Begründung: Die Klägerin begehrt vom beklagten Rechtsanwalt S 148.086,91 an Schadenersatz für eine mangelhafte Vertretung in einem sozialgerichtlichen Verfahren. Der Beklagte bestritt und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wandte im Wesentlichen ein, dass er sich kein Fehlverhalten zu Schulden kommen habe lassen und erhob andererseits auch die Einrede der Verjährung. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der vom Beklagten gegen dies... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin einer Wohnung deren Räumung durch die Beklagte. Sie habe die Wohnung seinerzeit ihrem Sohn prekaristisch überlassen. Die Beklagte habe sie als dessen Ehefrau mitbewohnt. Nach dem Auszug des Prekaristen sei sie in der Wohnung verblieben, die sie nun titellos benütze. Die Beklagte beantragte die Klage abzuweisen. Ihr geschiedener Ehemann habe ihr und der gemeinsamen ehelichen Tochter nach Rücksprache mit der Klägerin ein unentgel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Antrag der beiden Minderjährigen, die bisherige Unterhaltsverpflichtung des Vaters von monatlich je 1.000 S ab 1. 9. 1997 um monatlich 2.000 S für Elisabeth und monatlich 1.500 S für Kristin zu erhöhen, teilweise bzw für Kristin ab 1. 2. 1998 zur Gänze statt. Das Rekursgericht bestätigte die - nur vom Vater angefochtene - erstinstanzliche Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen die zwei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat nach seinem im letzten Absatz des Urteils verdeutlichten Entscheidungswillen nur über das Leistungsbegehren in der Höhe von S 207.228,02 erkannt, nicht jedoch auch über das Feststellungsbegehren, dessen Beurteilung es ausdrücklich der Endentscheidung vorbehielt. Das Berufungsgericht hat daher zutreffend auch nur dieses Leistungsbegehren zum Gegenstand des angefochtenen (abweislichen) Teilurteils gemacht. Es hat ausgesprochen, dass die ordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 315.000,-- sA die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung und ferner die Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs der Verpflichteten Folge. Es änderte die Entscheidung der ersten Instanz dahin ab, dass es den Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung abwies. Dazu sprach es aus, dass der ordentliche Revi... mehr lesen...
Begründung: Am 10. September 1998 wurden 231/13800 (B-LNr 26) und 303/13800 (B-LNr 27) Anteile des Verpflichteten an einer Wiener Liegenschaft mit Haus in Wien 1 nach getrennter Ausbietung versteigert. Mit den 231/13800 Anteile ist nach dem Grundbuchsstand untrennbar Wohnungseigentum "an Geschäft 1b, Magazin 3", mit den 303/13800 Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum "an GR 1a und Nebenräume" verbunden. Die 231/13800 Anteile wurden um das Meistbot von 3,120.000 S einer Aktien... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der Klägerin ist nach § 508 ZPO idF der WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen der Wert des Entscheidungsgegenstands zw... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Die Klägerin machte an laufendem Unterhalt 4.000 S monatlich ab 1. Mai 1998 und einen Unterhaltsrückstand von 144.000 S (36 mal 4.000 S) für drei Jahre vor der Klageeinbringung am 4. Mai 1998 geltend. Das Erstgericht wies die Klage ab. Die Klägerin focht dieses Urteil seinem ganzen Inhalt nach an. Das Berufungsgericht bestätigte es und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die "außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs der Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise ist verfehlt. In Streitigkeiten, in de... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Klägerin wurde gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Beklagten (ua) verboten wurde, "a) für die nicht zugelassene Arzneispezialität Viagra Werbung zu betreiben...". Mit der
