Begründung: In der vorliegenden Unterhaltssache erkannte das Erstgericht mit Urteil vom 5. 6. 2001 den beklagten (und im vorangegangenen Scheidungsverfahren aus seinem Alleinverschulden geschiedenen) Mann schuldig, der Klägerin zu dem von ihm jeweils bereits geleisteten monatlichen Naturalunterhalt in Höhe von S 9.557 für den Zeitraum 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 monatlich S 10.443, vom 1. 7. 1996 bis 31. 12. 1996 monatlich S 8.842, für den Jänner 1997 S 9.679,52, vom 1. 2. 1997 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Kläger auf Unterlassung des Ansetzens von Kletterpflanzen ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Kläger nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000, nicht aber EUR 20.000 übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der Kläger, welche das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Di... mehr lesen...
Begründung: Zur Chronologie der wechselseitigen Unterhaltsfestsetzungs- bzw -herabsetzungsanträge beider Elternteile (des damals noch minderjährigen Mädchens) bzw auch des vormaligen Unterhaltssachwalters und Jugendwohlfahrtsträgers (enthoben bereits mit Beschluss ON 348) wird auf die zusammenfassende Darstellung im Beschluss des Erstgerichtes ON 366 (Band III) verwiesen (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3, § 528a ZPO). Mit diesem Beschluss wurde der Vater verpflichtet, an seine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 3. 2001 ereignete sich gegen 5.50 Uhr früh in Wiener Neustadt auf der B 54, Kreuzung Günser Straße - Aspanger Zeile, ca 30 m südlich der mit einer Schranken- und Lichtsignalanlage gesicherten Eisenbahnkreuzung ein Verkehrsunfall zwischen dem PKW des Klägers und jenem der Erstbeklagten, haftpflichtversichert bei der zweitbeklagten Partei, wobei beide Fahrzeuge schwer beschädigt und beide Lenker schwer verletzt wurden; die Höhe der beiderseits erlittenen (u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß die einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gegründeten Unterlassungsbegehrens des Klägers, das dieser mit 25.000 EUR bewertete. Das Erstgericht erließ antragsgemäß die einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gegründeten Unterlassungsbegehrens des Klägers, das dieser mit 25.000 EUR bewertete. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von insgesamt S 185.191,-- (EUR 13.458,35) als offenen Kaufpreis für verschiedene Warenlieferungen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision hinsichtlich der Rechnung Nr 14571 vom 11. 12. 1999 - betreffend einen Betrag von DM 13.544 (= EUR 6.924,94) - nicht zulässig, im Übrigen jedenfalls unzulässig sei. Dagegen richtet sich... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Leasinggesellschaft stand mit den Gemeinschuldnerinnen in einer ständigen Geschäftsbeziehung. Danach konnten die KFZ-Händler und späteren Gemeinschuldnerinnen innerhalb eines vereinbarten Rahmens von 2 Mio S und später 8 Mio S Neuwagen an die klagende Leasinggesellschaft fakturieren, die den Gemeinschuldnerinnen (KFZ-Händlern) dann die Ankaufspreise zahlte. Eine Übergabe des Fahrzeuges erfolgte nicht, sondern nur des Typenscheines. Unmittelbar dazu wurden au... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger erwirkte am 5. Februar 1996 zu GZ 4 E 6908/95w-16 des Erstgerichts rechtskräftig gegenüber der Voreigentümerin einer Eigentumswohnung auf Grund eines Versäumungsurteils zur Hereinbringung eines Kapitalbetrags von 116.774 S (= 8.486,30 EUR) samt 4 % Zinsen seit 26. Mai 1995, der Kosten von 13.013,60 S und 3.411,80 S sowie der Kosten des Antrags von 4.713,80 S die bücherliche Einverleibung eines Pfandrechts im Range der Rangordnung der Einleitung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 11.711,87 EUR sA und brachte hiezu wörtlich vor, dass ihr der Beklagte "zur ungeteilten Hand aus 06 Darlehen/Kredit/Bürgschaft 11807-502601 (Kreditkonto) 10.378,57 EUR samt 3,563 % Zinsen pro Vierteljahr (Kapitalisierung der Zinsen) seit 28. 6. 2002, und an 12 Inkassospesen 1.333,30 EUR" schulde. Zu den begehrten Zinsen und Inkassogebühren wurde noch zusätzliches Vorbringen erstattet. Der Beklagte, der zur Erstattung einer K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vorläufigen Unterhalt von monatlich je 105,38 EUR zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Klagsforderung mit EUR 20.348,94 und die Gegenforderung mit EUR 811,93 als zu Recht bestehend, verurteilte den Beklagten zur Zahlung von EUR 19.536,46 sA und wies das Mehrbegehren von EUR 811,93 ab. Gegen dieses Urteil erhob (nur) der Beklagte Berufung, welcher das Berufungsgericht nicht Folge gab. Es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Hurch, Dr. Kuras und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Renee T*****, vertreten durch Michaela Schinnagl, Mietervereinigung Österreichs, Bezirksorganisation Josefstadt, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, wider die Antragsgegner 1. Elisabeth M*****, 2. Gabriele Reg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren ist auf Zahlung von 7.813,49 EUR und Feststellung gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision des Klägers ist nach § 508 ZPO zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstüchtig... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten - gestützt auf das Nachbarrecht -, die beklagte Marktgemeinde schuldig zu erkennen, die auf dem Dach eines Sportplatzgebäudes "angebrachte Sirenenanlage zu entfernen oder derart zu montieren, dass durch die Inbetriebnahme dieser Anlage eine Beeinträchtigung entsteht, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreitet". Das Erstgericht beraumte die mündliche Verhandlung über diese Klage für den 19. 2. 2002 an. Im Zuge dieser ... mehr lesen...
