Begründung: Mit Beschluss eines Gerichtshofs erster Instanz, GZ 23 Nc 32/05m-2, wurde die bei einem Bezirksgericht anhängige Rechtssache 2 C 298/05t (Klage des nunmehrigen „Wiederaufnahmeklägers" gegen die „Wiederaufnahmsbeklagte") der beim Prozessgericht tätigen Richterin und dem Gerichtsvorsteher wegen deren Befangenheit abgenommen und einer gemäß § 77 Abs 2 RDG mit der Vertretung an erster Stelle betrauten Richterin eines anderen Bezirksgerichts unter Aufrechterhaltung der Zustä... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 1. 2005 wurde der Ablehnungsantrag des Betroffenen gegen zwei Richter des Landesgerichts Wels nach meritorischer Prüfung zurückgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss am 30. 3. 2005 und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, weil die in § 24 Abs 2 JN für das Rechtsmittelverfahren getroffene Sonderregelung auch im Außerstreitverfahren gelte. Gegen diese Entscheidung wendet sich der „Revisions - Rekurs" des u... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Parteien beantragten beim Erstgericht die Zwangsversteigerung einer Liegenschaftshälfte des Verpflichteten aufgrund eines schon rechtskräftig für Österreich für vollstreckbar erklärten Versäumnisurteils samt Kostenfestsetzungsbeschluss sowie eines Endurteils eines deutschen Amtsgerichts und die Vollstreckbarerklärung der zuletzt genannten Entscheidung. Das Erstgericht erklärte zunächst nur diesen Exekutionstitel für vollstreckbar. Die diesen Beschluss ... mehr lesen...
Norm: Bgld. BH-G §8ZPO §75
Rechtssatz: Wird ein Exekutionsantrag namens des Bezirkshauptmanns von einem Beamten mit dem Beisatz „im Auftrag" unterfertigt und mit einem Amtssiegel versehen, besteht grundsätzlich kein Anlass für das Exekutionsgericht, den Nachweis der Approbationsbefugnis zu verlangen. Entscheidungstexte 13 R 29/05w Entscheidungstext LG Eisenstadt 30.03.2005 13 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Exekutionsbewilligungsbeschluss hat das Erstgericht der betreibenden Partei die Fahrnis- und Gehaltsexekution aufgrund des vollstreckbaren Erkenntnisses des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland vom 10.3.2004, Zahl E 003/05/2003.018/002, zur Hereinbringung von Euro 100,-- sowie zur Hereinbringung der mit Euro 32,-- bestimmten Kosten des Exekutionsantrages bewilligt. Dagegen richtet sich der Rekurs des Verpflichteten mit dem Antrag, den angefoch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN stellt eine Sonderregelung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen über die Ablehnung von Richtern dar und verdrängt die allgemeinen Regelungen über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen (RIS-Justiz RS0098751; RS0007183; zuletzt 10 Ob 3/05x). Falls eine inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ablehnungsgründe erfolgte, bedeutet dieser Grundsatz, dass gegen die Zurückweisung der Ablehnung der Rekurs nur an da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Partei auf die Drittschuldnererklärung als unzulässig zurück. Das Rekursgericht wies den Rekurs der betreibenden Partei als gemäß § 65 Abs 2 EO iVm § 517 ZPO unzulässig zurück, weil die betriebene Forderung 2.000 EUR nicht übersteige; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Erstgericht wies den eingeschränkten Verzicht der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 26. 2. 2004 eingebrachten Klage von der Beklagten, die sie mit "Republik Österreich (Bund) Medizinische Fakultät, Währinger Gürtel 18-20, A-1090 Wien, Bundesbedienstete AKH" bezeichnete, Zahlung einer Abfertigung von EUR 19.225,89sA. Sie sei vom 1. 7. 1997 bis 31. 8. 2002 als Assistenzärztin an der Universitätsklinik für ***** beschäftigt gewesen. Dabei habe es sich um ein öffentlich-rechtliches Beamtendienstverhältnis nach dem BDG geha... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Rekursgericht in Abänderung der unter dem Aktenzeichen des Oppositionsverfahrens gefassten erstgerichtlichen Beschlusses die Aufschiebung der vom Exekutionsgericht bewilligten Forderungsexekution. Rechtliche Beurteilung Den gegen diese Entscheidung erhobenen, in einfacher Ausfertigung eingebrachten außerordentlichen Revisionsrekurs, der jeglicher Unterschrift entbehrt, legte das Erstgericht - wiederum... mehr lesen...
