Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Rottenmann vom 19.2.1988, C 49/87-15, wurde der jetzige Kläger als Beklagter dieses Vorverfahrens schuldig erkannt, der Beklagten (und dortigen Klägerin) den Betrag von 53.418,47 S samt 4 % Zinsen seit 23.6.1987 und - beginnend ab 10.7.1987 - monatlich einen weiteren Betrag von 2.907 S zu zahlen. Das Kreisgericht Leoben als Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit seiner Entscheidung vom 20.4.1989, R 930/88-37, und sprach aus, daß d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4.6.1985 gerichtsanhängig gemachten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 91.636,26 samt 16 % Verzugszinsen seit 1.10.1984 und brachte vor: "Die (erst-)beklagte Partei hat bei der klagenden Partei Kredit in Anspruch genommen (für dessen Rückzahlung die zweitbeklagte Partei die Haftung als Mitschuldner zur ungeteilten Hand übernommen hat). Da die (erst-)beklagte Partei mit der Bezahlung der zur Rückzahlung des gewährten Kredites vereinbarten ... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Krems a.d. Donau wies mit Urteil vom 28. Jänner 1988, 16 Cgs 1233/87, das Begehren des Klägers, die beklagte Partei zur Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum vom 13. Juli 1986 bis 14.Juni 1987 zu verurteilen, ab. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger, vertreten durch die Referenten der Handelskammer NÖ. Dr. Walter G***, Dr. Franz K*** und Mag. Peter K***, Berufung an das Oberlandesgericht Wien. Mit Beschluß vom 22.Juni 1988 trug das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 IZPO §465
Rechtssatz: Die durch die Zivilverfahrensnovelle 1983 geschaffenen erweiterten Verbesserungsmöglichkeiten haben am Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels nichts geändert. Entscheidungstexte 9 ObA 263/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA 263/88 Veröff: EvBl 1989/93 S 342 1 Ob 591/93 Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteiles zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Die im vorliegenden Rechtsstreit anzuwendende Bestimmung des ab 1. August 1985 gültigen Kollektivvertrages für die in gewerblichen Molkereien und Käsereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen lautet: "§ 17 Abfertigung 1. Arbeiter haben einen Anspruch a... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat am 30. April 1986 auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet und ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Die klagende Partei behauptet, auf Grund einer Vertrauensschadenversicherung an Klienten des Beklagten Versicherungsleistungen in Höhe von S 1,482.381 erbracht zu haben. Gestützt auf § 67 VersVG und auf ein Anerkenntnis des Beklagten begehrt sie mit der am 24. April 1987 eingebrachten Klage den Ersatz dies... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 IZPO §492 Abs1
Rechtssatz: Stellt der Berufungswerber den ausdrücklichen Antrag auf Beweiswiederholung und verlangt er in der Berufungsschrift überdies die Durchführung eines Lokalaugenscheins, ohne jedoch den Begriff "mündliche Berufungsverhandlung" zu erwähnen, ist er zufolge der Neufassung des § 84 Abs 3 ZPO durch die ZVN 1983 vom Berufungsgericht zur Verbesserung seiner Berufungsanträge dahin aufzufordern, eindeutig zu er... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 I
Rechtssatz: Beschränken sich die Ausführungen eines Rechtsmittels zum Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung auf einzelne von mehreren geltend gemachte Ansprüche, so liegen die Voraussetzungen für die Einleitung des Verbesserungsverfahrens nur vor, wenn sich aus dem übrigen Inhalt der Rechtsmittelschrift zwanglos ableiten läßt, daß sich die Partei auch durch die Entscheidung in anderen Punkten beschwert e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat dem Vertreter der betreibenden Partei den schriftlichen Antrag auf Übersendung einer "Protokollsabschrift des Offenbarungseides", den der Verpflichtete in einem anderen Exekutionsverfahren abgelegt hat, zur Verbesserung durch Anschluß von 40 S Gerichtskostenmarken als Abschriftgebühr gemäß § 15 GGG zurückgestellt. Dies stellt zweifellos eine Anordnung iS der §§ 84 Abs.1 und 85 Abs.1 ZPO dar, die nach § 84... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 IVZPO §84 Abs3 II
Rechtssatz: Das Verbesserungsverfahren nach § 84 Abs 3 ZPO ist auch auf Anträge auf Verlängerung einstweiliger Verfügungen anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 553/85 Entscheidungstext OGH 04.06.1985 5 Ob 553/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0005296 ... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung des behaupteten Anspruches auf Bezahlung von 95 Mill.Lire wider die Antragsgegner die Verwahrung von beweglichen körperlichen Sachen, insbesondere von Dügen und darauf befindlichen Fahrnissen, dieser Antragsgegner sowie die gerichtliche Hinterlegung von bei ihnen allenfalls vorgefundenem Bargeld in dem zur Deckung des behaupteten Anspruches hinreichenden Umfang bewilligt, und zwar unter Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemä... mehr lesen...