Begründung: Das Vorbringen der Antragsteller erschöpft sich in der Behauptung, bei einem Unternehmen mit Sitz in Malta eine Pauschalreise vom 20. bis 24. Mai 2002 gebucht zu haben. Bei dieser Reise seien wesentliche Mängel aufgetreten, die bei diesem Unternehmen bereits außergerichtlich geltend gemacht worden seien. Da "den Antragstellern als österreichischen Staatsbürger(n) nach der Judikatur des OGH die Rechtsverfolgung in Malta unzumutbar" sei, werde beantragt, "in der Rechtssac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit hier relevant - fest, dass auf Grund der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 das gesetzlich höchst zulässige Betriebskostenausmaß durch die tatsächlich vorgeschriebenen Beträge um S 435,08 (1996), S 476,95 (1997) und S 540,33 (1998) überschritten wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes hinsichtlich der Überprüfung der Betriebskosten (§ 37 Ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies insgesamt vier Anträge der betreibenden Parteien, ihnen auf Grund angeblichen Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen eine einstweilige Verfügung die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen nach § 355 EO zu bewilligen, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss gerichteten Rekurs der betreibenden Partei Folge, erteilte die als erste beantragte Exekutionsbewilligung, verhängte wegen des im ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller eine Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung an einem Objekt, an dem er und die Antragsgegnerin schlichte Miteigentümer seien. Das Ehegattenwohnungseigentum sei aufgehoben. Die bisher geltende Benützungsregelung sei befristet gewesen. Die Antragsgegnerin wendete ua Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. Das Erstgericht wies beide E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 1. 2002 (ON 6), der Minderjährigen ab 29. 1. 2002 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von EUR 105,40 zu bezahlen. Mit dem erstangefochtenen Beschluss (42 R 191/02b) gab das Rekursgericht (ua) dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei (wobei es in der gemeinsamen Au... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin mit Sitz in Wien 11. brachte beim Obersten Gerichtshof den (unrichtig als Delegierungsantrag bezeichneten) Antrag ein, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (oder ein anderes österreichisches Bezirksgericht) für eine gegen ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden einzubringende Klage für zuständig zu erklären. Sie habe im Auftrag der Antragsgegnerin Linoleum jeweils von deren Sitz in den Niederlanden zu einem näher bezeichneten Unternehmen in... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von je 1.200 S (= 87,21 Euro) monatlich für den mj. Janis und die mj. Bettina und je 800 S (= 58,14 Euro) monatlich für die mj. Nicole und den mj. Florian ab dem 1. März 2002 weitergewährt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat die erstinstanzl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.200 ab 1. 3. 1999 und wies das darüberhinausgehende Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht wies den dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs, soweit er sich gegen den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbeitrages in der Höhe von S 4.000 ab 1. 1. 2001 richtete, mangels Beschwer zurück und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Urteil vom 18.10.2001 aus, dass die Klageforderung - das Entgelt für die Beförderung von Gütern - mit 224.614,26 S und die aufrechnungsweise eingewendete Gegenforderung - ein Schadenersatzanspruch - bis zur Höhe der Klageforderung zu Recht bestünden. Infolgedessen wies es das Klagebegehren auf Zahlung von 224.614,26 S sA ab. Das Berufungsgericht erkannte mit Urteil vom 14. 3. 2002, dass die Klageforderung mit 16.323,35 EUR und die Gegenforder... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von 8.000 S für seine Tochter Julia M***** verpflichtet. Das Erstgericht setzte die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung ab 1. 10. 2001 auf 3.300 S monatlich herab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen diesen Beschluss erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" des Vaters legte das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, der Beklagten werde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage untersagt, von näher bezeichneten Urteilen eines Landesgerichts und eines Bezirksgerichts Gebrauch zu machen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands, soweit sich das Begehren auf das Urteil des Landesgerichts beziehe, EUR 20.000,-- und, soweit sich das Begehren auf das Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...