Begründung: Die rekursgerichtliche Entscheidung wurde dem Vertreter der Antragstellerin am 2. 10. 2001 zugestellt, eine Faxübermittlung des Revisionsrekurses erfolgte am 17. 10. und am 18. 10. langte eine vom Rechtsvertreter unterfertigte Ausfertigung des Revisionsrekurses bei Gericht ein. Rechtliche Beurteilung Zwar sind Eingaben mittels Telefax in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GeoG zulässig und fristenwahrend, wenn sie durch Beibringung einer gleichlau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Rekursgericht darauf hingewiesen, dass der Antragsgegner gegen den Sachbeschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 6. 3. 2000, GZ 15 Msch 26/97a-28, keinen Rekurs erhoben hat, sondern die Vollstreckung dieses Sachbeschlusses mit einer den Form- und Inhaltserfordernissen vollständig entsprechenden Oppositionsklage abwenden wollte (die zunächst auch zu 15 C 1477/00i des Erstgerichtes in Behandlung gez... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die den restlichen Kaufpreis für zwei Warenlieferungen und Nebengebühren in der Höhe von insgesamt 72.029,80 S sA begehrt, bezeichnete in der Mahnklage den Beklagten mit "Rudolf T*****, Privater, Oberlaaerstraße 127, 1100 Wien". Der Zahlungsbefehl wurde laut Rückschein am 22. 10. 1999 durch Hinterlegung zugestellt. Das Erstgericht wies den am 11. 11. 1999 zur Post gegebenen Einspruch des anwaltlich vertretenen "Rudolf T*****, Oberlaaerstraße 127, 1100... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 6. 1979 verstarb Mujaga M*****, der Vater des Klägers, bei einem Unfall. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 6. 11. 1979 wurde dieser Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und Hafija M*****, der Witwe nach dem Versicherten und Mutter des Klägers, ab 1. 6. 1979 eine Witwenrente sowie den sechs hinterlassenen Kindern des Versicherten, darunter auch dem am 9. 3. 1972 geborenen Kläger, ab 1. 6. 1979 Waisenrenten zuerkannt. Der Kläger ist bosnisch-herzegowinischer St... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat im Einklang mit der oberstgerichtlichen Judikatur (1 Ob 41/99g; JBl 1994, 119) hinsichtlich des mit Telefax eingebrachten Rekurses des Geschäftsführers, gegen den eine Zwangsstrafe verhängt worden war, ein Verbesserungsverfahren zur Nachholung der Unterschrift des Rekurswerbers angeordnet (ON 20). Das Erstgericht hat zur Verbesserung eine 14-Tages-Frist gesetzt (ON 21). Erst mit dem Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 1. 1999 beim Erstgericht eingelangte Drittschuldnerklage richtet sich gegen die Beklagte Anna D*****, geboren am *****. Nach dem Vorbringen im Antrag auf Erlassung eines Zahlungsbefehls hat die Klägerin gegen eine Gesellschaft mbH einen Exekutionstitel und die Pfändung und Überweisung der Forderung der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafterin Anna D***** aus der übernommenen und nicht voll einbezahlten Stammeinlage erwirkt. Das Erstgericht erließ den beant... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 21.4.1999 beim Erstgericht eingelangten Mahnklage begehrte die klagende Partei unter der Bezeichnung "Fa. Josef P*****" vom Beklagten die Bezahlung eines Betrages von ATS 2.202,31 sA. Mit Beschluss vom 26.4.1999 stellte das Erstgericht der klagenden Partei die Klage zur Verbesserung mit dem Auftrag zurück, die genaue Bezeichnung der klagenden Partei (entweder Inhaber mit Vor- und Zunamen oder Firma laut Unternehmerbuch) anzugeben. Am 5.5.1999 überreich... mehr lesen...
