Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei G*****, Deutschland, gegen die verpflichtete Partei W*****, wegen 189.178 EUR sA, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Ing. Hans-Joachim S*****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. Februar 2010, GZ 10 R 11/10k-9, womit der Rekurs des Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist ein einstweiliger Sachwalter bestellt, dem als Aufgabenkreis die Vertretung vor Ämtern, Gerichten und Behörden übertragen wurde. Der Betroffene beantragte zu 2 C 296/10d des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems die Wiederaufnahme eines dort anhängig gewesenen Besitzstörungsverfahrens (2 C 1639/07z). Das Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems wies die Wiederaufnahmsklage am 18. März 2010 mit der
Begründung: zurück, dass eine Genehmigung durch den einstw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mit Wohnsitz im Sprengel des Bezirksgerichts Voitsberg begehrt mit ihrer bei diesem Gericht eingebrachten Klage von der Beklagten die Rückzahlung einer im Rahmen einer Werbeveranstaltung geleisteten Anzahlung auf einen Kaufvertrag, den sie widerrufen habe. In der Klage ist die Beklagte (in der Rechtsform einer AG) mit ihrer Firma und einem Postfach in der Schweiz angeführt. Die Klägerin bringt vor, es liege für sie ein Verbrauchergeschäft vor, weshalb sie de... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger Kurt M***** brachte am 22. 12. 2008 im ERV eine Klage ein, mit der er die Aufhebung der mit der Beklagten über den Erwerb von Wertpapieren geschlossenen Kommissions/Kaufverträge und die Rückzahlung von 16.159,83 EUR begehrte. Das im ERV übermittelte Deckblatt führte Kurt M***** als Erstkläger und die Einschreiterin Anna M***** als Zweitklägerin an. Zur Klage wurde auf das als Anlage beigefügte PDF-Dokument verwiesen. Dieses nimmt auf die Zweitklägerin in keine... mehr lesen...
Begründung: Nach Einbringen der Scheidungsklage im Mai 1995 gaben die damals unvertretenen Parteien mit Schriftsatz vom 2. Februar 1996 bekannt, dass sie eine für den 8. Februar 1996 anberaumte Verhandlung nicht besuchen würden. Das Verfahren werde „nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen auf gemeinsamen Antrag der Beteiligten fortzusetzen sein“. Mit Aktenvermerk vom 8. Februar 1996 hielt das Erstgericht fest, dass zur Verhandlung tatsächlich niemand erschienen sei und das V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 1. Juli 2009 wurde der Ablehnungsantrag des Antragstellers in Ansehung dreier namentlich genannter Richter des Landesgerichts ***** zurückgewiesen. Nach Beschlussfassung wurde über das Vermögen des Antragstellers mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 21. Juli 2009 Konkurs eröffnet und Mag. Alexandra Thomasberger zur Masseverwalterin bestellt. Am 22. Juli 2009 überreichte der Antragsteller einen Rekurs gegen den Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss hat der Oberste Gerichtshof Rekurse und einen außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei in einem Verfahren zur Delegierung einer Besitzstörungssache als unzulässig zurückgewiesen. Die anwaltlich nicht vertretene klagende Partei bekämpft diesen Beschluss mit einem als „Wiederaufnahme-Klage gem § 530 Abs 1 Z 4 ZPO" bezeichneten Schriftsatz, in dem sie ausführt, ihr Rekurs richte sich gegen diesen Beschluss, und „Rekurs-Anträge" ste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei G***** KG, *****, vertreten durch Dr. Michael Schneditz-Bolfras und andere Rechtsanwälte in Gmunden, wegen Herausgabe, Unterlassung und Urteils... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 9. 