Norm
Bgld. BH-G §8Rechtssatz
Wird ein Exekutionsantrag namens des Bezirkshauptmanns von einem Beamten mit dem Beisatz „im Auftrag" unterfertigt und mit einem Amtssiegel versehen, besteht grundsätzlich kein Anlass für das Exekutionsgericht, den Nachweis der Approbationsbefugnis zu verlangen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Approbationsbefugnis; Exekutionsantrag, Einschreiterbefugnis;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000061Dokumentnummer
JJR_20050330_LG00309_01300R00029_05W0000_001