Norm: ZPO §75HGB §17 Abs2HGB §24 Abs1
Rechtssatz: Eine unter der bisherigen einzelkaufmännischen Firma fortgeführte OHG kann auch nur unter der tatsächlichen sich aus dem Firmenbuch ergebenden Firmenbezeichnung ohne Beifügung eines Gesellschaftszusatzes klagen und geklagt werden. Ein Verbesserungsauftrag, die Rechtsform der klagenden Partei zur Unterscheidung anzugeben, ist diesfalls unzulässig. Anmerkung 0000053 ... mehr lesen...
Begründung: Am 10. Februar 1995 wurde ein Rettungshubschrauber der klagenden Partei zu einem Rettungseinsatz im Bereich einer Vorarlberger Langlaufloipe gerufen. Nach der Landung bei einer Grenzkontrollstelle um 10 Uhr 52 hob der Pilot um 10 Uhr 55 wieder ab und flog etwa 60 bis 70 m über der Erdoberfläche eine Landstraße entlang in Richtung Hittisau. Dabei kollidierte der Hubschrauber - noch im Stadium des Erkundungsflugs - in einer Flughöhe von etwa 60 m bei einer Geschwindigkei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist keine juristische Person und nicht parteifähig (SZ 51/3; SZ 53/2; SZ 59/161; SZ 62/71; SZ 63/179). Nach ständiger Rechtsprechung kann der in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigende (SZ 49/17; SZ 62/1 ua) Mangel der Parteifähigkeit durch eine bloße Änderung der Parteibezeichnung (§ 235 Abs 5 ZPO) - auch von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht (ÖBl 1975,... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. 7. 1997, GZ 31 Cgs 86/95v-25, wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger ab 1. 11. 1990 eine Alterspension im gesetzlichen Ausmaß, ausgehend von einer Pensionsberechnung von 455 Versicherungsmonaten und unter Berücksichtigung einer 3 %igen Erhöhung wegen Aufschubes der Geltendmachung des Anspruches, zu gewähren. Das Mehrbegehren, dem Kläger eine über die Zugrundelegung ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 Abs5GBG §82aZPO §75ZPO §84 Abs1 IZPO §84 Abs2 IZPO §85 Abs1ZPO §125 Abs2
Rechtssatz: Erteilt das Gericht einen unzulässigen Verbesserungsauftrag und kommt die Partei diesem nach, so tritt dadurch eine Sanierung der ursprünglichen Fristversäumung nicht ein (vergleiche SSV-NF 6/68). Entscheidungstexte 5 Ob 275/98x Entscheidungstext OGH 27.10.1998 5 Ob 275/98x ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte als Mieterin der Wohnung top Nr 17 im Haus S*****gasse ***** in ***** W***** in ihrem gegen die Eigentümer des Hauses gerichteten Antrag die Feststellung des zulässigen Mietzinses für den Zeitraum 1992 bis 1995, die Festlegung des gesetzlichen Betriebskostenanteils für ihre Wohnung, die Legung von Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1992 bis 1994 und die Aufschlüsselung der Betriebskosten. Diese Anträge wies das Erstgericht ab. Dem v... mehr lesen...
Begründung: Mit am 10.9.1992 eingelangter Klage begehrte der Kläger vom Beklagten Mag.Peter K***** S 797.304 sA an Werklohn für die auftragsgemäße Planung und Lieferung der Lüftungsanlagen in dem vom Beklagten projektierten Casino in Prag. Der Beklagte wendete ein, daß er dem Kläger keinen derartigen Auftrag erteilt habe. Im übrigen seien die Leistungen des Klägers mangelhaft gewesen und hätten nicht dem Auftrag entsprochen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es st... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85
Rechtssatz: Bei Überreichung des Rekurses beim Rekursgericht unter gleichzeitiger Einbringung einer Kopie des Rekurses beim Erstgericht ist letztere für die Rechtzeitigkeit des Rekurses maßgeblich. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7RA61/00i. Diese ist nunmehr unter RW0000555 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85
Rechtssatz: Bei Überreichung des Rekurses beim Rekursgericht unter gleichzeitiger Einbringung einer Kopie des Rekurses beim Erstgericht ist letztere für die Rechtzeitigkeit des Rekurses maßgeblich. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7RA61/00i. Diese ist nunmehr unter RW0000555 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...