2008 wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag der Klägerin, die Besitzstörungssache an das Bezirksgericht Wels zu delegieren, ab. Eine schwerpunktmäßig im Sprengel des anderen Gerichts liegende Gerichtstätigkeit sei nicht zu erwarten. Deshalb sei die Delegierung nicht zweckmäßig. In dem gegen diesen Beschluss erhobenen, von einem Rechtsanwalt nicht unterfertigten Rekurs beantragte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Obersten Gerichtshof den Akt zur Entscheidung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen gegen den Beschluss des Rekursgerichts ON 50 vor. Einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf es jedoch nicht mehr: Rechtliche Beurteilung 1. Die Betroffene wäre zwar selbst, also ohne Vertretung durch ihren bestellten (Verfahrens-)Sachwalter rechtsmittellegitimiert gewesen, und zwar sowohl hinsichtlich d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat im Aufteilungsverfahren zwei Sachverständige bestellt und deren Gebühren bestimmt. Mit dem beim Rekursgericht angefochtenen Beschluss hat es die beiden Gebührenbestimmungsbeschlüsse durch den Ausspruch ergänzt, dass die Verpflichtung zum Ersatz der aus Amtsgeldern berichtigten Gebühren dem Grunde nach den Antragsgegner trifft. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat diesen Beschluss bestätigt. Der diesen Beschluss be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog dem Kindesvater mit Beschluss vom 9. 5. 2007 die Obsorge im Teilbereich der Verwaltung der Waisenpension für die beiden im
Spruch: genannten minderjährigen Kinder und übertrug diese dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Einen vom Vater dagegen erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht zurück, weil der Rekurswerber einem Verbesserungsauftrag nicht entsprochen hatte. Den ordentlichen Revisionsrekurs dagegen ließ das Rekursgericht mangels Vorliegens ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Beschluss 1. vom 8. 10. 2007 (ON 40) den Wirkungskreis des einstweiligen Sachwalters auf die „Vertretung des Betroffenen vor Gerichten" ausgedehnt, 2. vom 16. 2. 2008 (ON 53) Sachverständigengebühren bestimmt und den Betroffenen zu deren Bezahlung angewiesen sowie zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet und 3. vom 16. 2. 2008 (ON 54) Mag. Michael S***** zum Sachwalter für den Betroffenen bestellt und ausgesprochen, dass dieser als Kreis von ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Manfred S*****, gegen die beklagte Partei Dagmar D*****, wegen 3.617,40 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Parte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragstellers, ihm im Verfahren zur Ablehnung eines Richters Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu gewähren, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist unzulässig. Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO können Entscheidungen über die Verfahrenshilfe unabhängig von der Art der Erle... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des gegen ihn geführten Scheidungsverfahrens stellte der Beklagte den Antrag auf Zuspruch von Schadenersatz und angemessene Entschädigung gegen die Klägerin und weitere Personen wegen Verfahrensverschleppung und unrichtiger Aussagen im Scheidungsverfahren. Mit Urteil vom 20. 1. 2004, GZ 6 C 124/02s-67, gab das Erstgericht dem Scheidungsbegehren der Klägerin statt. Mit Beschluss vom gleichen Tag, GZ 6 C 124/02s-68, wies das Erstgericht die Anträge des Beklagten au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte beim Erstgericht die gerichtliche Feststellung, dass kein Vollmachtsverhältnis zum Beklagten bestehe; weiters habe es der Beklagte zu unterlassen, ohne Vollmacht für den Kläger tätig zu werden und Erklärungen oder Informationen abzugeben. Im Zuge dieses Verfahrens lehnte der Kläger den zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zuständigen Richter des Prozessgerichts ab. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige 7. Senat des Erstgerichts wies ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund des von ihr am 10. April 2008 erlassenen Rückstandsausweises zur Hereinbringung von 2.971,36 EUR samt Nebengebühren die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung an den dem Verpflichteten gehörenden Liegenschaftsanteilen bewilligt. Den gegen diesen Beschluss vom einstweiligen Sachwalter des Verpflichteten erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht als verspätet zurück und führte darüber hinaus in der
Begründung: des Zurückweisun... mehr lesen...
