Begründung: Im Gerichtsregister des Kreis-Wirtschaftsgerichtes Split als Registergericht ist unter der Registereinlage I-413/Split die "A*****" ***** (übersetzt: "A*****" Reiseagentur mit unbeschränkter Haftung; folgend Gesellschaft) mit Sitz in Dubrovnik, ********** eingetragen; das Unternehmen ist an das (szt.) jugoslawische Gesetz über Unternehmungen und an das (szt.) jugoslawische Gesetz über die Außenhandelsgeschäfte angepaßt. Unternehmensgegenstand ist unter anderem die D... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zur Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen Punkt 2 der zweitinstanzlichen Entscheidung (5 Ob 1512/92): Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31.1.1991, 24 Cg 21/90-40, wurde der nicht weiter begründete Antrag der Beklagten abgewiesen, "ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und eine ordentliche Verhandlung auszuschreiben." Dieser Beschluß wurde dem damaligen Beklagtenvertreter (einem im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt) am 6... mehr lesen...
Norm: ZPO §28ZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Die Unterschrift ist unbedingtes Erfordernis. Diese Bestimmung geht über den Rahmen einer Formalvorschrift hinaus. Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass die Einbringung des Schriftsatzes und sein Inhalt dem Willen der Partei entsprechen. Es soll Missbräuchen vorgebeugt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 510/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Klagevertreter eine Verbesserung durch Unterfertigung der für die Beklagten bestimmten Ausfertigungen der Klage auf. Dem Auftrag wurde mit der
Begründung: nicht entsprochen, aus § 89 Abs. 2 GOG idF der WGN 1989 ergebe sich, daß nur das Original der Eingabe, und nicht, wie zuvor, jede Gleichschrift eines Schriftsatzes unterschrieben werden müsse. Das Erstgericht wies daraufhin die Klage als zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung ungeeignet z... mehr lesen...
Norm: GOG §89 Abs2ZPO §75 Z3ZPO §80 Abs1
Rechtssatz: Die für die beklagte Partei bestimmte Ausfertigung der Klage muß nur dann nicht unterschrieben sein, wenn sie in einer Ablichtung besteht, auf der zumindest die Unterschrift originalgetreu abgebildet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 510/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 7 Ob 510/92 Veröff: RZ 1992/56 S 152 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §28ZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Die Unterschrift ist unbedingtes Erfordernis. Diese Bestimmung geht über den Rahmen einer Formalvorschrift hinaus. Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass die Einbringung des Schriftsatzes und sein Inhalt dem Willen der Partei entsprechen. Es soll Missbräuchen vorgebeugt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 510/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 ... mehr lesen...
Norm: GOG §89 Abs2ZPO §75 Z3ZPO §80 Abs1
Rechtssatz: Die für die beklagte Partei bestimmte Ausfertigung der Klage muß nur dann nicht unterschrieben sein, wenn sie in einer Ablichtung besteht, auf der zumindest die Unterschrift originalgetreu abgebildet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 510/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 7 Ob 510/92 Veröff: RZ 1992/56 S 152 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 2.760 S und 2.300 S sA die Exekution gemäß § 294 a und wies den Antrag des Verpflichteten auf Gewährung der Verfahrenshilfe ab. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten gegen die Exekutionsbewilligung erhobenen Rekurs nicht Folge und wies dessen Rekurs gegen die Ablehnung der Verfahrenshilfe zurück. Die vom Verpflichteten gegen diese beiden Beschlüsse des Rekursgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von S 3.016 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht wies mit Beschluß die Berufung der Beklagten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts zurück. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist brachte die Beklagte einen nicht anwaltlich gefertigten Schriftsatz beim Erstgericht ein, dem unter anderem zu entnehmen ist, daß sie den Beschluß des Berufungsgerichtes bekämpft und seine Beseitigung im Rechtsmittelweg anstrebt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Lambert H*** wurde erstmals im Jahre 1944 als offene Handelsgesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Gesellschafter waren ursprünglich Dorothea H*** und Pauline H*** (später verehelichte S***). Im Jahre 1963 trat anstelle von Dorothea H*** KommRat Lambert H***, im Jahre 1972 weiters die Firma Lambert und Elisabeth H*** Gesellschaft mbH als Gesellschafter ein. Im Jahre 1973 schied Pauline S*** als Gesellschafterin aus. Im Februar 1986 wurde die F... mehr lesen...
