Begründung: Aufgrund des im
Spruch: bezeichneten oberstgerichtlichen Urteils hat es die verpflichtete Partei im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, Patienten gegen Entgelt an einen namentlich genannten Zahnarzt zu vermitteln. Zur Erwirkung dieser Unterlassung beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und die Verhängung einer Geldstrafe mit der Behauptung, die verpflichtete Partei vermittle trotz dieses Unterlassungs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten EUR 6.835,15 sA für die rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten in einem Zivilverfahren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht änderte das erstgerichtliche Urteil mit dem angefochtenen Urteil im gänzlich klagsstattgebenden Sinn ab. In seiner Entscheidung unterließ es zunächst den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO. Mit Beschluss vom 30. 5. 2005 (O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erklärte den Exekutionstitel, ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer Timisoara, Rumänien, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von 11.759,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht wies den Rekurs der verpflichteten Partei als verspätet zurück und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, weil „eine über den Einzel... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 13. Feber 2004 (ON 25) erkannte das Erstgericht das Klagebegehren mit EUR 4.905,46 brutto sA als zurecht bestehend, die Gegenforderung von EUR 4.550 brutto als nicht zurecht bestehend und die Beklagte daher für schuldig, der Klägerin EUR 4.905,46 brutto samt 8,75 % Zinsen seit 8. 5. 2002 sowie die mit EUR 3.141,36 bestimmten Verfahrenskosten zu bezahlen. Nachdem das an die unvertretene Beklagte adressierte Urteil an deren mittlerweiligen Stellvertreter u... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt - gestützt auf § 1330 ABGB - die Unterlassung ehrverletzender Äußerungen. Das Erstgericht gab seinem Sicherungsantrag nach Einholung einer schriftlichen Äußerung des Beklagten statt. Dagegen erhob der Beklagte einen Widerspruch, den das Erstgericht mit Beschluss vom 7. 3. 2005 zurückwies. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Beklagten die Zurückweisung des Widerspruchs und trug mit dem zweiten Teil seiner Entscheidung (lit b der Rekursentschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger begehrte vom Beklagten die Zahlung von EUR 6.933,33 sA, die Zweit- und Drittklägerin die Zahlung von je EUR 5.433,33 sA. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs" der Kläger ist nach ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Stadtgemeinde und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden nur beklagte Partei) führt ein Vergabeverfahren für einen Auftrag über Pensionskassenleistungen in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Bekanntmachung durch. Vergebende Stelle ist eine Aktiengesellschaft - die nunmehrige 1. Nebenintervenientin (1. NI) auf Seiten der beklagten Partei - im Namen und auf Rechnung der beklagten Auftraggeberin. In den Ausschreibungsunterlagen... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Die beiden aus dem
Kopf: dieser Entscheidung hervorgehenden minderjährigen Kinder wurden aufgrund einer im Zuge des Scheidungsvergleiches ihrer Eltern unter Beiziehung eines Kollisionskurators erfolgten schenkungsweisen Übertragung grundbücherliche Miteigentümer einer Liegenschaft samt Eigentumswohnung. Nach Vorlage der auf die Wohungseigentümergemeinschaft lautenden Versicherungspolizze (Gebäudeversicherung) wurde der Versicherer vom Erstgericht (formularmäßig) ersucht, ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht verpflichtete den Drittantragsgegner, dem Antragsteller EUR 1.202,49 sA zu bezahlen und wies ein weiteres Begehren auf Zahlung von EUR 6.443,40 sA ab. Gegenstand ist ein Anspruch nach § 10 MRG. Das Rekursgericht verpflichtete den Drittantragsgegner, dem Antragsteller EUR 1.202,49 sA zu bezahlen und wies ein weiteres Begehren auf Zahlung von EUR 6.443,40 sA ab. Gegenstand ist ein Anspruch nach Paragraph 10, MRG. Das Rekursgericht sprach aus, dass der... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 IJN §60 Abs1JN §60 Abs3