Begründung: Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07v, 282/07b, 31/08t (= ON 95 des Aktes) wurden mehrere Revisionsrekurse des Verpflichteten und der Verbots- und Fruchtgenussberechtigten zurückgewiesen. Damit wurden verschiedene Beschlüsse der Vorinstanzen, insbesondere auch die Exekutionsbewilligung ON 3 idF des Berichtigungsbeschlusses ON 25 rechtskräftig. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 30. Jänner 2008, AZ 3 Ob 268/07... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluss vom 3. Dezember 2007, U-15, für die beiden Kinder zusätzlich zur bisher auferlegten Unterhaltsleistung ab 1. Jänner 2005 einen weiteren Betrag von 98,26 EUR monatlich pro Kind an Unterhalt zu bezahlen. Mit Beschluss vom 24. Jänner 2008, U-20, wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag des Vaters ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen den Beschluss vom 3. Dezem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter G*****, gegen die beklagte Partei W***** AG, ***** wegen 12.763,41 EUR sA, über den „Rekurs" (Revisionsrekurs) des Klägers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 31. März 2008, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Wiederaufnahme des Verfahrens 16 Cg 295/88 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz sowie Verfahrenshilfe. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (§ 534 Abs 3 ZPO) zurück und den Verfahrenshilfeantrag wegen offenbarer Aussichtslosigkeit ab. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage wegen des Verstreichens der absoluten Klagefrist von zehn Jahren (Paragraph 534, Absat... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1Geo §60GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Die nach § 75 Z 1 ZPO erforderliche Bezeichnung des Gerichts erfasst sowohl die Angabe des Gerichts als auch dessen Adresse, wobei allerdings letztere bei Telefaxeingaben durch die konkrete Nummer des Empfangsgeräts des Gerichts ersetzt, jedenfalls aber ergänzt wird. Bei der Übermittlung der Telefaxeingabe kommt es ja nicht auf die auf dem Schriftstück aufscheinende Adresse, sondern auf die ins Se... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1Geo §60GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Die nach § 75 Z 1 ZPO erforderliche Bezeichnung des Gerichts erfasst sowohl die Angabe des Gerichts als auch dessen Adresse, wobei allerdings letztere bei Telefaxeingaben durch die konkrete Nummer des Empfangsgeräts des Gerichts ersetzt, jedenfalls aber ergänzt wird. Bei der Übermittlung der Telefaxeingabe kommt es ja nicht auf die auf dem Schriftstück aufscheinende Adresse, sondern auf die ins Se... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hatte beim Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zur Führung eines Schadenersatzprozesses gegen die im
Kopf: der Entscheidung angeführten Personen bzw Rechtsträger gestellt. Die Antragstellerin ist besachwaltert, das Pflegschaftsgericht hat die von ihr beabsichtigte Klageführung nicht genehmigt. Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Aussichtslosigkeit der Prozessführung zurück. Das Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1. seines Beschlusses wies das Gericht zweiter Instanz den Rekurs der Zweitverpflichteten gegen die Abweisung ihres Einspruchs gegen die Exekutionsbewilligung „als verspätet" mit der
Begründung: zurück, sie habe den der Unterschrift eines Rechtsanwalts entbehrenden Schriftsatz nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist verbessert. Zu Punkt 2. bestätigte es dagegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Zweitverpflichteten. Es sprach zu beiden Entscheidungen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Marktgemeinde G*****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OEG, Oberwart, gegen die beklagte... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und Iris P***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Der Antragsteller brachte einen Schriftsatz ein, der von ihm nicht unterfertigt ist und in dem wie im
Spruch: ersichtlich begehrt wird. Laut Amtsvermerk der Rechtspflegerin auf dem Vorlagebericht an das Rekursgericht überreichte der Antragsteller das Gesuch persönlich. Das Erstgericht bewilligte den Antrag. Das Rekursgericht gab dem Rekurs von Iris P*****, die das Fehlen der Untersc... mehr lesen...