerichte behauptet. Nach ständiger Rechtsprechung sind Pauschalablehnungen unzulässig (RIS-Justiz RS0046005). Rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehalts nicht auf ihre Berechtigung überprüft werden können, hindern die Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 5. 3. 2003 wurde die Ehe der Parteien aus dem Alleinverschulden der Beklagten geschieden. Ihr dagegen erhobener schriftlicher Rekurs (richtig: Berufung) wies keine Unterschrift eines Rechtsanwalts auf. Einem Verbesserungsauftrag des Erstgerichtes, die Anwaltsunterfertigung nachzuholen, kam die Beklagte nicht nach. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten wegen Ergebnislosigkeit des Verbesserungsverfahrens als unzulässig zurück. Die Berufung hä... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 13. 2. 1997 beim Erstgericht eingebrachten Klage machte die Klägerin gegen die Beklagte folgende noch streitverfangene Rechtsschutzansprüche geltend: Die Beklagte hafte der Klägerin für alle gegenwärtigen und künftigen Schäden, die aufgrund der Mangelhaftigkeit des Gebäudes "Wohnanlage T*****" EZ *****, bestehen; die Beklagte sei schuldig, der Klägerin die Kosten der Sanierung für die in der Atrium-Wohnanlage T***** EZ *****, aufgetretenen Risse und Rissbild... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 5. 3. 2003 wurde die Ehe der Parteien aus dem Alleinverschulden der Beklagten geschieden. Ihr dagegen erhobener schriftlicher Rekurs (richtig: Berufung) wies keine Unterschrift eines Rechtsanwalts auf. Einem Verbesserungsauftrag des Erstgerichtes, die Anwaltsunterfertigung nachzuholen, kam die Beklagte nicht nach. Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten wegen Ergebnislosigkeit des Verbesserungsverfahrens als unzulässig zurück. Die Berufung hä... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Rekursgerichts, mit dem in Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung dem Antrag des Kindes, den Vater zu einem monatlichen Unterhalt von EUR 465,11 (= S 6.400) - anstatt S 5.400 - zu verpflichten, entsprochen wurde, wurde dem Vater am 28. 11. 2002 zugestellt. Dagegen brachte er am 11. 12. 2002 einen als "außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er beantragte, der Oberste Gerichtshof wolle "den außerordentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs der M***** Linz GmbH Folge gegeben und die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Beschlüsse der ersten Instanz abgeändert. Diese Beschlüsse behandeln die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse nach dem am 11. 1. 1999 verstorbenen Georg Franz S***** und sind insofern als fehlerhaft erkannt worden, als lastenfreie Abschreibungen erfolgten, obwohl einzelne Trennstücke mit einem Stromleitungs- bzw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der mittlerweile volljährig gewordenen Pflegebefohlenen, deren Mutter für die Zeit vom 1. 5. bis 30. 11. 1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 290,69 EUR und ab 1. 12. 1994 zu einer solchen von 319,76 EUR zu verpflichten, ab und sprach aus, dass mit Rechtskraft der Entscheidung die einstweilige Verfügung des Erstgerichts vom 8. 9. 1997 außer Kraft trete. Das Rekursgericht hob diesen Beschluss auf und trug dem Erstgericht eine ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor, die Streitteile hätten in der schriftlichen Courtagevereinbarung vom 1. September 2001 als Gerichtsstand Wien vereinbart. Die Beklagte sei Versicherungsagentin. Sie vermittle Versicherungsverträge, ohne von der klagenden Partei ständig betraut zu sein. Sie sei kein Kaufmann iSd § 1 Abs 2 Z 7 HGB iVm § 1 HVG. Sie sei Unternehmerin infolge ihrer Gewerbeberechtigu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde der Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wels, mit dem der Ablehnungsantrag der klagenden Partei gegen den in der Sozialrechtssache vorsitzenden Richter abgewiesen worden war, wegen Verspätung zurückgewiesen. Da der nicht jedenfalls unzulässige Revisionsrekurs nicht durch einen Rechtsanwalt unterfertigt war, stellte der erkennende Senat mit Beschluss vom 29. April 2003, AZ 10 ObS 134/03h, die Akten dem ... mehr lesen...
