RS OGH 2005/3/30 13R29/05w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2005
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Norm

Bgld. BH-G §8
ZPO §75

Rechtssatz

Wird ein Exekutionsantrag namens des Bezirkshauptmanns von einem Beamten mit dem Beisatz „im Auftrag" unterfertigt und mit einem Amtssiegel versehen, besteht grundsätzlich kein Anlass für das Exekutionsgericht, den Nachweis der Approbationsbefugnis zu verlangen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Approbationsbefugnis; Exekutionsantrag, Einschreiterbefugnis;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:2005:RES0000061

Dokumentnummer

JJR_20050330_LG00309_01300R00029_05W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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