Norm: AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs2AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §69 Abs3ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §502 Abs4ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3
Rechtssatz: Erhebt in den im § 508 Abs 1 ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliche... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 200.000,-- sA stattgegeben. Das vom Beklagten angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 4.2.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs2ZPO §84 Abs3 IZPO §474 Abs2
Rechtssatz: Stellt der Rechtsmittelwerber keinen Antrag nach § 14a Abs 1 und 2 AußStrG, sondern bringt er einen "außerordentlichen" Revisionsrekurs ein, so hat das Erstgericht das Rechtsmittel (sofort) dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen (4 Ob 73/98h). Voraussetzung ist allerdings, dass das Rechtsmittel Ausführungen darüber enthält, warum der Rechtsmittelwerb... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie 22.Bezirk als gesetzlicher Vormund der Kinder erhöhte das Erstgericht am 1.8.1996 den Unterhalt für die mj. Elvira W***** von bisher S 700,-- auf S 1.800,-- und für den mj. Leonhard W***** von bisher S 700,-- auf S 1.500,--. Der Rekurs des Vaters blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Vater gab beim Erstgericht einen "außerordentlichen" Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beiden Minderjährigen erhöhte das Erstgericht den vom Vater zu leistenden Unterhaltsbetrag für beide Minderjährige von bisher S 1.900 um je S 3.100 auf je S 5.000 monatlich. Infolge Rekurses des Vaters bestätigte das Gericht zweiter Instanz mit dem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) den Ausspruch der Unterhaltserhöhung ab 1.1.1991 - den Erhöhungsantrag für den Mo... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 23.1.1998 betrifft eine wechselrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert im Berufungsverfahren von S 137.504,71 sA. Mit ihr gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene "außerordentliche Revision" der Beklagten, worin diese beantragt, die außerordentliche Revision zuzul... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung vom 14.Februar 1997, 2 R 24/96f-12, verbot das Oberlandesgericht Wien der verpflichteten Partei, ab sofort bis 14 Tage nach Rechtskraft des über das Unterlassungsbegehren ergehenden Urteiles, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, insbesondere in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Rundfunk, anzukündigen, daß sie oder ein mit ihr in Geschäftsverbindung stehende... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3ZPO §474 Abs2ZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z3ZPO idF WGN 1997 §502 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs2ZPO §502 Abs4ZPO §528 Abs2aZPO §528 Abs3AußStrG idF WGN 1997 §14a
Rechtssatz: Hat der Rechtsmittelwerber das Rechtsmittel gegen das vom Berufungsgericht nach dem 31. Dezember 1997 gefasste Urteil rechtzeitig beim Erstgericht eingebracht und darin auch ausgeführt, warum er entgegen dem Ausspruch des Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht wies mit Endurteil das auf Amtshaftung gestützte restliche Klagebegehren auf Zahlung von 140.000 S sA (Schmerzengeld) sowie Feststellung (Streitwert 10.000 S) ab. Das Berufungsgericht gab in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Urteil (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß der Wer... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1aZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a
Rechtssatz: Erhebt in den im § 528 Abs 2 Z 1a und Abs 2a ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliches" Rechtsmittel bezeichnet wird (ve... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 Abs4ZPO §84 Abs3 IZPO §474 Abs2ZPO §506 Cb3ZPO §506 Cc
Rechtssatz: Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis im Sinn des § 84 Abs 3 ZPO, dann ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; das gilt nach § 474 Abs 2 Satz 2 ZPO auch für das Fehlen des Rechtsmittelantrages. Entscheidungstexte 4 Ob 73/98h Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht den Unterhaltsbeitrag des Vaters für bestimmte Zeiträume herab und wies das Mehrbegehren auf Herabsetzung des monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.300 auf S 2.600 für weitere Zeiträume ab. Infolge Rekurses des Vaters setzte das Rekursgericht in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) die Unterhaltsverpflic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 13 KSchG darf der Unternehmer das ihm vertraglich vorbehaltene Recht des Terminsverlusts nur ausüben, wenn er selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und der Unternehmer den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlusts und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. Der bloße... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 I
Rechtssatz: Wird ein Rechtsmittel ohne Rechtsanwalt erhoben, ist eine Verbesserung jedenfalls dann aufzutragen, wenn der Rechtsmittelwerber zum Ausdruck bringt, daß er eine bestimmte Entscheidung bekämpfen will. Entscheidungstexte 10 ObS 164/94 Entscheidungstext OGH 19.07.1994 10 ObS 164/94 European Case Law Ide... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 6. 1990, ON 5, wies das Erstgericht den Antrag des Klägers ab, ihm mit einstweiliger Verfügung für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens den abgesonderten Wohnort in der Weise zu bewilligen, dass die Beklagte die Ehewohnung zu verlassen habe. Dagegen erhob der Kläger - ein emeritierter Rechtsanwalt - einen von ihm selbst verfassten und unterfertigten Rekurs. Mit dem angefochtenen Beschluss verfügte das Rekursgericht die Rückstellung der Akten an das... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs3 I
Rechtssatz: Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 542/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 1 Ob 542/90 6 Ob 570/93 Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines Anspruches auf Überlassung einer Liegenschaft und Einräumung bücherlicher Rechte wurde eine einstweilige Verfügung gemäß § 382 Z 6 EO erlassen. Über Antrag der Gegnerin der gefährdeten Parteien hob das Erstgericht die Verfügung wegen Zeitablaufs auf. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde, unterließ jedoch einen Ausspruch über den Wert des... mehr lesen...