Rechtssatz: Ein im Anwendungsbereich des §60 Abs1 JN ergangener gerichtlicher Auftrag an den Kläger, das Klagevorbringen in bestimmter Richtung zu ergänzen und bestimmte Urkunden und Augenscheinsgegenstände vorzulegen, ist ein Verbesserungsauftrag gemäß § 84 Abs 3 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 114/04b Entscheidungstext OGH 25.06.2004 1 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erteilte den Klägern, deren Begehren auf Feststellung (Streitwert 4.500 EUR), Unterlassung (Streitwert 4.000 EUR) und Beseitigung (Streitwert 2.000 EUR) gerichtet ist, nach Einritt der Streitanhängigkeit den Auftrag "iSd § 60 Abs 1 JN", ihr Vorbringen bis zum 2. 4. 2004 in drei Punkten zu ergänzen sowie Pläne und Lichtbilder "zur Veranschaulichung" der streitverfangenen Quellfassung zu übermitteln. Das Gericht zweiter Instanz wies den dagegen erhobenen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung zu einem Unterhaltsbeitrag von 1.350 S monatlich für den Sohn Moritz verpflichtet. Mit dem am 24. 6. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die Kinder zuletzt, den Unterhaltsbeitrag mit je 234 EUR monatlich festzusetzen. Das Erstgericht gab diesem Antrag mit Beschluss statt. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beabsichtigt, gegen die Tokio M***** Japan eine Forderung (Schmerzengeld EUR 65.000,--, Verdienstentgang EUR 530.000,--, in eventu Zahlung einer Rente von EUR 3.200,-- monatlich, Zahlung von EUR 70.000,-- an vorprozessualen Kosten) sowie ein Begehren auf Feststellung der Haftung der genannten Company für alle künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 9. 11. 2000 geltend zu machen. Der Antragsteller habe sich am 9. 11. 2000 im Rahmen einer Dienstrei... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung von 16.391,82 EUR sA und wies das Mehrbegehren von 3.678,99 EUR sA - unbekämpft - ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31. Dezember 1997 gefassten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Beklagten nicht Folge; es sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten z... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage, verbunden mit dem Antrag auf Ordination gemäß § 28 JN, begehrt die österreichische Klägerin die Zahlung von insgesamt EUR 7.261,12 sA vom beklagten deutschen Transportunternehmer mit der
Begründung: , über dessen Auftrag Transportleistungen von Budapest nach Gablitz sowie zwischen Gablitz und Wien erbracht zu haben; sämtliche Transportverträge unterlägen dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalem Straßengüterverkehr (CMR). Beide Rec... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 24. 6. 2003 beim Erstgericht eingebrachten Antrages auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens trug das Erstgericht dem Antragsteller auf, ein Vermögensverzeichnis, genau ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben, in dreifacher Ausfertigung, eine urkundliche Bescheinigung dafür, dass die Angaben im Vermögensverzeichnis richtig sind (durch Vorlage der Gehaltsbestätigungen für die letzten drei Monate) vor zu legen (Pkt. 1.) und weiters einen Kosten... mehr lesen...
Begründung: Der Vater stellt am 4. 3. 2003 den Antrag, die mit Beschluss vom 3. 7. 2000 bestimmte (Rekursentscheidung vom 6. 9. 2000) monatliche Unterhaltsverpflichtung von Euro 218,02 ab 1. 1. 2000 auf monatlich Euro 72 herabzusetzen. Die Mutter sprach sich gegen diesen Antrag aus. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10. 7. 2003 wies dieses den Herabsetzungsantrag für den Zeitraum von 1. 1. 2000 bis 30. 9. 2000 zurück und für den Zeitraum ab 1. 10. 2000 ab. Dem gegen diesen Beschlu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. August 2001 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden wider die Verpflichtete die Räumung einer näher bezeichneten Liegenschaft samt dem darauf errichteten Haus. Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Verpflichteten ein Räumungsaufschub gemäß § 35 MRG für die Dauer von drei Monaten bis zum 9. August 2003 bewilligt worden war, dahin ab, dass es den Antrag auf Räumungsaufschub abwies. Es sprach aus, dass der Wert des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragsgegners auf Wiederaufnahme des Verfahrens 26 Msch 33/00v zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragsgegners nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000,--, nicht aber EUR 20.000,-- übersteige, und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung richtet sich der Revisionsrekurs des Antragsgegners, welchen das Erstgericht dem Obersten Gerichtshofes vorlegte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27. März 2002 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden aufgrund eines vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz die Unterlassungsexekution und verhängte wegen eines behaupteten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel Geldstrafen über die Verpflichteten. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2002 trug das Erstgericht den Verpflichteten gemäß § 355 Abs 2 EO den Erlag einer Sicherheitsleistung von 7.000 EUR zur ungeteilten Hand au... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, die Verfügung-Zahlungsaufforderung des Gerichts von Mantua Nr 3758/90 Rep Nr 1312 vom 20. Juni 2000 für vollstreckbar zu erklären und ihr die zwangsweise Pfandrechtsbegründung sowie die Pfändung des von der Verpflichteten betriebenen Gewerbes zur Hereinbringung von 317.355,38 EUR sA zu bewilligen. Sie legte eine Seite des Verhandlungsprotokolls vom 9. April 1991, das Original der Verfügung-Zahlungsaufforderung des Gerichts von Mantua... mehr lesen...