Norm: ZPO §6aZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmungen gehen von der Voraussetzung, daß eine Sanierung der bisher mangelhaften Prozeßhandlung zumindest theoretisch möglich erscheint (hier: Bekämpfung von Entscheidungen des letzten Instanz immer wieder von neuen mit Wiederholung von schon bisher benützten Formulierungen). Entscheidungstexte 3 N 514/84 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs1 IZPO §84 Abs3
Rechtssatz: Um bei einem Rechtsmittel ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, genügt es, daß der Rechtsmittelwerber irgendwie zum Ausdruck bringt, er wolle eine bestimmte Entscheidung bekämpfen. Entscheidungstexte 6 Ob 659/84 Entscheidungstext OGH 04.10.1984 6 Ob 659/84 Veröff: EvBl 1985/29 S 119 = RZ 1985/25 S 87 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §13ZPO §84 Abs3 IZPO §226 IIIAZPO §226 Abs1 IIICZPO §396 B
Rechtssatz: Die rechtserzeugenden Tatsachen des § 13 KSchG hat der Unternehmer gemäß § 226 Abs 1 ZPO schon in der Klage anzuführen. Fehlt es an entsprechenden Behauptungen, dann kann der Klageanspruch aus den vorgebrachten Tatsachen nicht abgeleitet werden; das Klagebegehren ist in diesem Fall gemäß § 396 ZPO mangels Schlüssigkeit mit (negativem) Versäumungsurteil abzuweisen... mehr lesen...
Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des dadurch eingetretenen Terminsverlustes die Forderung zum 25. 5. 1983 mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte. Da zur ersten Tagsatzung am 30. 6. 1983 der Beklagte nicht erschienen war, be... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1983 §84 Abs3ZPO idF ZPNov 1983 §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: Hat das Gericht zweite Instanz auf Grund des Auftrages des OGH, den unterlassenen Anspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nachzutragen und spricht es in der Folge aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig ist, muß der schon erstattete Revisionsrekurs dem Revisionsrekurswerber zur Ergänzung des bisher fehlenden aber zwin... mehr lesen...
Nach dem vor dem LG für ZRS Wien am 4. 7. 1977 zu 39 b Cg 459/76 geschlossenen vollstreckbaren Vergleich hatte der Verpflichtete an Richard 688 000 S samt 9% Zinsen seit 1. 7. 1977 und 20 000 S Kosten zu zahlen, und zwar 20 000 S bis 31. 12. 1977, den Rest in monatlichen Raten von 15 000 S ab 5. 1. 1978 bei Terminsverlust. Auf Grund dieses Vergleiches beantragte die betreibende Partei als durch Vorlage der Einantwortungsurkunde ausgewiesene Alleinerbin des Richard S am 2. 9. 1982 be... mehr lesen...
Der inländische unbewegliche und bewegliche Nachlaß des am 28. Juli 1947 in der Emigration in Kuba verstorbenen Erblassers wurde mit Einantwortungsurkunde vom 18. Feber 1952 mehreren Erben, darunter dem Rekurswerber, rechtskräftig eingeantwortet. Nach der damaligen Aktenlage, nämlich dem eigenen Vorbringen der Erben (ON 1 und 22) in Verbindung mit den von ihnen vorgelegten Urkunden war der Erblasser früher polnischer Staatsangehöriger und später Staatsbürger von Honduras. Der erst im ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §10 Abs4ZPO §84 Abs3 IZPO §85 Abs3EO §54 Abs3
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung (Fasching Kommentar II S 562, Rechtsprechung 1936 Nr 262) sind darin einig, dass ein Verbesserungsauftrag überhaupt nicht erfolgreich bekämpft werden kann. Denn erst die Zurückweisung des nichtverbesserten Schriftsatzes berührt die Interessen des Einschreiters. Entscheidungstexte 5 Ob 117/68 ... mehr lesen...