Begründung: Der E***** GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die verpflichtete Partei ist, wurde mit einstweiliger Verfügung des Obersten Gerichtshofs vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v (= ÖBl 2002, 245 [Herzig]), geboten, es zu unterlassen, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate Doxorubicin 'EBEWE' 10 mg und/oder Epirubicin 'EBEWE' 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren herge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im vorliegenden Fall ist die Neuregelung der Revisionszulässigkeit im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren durch die Zivilverfahrens-Novelle 2002, BGBl I 2002/76, anzuwenden, weil das Datum der Entscheidung zweiter Instanz nach dem 31. 12. 2002 liegt (Art XI Abs 6 ZVN 2002). Demnach ist gegen das Urteil des Berufungsgerichts die Revision gemäß § 502 Abs 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182
Rechtssatz: Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 73/03x Entscheidungstext OGH 29.04.2003 1 Ob 73/03x 2 Ob 117/04a Entscheidungstext OGH 01.07.2004 2 Ob 117/04a 9 ObA 7/04a ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der gegen das das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 6. 1995 abweisende Urteil des Erstgerichtes gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Das Berufungsgericht gab der gegen das das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 6. 1995 abweisende Urteil des Erstgerichtes ge... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 12. 6. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger - soweit hier noch entscheidungswesentlich -, die Beklagte schuldig zu erkennen, eine bestimmt bezeichnete Überfallwasserleitung wieder herzustellen. Der Kläger sei Wasserbezugsberechtigter und Erhalter einer Haupt- und Überfallwasserleitung. Durch die von der Beklagten zu verantwortenden, nicht ordnungsgemäß durchgeführten Grabungsarbeiten anlässlich der Errichtung einer Wohnanlage sei d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge von je S 4.000,- monatlich pro Kind für den mj. N***** um S 7.000,- auf S 11.000,- monatlich und für den mj. A***** um S 1.500,- auf S 5.500,- monatlich. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Hinsichtlich des mj. A***** hat das Rekursgericht einen Antrag des Vaters auf Abänderung des Zulassungsausspruchs (§ 14a AußStrG) und einen dieses Kind betreffenden Revision... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 21. 11. 2001 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen Punkt 5 der Vergleich wirksam sein sollte, wenn er nicht bis längstens 17. 12. 2001 mittels beim Erstgericht einlangenden Schriftsatzes widerrufen werde. Am 17. 12. 2001 langte beim Erstgericht mittels Telefaxeingabe ein "Vergleichswiderruf" durch die beklagten Parteien ein. Am selben Tag wurde ein Schriftsatz, der den Vergleichswiderruf beinhaltete und anwaltlich unte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 5. 10. 1997 geschieden. Die beiden Minderjährigen befinden sich im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter. Das Erstgericht verpflichtete den unterhaltspflichtigen Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 559,58 EUR ab 1. 5. 2001 für den mj Thomas und wies die auf Enthebung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die mj Annika ab 1. 7. 1999 und die hilfsweise auf die Herabsetzung des Unterhalts für den mj Thomas ab 1. 5. 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85ZPO §506 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Rechtsmittelwerber bloß die Aufhebung der Entscheidung des Rekursgerichtes samt Auftrag zur neuerlichen Entscheidung durch dieses in merito beantragte, so schadet dies nicht, wenn bereits alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung in der Sache durch den Obersten Gerichtshof erfüllt sind. Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens (zur Nachholung eines Abänderungsantrages im Re... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs5 D4AußStrG §14aZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Übersteigt der Entscheidungsgegenstand EUR 20.000,--, bedarf es einer Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses durch das Rekursgericht im Sinne des §14a AußStrG nicht. Das Rekursgericht hat daher zutreffend den demgemäß unzulässigen (weil unnotwendigen) Abänderungsantrag seines Unzulässigkeitsausspruches eines ordentlichen Revisionsrekurses nach dieser... mehr lesen...
Begründung: Der Erleger ist Rechtsanwalt und war Rechtsvertreter des Ersterlagsgegners in einem Kündigungsstreit, im Rahmen dessen es zu einer vergleichsweisen Regelung zwischen beiden Erlagsgegnern kam, auf Grund welcher von der Zweiterlagsgegnerin insgesamt S 305.000,-- an den Erleger gezahlt wurden. Da der Ersterlagsgegner über mehrere Jahre "verschollen" war, hinterlegte der Erleger nach Abzug eines Kostenanteiles von S 10.000,-- den Restbetrag von S 295.000,-- gemäß § 1425 ABG... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von der Mitte der 80er Jahre bis zum 31. 7. 1999 Verwalterin der im Wohnungseigentum der sonstigen Verfahrensbeteiligten stehenden Liegenschaft EZ ***** mit den Anschriften *****. Sie hat den Wohnungseigentümern jedes Jahr bis zum 30. Juni Abrechnungen über ihre Verwaltertätigkeit gelegt und dabei jeweils schriftlich darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer die Belege nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Kanzlei der Antra... mehr lesen...