Begründung: , dass sich infolge Zulassung der Arzneispezialität Viagra am 14. 9. 1998 die wesentlichen faktischen Umstände geändert hätten, beantragte die Beklagte, die einstweilige Verfügung zu Punkt a) gemäß § 399 Abs 1 Z 2 EO aufzuheben. In der Tagsa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Unterhaltsklage von ihrem geschiedenen Ehegatten ursprünglich S 25.000 an rückständigem Unterhalt für die 10 Monate vor Klagseinbringung von Juni 1997 bis März 1998 sowie ab 1. 4. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 6.500. Sie änderte ihr Begehren hinsichtlich des Unterhaltsrückstandes in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 20. 4. 1999 dahin ab, dass sie an rückständigem Unterhalt für die Zeit von Juni ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der Klägerin ist nach § 508 ZPO idF der WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen der Wert des Entscheidungsgegenstands zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihrer Klage mit dem aus dem
Spruch: ersichtlichen Begehren brachte die klagende Partei gegen die im Rubrum als Angestellte bezeichnete Beklagte unter anderem vor: "Die beklagte Partei schuldet der klagenden Partei aus der fällig gestellten Geschäftsbeziehung des Einmalbarkredites, eingeräumt zum Kreditkonto Nr 55575/100/001 per plus den zu diesem Tag sich ergebenden Saldo von S 3,629.184,-- sA eine Verzinsung von ...., sohin eine Gesamtverzinsung für den... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte im Haus W*****, Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten durch. Sie begehrt von der Beklagten 155.617,20 S sA. Das Erstgericht sprach ihr 147.000,60 S sA zu; das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene außerordentliche Revision der Beklagten legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vater wurde zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen für den mj Alexander von S 4.500 und für die mj Katrin von S 3.800 verpflichtet. Am 17. 9. 1996 stellte die Mutter den Antrag, den Unterhalt für Alexander auf monatlich S 5.000 während der Zeit seiner Heimunterbringung und auf monatlich S 9.000 während der jeweiligen Ferienzeiten ab 1. 6. 1996 und für Katrin auf monatlich S 9.000 zu erhöhen (ON 22). Nachdem sich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der die Minderjährigen vertretenden Mutter, den Unterhalt für den mj. Philipp vom 6. 12. 1993 bis 31. 10. 1996 auf S 5.372 und vom 1. 11. 1996 bis 30. 6. 1997 auf S 6.000 zu erhöhen, ab. Hingegen verpflichtete es den Vater zur Abdeckung des rückständigen Unterhaltes betreffend den mj. Christoph für den Zeitraum 6. 12. 1993 bis 30. 6. 1997 einen Gesamtbetrag von S 50.000 binnen vier Wochen zu leisten und wies das Mehrbegehren von S 31.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seiner dem Sicherungsantrag der klagenden Partei zur Gänze stattgebenden Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisionsrekurs" der Beklagten. Rechtliche Beurteilung Dieses Rechtsmittel ist nach den §§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Räumung einer Wohnung eines in ihrem Eigentum stehenden Hauses. Sie brachte dazu vor, sie habe aufgrund eines Dienstbarkeitsvertrages das Recht, das dem Beklagten lediglich obligatorisch eingeräumte Wohnungsrecht, jederzeit durch einseitige Erklärung zu widerrufen. Darüber hinaus seien wichtige
Gründe: für die vorzeitige Auflösung gegeben. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Ents... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluß den gegen den erstgerichtlichen Beschluß ON 13 gerichteten Rekurs des Verpflichteten als verspätet zurück und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegenstand der rekursgerichtlichen Entscheidung ist der betriebene Unterhaltsrückstand von 192.600 S (richtig: 193.500 S) und der betriebene laufende Unterhalt von monatlich 900 S, insgesamt daher ein 26... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte einen ausländischen Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte die Exekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO (§ 78 EO) sei nicht zulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 528, Absatz eins, ZPO (Paragraph 78, EO) sei nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Immobilienmakler; die Beklagten sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft in K*****. Im Februar 1995 suchten sie einen Mieter für ihr Haus. Im Zusammenhang damit kamen sie mit dem Kläger in Kontakt. Der Kläger begehrt 63.360 S an Vermittlungsprovision. Die Beklagten beantragen, das Klagebegehren abzuweisen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht z... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. 1. 1998 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Beide Streitteile begehrten die Scheidung durch Klage bzw Widerklage. Beide Klagen waren auf § 49 EheG gestützt und strebten die Scheidung der Ehe aus dem jeweiligen Alleinverschulden des anderen Ehegatten an. Gegen das Urteil des Erstgerichtes erhob der Antragsgegner Berufung mit den Anträgen, seiner Berufung Folge zu geben... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die dritt- und viertbeklagte Partei einen dem Urteil angeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil der Entscheidung bildenden Kaufvertrag über eine Liegenschaft in Kaiserebersdorf beglaubigt und verbücherungsfähig zu unterfertigen. Das allein von der drittbeklagten Partei angerufene Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht aber S 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat über gemäß § 508 Abs 1 ZPO gestellten Antrag der klagenden Partei die ordentliche Revision mit der
Begründung: für doch zulässig erklärt, daß eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob die Kündigung eines Darlehensvertrages ohne Auszahlung des aushaftenden Restsaldos zur Folge habe, daß der Gläubiger sein Recht aus dem Vertrag verliert, für diesen Saldo, mit dem sich der S... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Wirkung ab 1. 6. 1998 die bisherige monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die beiden Kinder Elisabeth und Thomas von 3.500 S auf je 4.700 S und die für die mj Kristina bestehende Unterhaltsverpflichtung von 3.000 S auf 3.900 S erhöht. Das Rekursgericht änderte den erstinstanzlichen Beschluß lediglich dahin ab, daß bereits geleistete Zahlungen des Vaters von 3.000 S (1.000 S je Kind) als den Leistungsbefehl mindernd berücksichtigt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das wegen titelloser und widerrechtlicher Abstellung von Gegenständen in den Kellerräumlichkeiten des Hauses *****gasse 3, ***** gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änderte das Ersturteil dahingehend ab, daß es dem Räumungsbegehren stattgab. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO unzulässig sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin Folge und änd... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten zu 9 C 210/98a die Räumung eines Geschäftslokales und zu 9 C 245/98y die Zahlung von 105.739,- sA. Das Erstgericht, das die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verband, gab beiden Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte das angefochtene Ersturteil. Es sprach aus, daß im Räumungsverfahren der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000,- übersteige und die ordentliche Revision nicht zuläs... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ist derzeit zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen für seinen Sohn Alexander von 5.500 S verpflichtet. Am 10. 9. 1998 stellte das durch seine Mutter vertretene Kind den Antrag, den Unterhaltsbeitrag auf 8.000 S monatlich zu erhöhen (ON 174). Der Vater sprach sich dagegen aus und beantragte die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf 5.000 S monatlich (ON 175). Das Erstgericht bestellte einen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß auch im Konkursverfahren Verbesserungsaufträge nicht abgesondert anfechtbar sind, hat der Oberste Gerichtshof in der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung RZ 1996/26 = ZIK 1996, 32 ausgesprochen. Dem System der außerordentlichen Rechtsmittel und der Beschränkung auf erhebliche Rechtsfragen liegt die Annahme einer (relativen) Streitigkeit der Entwicklung der Rechtsprechung zugrunde. Nur gewichtige Argumente i... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 31. 10. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin von ihrem Ehemann zunächst monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.700,-- sowohl für die Vergangenheit ab 1. 11. 1993 bis einschließlich Oktober 1996 als auch als laufenden Unterhalt ab 1. 11. 1996. Sie änderte dieses Unterhaltsbegehren am 8. 9. 1997 dahin, daß sie nunmehr für die Monate November und Dezember 1993 S 3.600,-- monatlich, für das Jahr 1994 S 6.000,-- monatlich, für das Jahr 1995 S 5.600,-- ... mehr lesen...