Begründung: Günter H*** lehnte am 14.4.1988 die Richterin des Bezirksgerichtes Hartberg Dr.Frieda Maria W*** als zur Entscheidung in die Rechtssache 2 C 2665/87 wegen Befangenheit ab. Obwohl er einen Delegierungsantrag gestellt habe, habe Dr.Frieda Maria W*** ein Versäumungsurteil gegen ihn erlassen. Der Vorsteher des Bezirskgerichtes Hartberg verwarf den Ablehnungsantrag. Dieser Beschluß wurde Günter H*** am 22.4.1988 zugestellt. Noch am selben Tag gab er ein zu Handen des Vorste... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 564.981,17 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner "Seraphin P*** & Söhne KG Bauunternehmen" angeblich zustehenden Bezüge bewilligt. Die Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner erfolgte am 15.9.1987. An diesem Tag äußerte sich die "Seraphin P*** & Söhne Ges.m.b.H." nach § 301 EO, daß der Verpflichtete schon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Durch den Teschener Frieden 1779 kam das Innviertel zu Österreich. Zwischen Passau und Engelhartszell verlief die Grenze damals entlang des rechten Donauufers. Durch den Vertrag zwischen Österreich und Bayern über die Territorial- und Grenzverhältnisse vom 2.Dezember 1851, RGBl. 1852/130, wurde die vormals am rechten Donauufer verlaufende Staatsgrenze zwischen Kräutelstein und dem Einfluß des Dandlbaches in die Mitte der Talschiffahrtsrinne verlegt. Nach Art. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist durch Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin des Raiffeisenkredites für O*** registrierte Genossenschaft mbH. Diese Genossenschaft hatte der Firma L*** Grundstücksverwertungs-GesmbH & Co KG (im folgenden: Kommanditgesellschaft) am 6. Mai 1976 zu Kontonummer 21028972 ein Darlehen von S 9,000.000,-- gewährt. Das Darlehen wurde auf den im Eigentum der Kommanditgesellschaft stehenden Liegenschaften EZ 436 KG Hall und EZ 48 KG Heiligkreu... mehr lesen...
Begründung: Unter der Bezeichnung "Firma Josef F*** GesmbH Großbäckerei" wird von der Beklagten die Bezahlung von 1,701.058 S s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt. Die klagende Partei behauptet, bei der Beklagten genau bezeichnete Geräte gekauft zu haben, doch hätten diese Geräte nicht die vereinbarte Leistung erbracht. Aus diesem Grunde habe die Klägerin die Bezahlung der Geräte verweigert und sei zu 13 Cg 151/83 des Handelsgerichtes Wien von der Beklagten auf Zahlung ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten gegen diesen betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft (ON 39, 41, 44 und 45). Der ordnungsgemäß geladene Verpflichtete scheint im Protokoll über die Meistbotsve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Honorar für Planungsarbeiten von Dipl.Ing. Johann O*** und der NIO-PLAN Allgemeine Bauplanungsgesellschaft, beide Wien 6., Amerlingstraße 17, 2,604.888,37 S samt Anhang. Nachdem, die Zweitbeklagte die in der Klagebeantwortung ihren vollen Firmenwortlaut, nämlich NIO-PLAN Allgemeine Bauplanungsgesellschaft mbH anführte, mangelnde Passivlegitimation eingewendet hatte, änderte die Klägerin die Beibezeichnung der Zweitbeklagten in N*** A*** B*** MBH... mehr lesen...
Norm: ZPO §1ZPO §75 Z1ZPO §235
Rechtssatz: Der Kläger bestimmt, wer Partei ist. Bei Unklarheiten ist jene Person als Partei anzusehen, die bei objektiver Betrachtung der Klagsangaben als solche erkennbar ist. Zu dieser objektiven Auslegung sind nicht nur die gemäß den §§ 226 Abs 3, 75 Z 1 ZPO vorgeschriebenen Angaben im
Kopf: des Schriftsatzes heranzuziehen, sondern jedenfalls der gesamte Inhalt der Klageschrift. Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte gegen den in der Klage mit „F*****“ bezeichneten Beklagten eine Klage auf Zahlung eines Betrags von 180.000 S sA ein und führte in der Klage aus: Der Beklagte sei Gesellschafter der Firma H***** & Co Gesellschaft mbH in *****. Der Kläger sei handelsrechtlich bestellter Geschäftsführer dieser Gesellschaft gewesen und habe dem Beklagten persönlich einen Betrag von 180.000 S zur Verfügung gestellt, zu dessen Rückzahlung sich dieser im Falle des vorze... mehr lesen...
Norm: ZPO §1ZPO §75 Z1ZPO §235
Rechtssatz: Der Kläger bestimmt, wer Partei ist. Bei Unklarheiten ist jene Person als Partei anzusehen, die bei objektiver Betrachtung der Klagsangaben als solche erkennbar ist. Zu dieser objektiven Auslegung sind nicht nur die gemäß den §§ 226 Abs 3, 75 Z 1 ZPO vorgeschriebenen Angaben im
Kopf: des Schriftsatzes heranzuziehen, sondern jedenfalls der gesamte Inhalt der Klageschrift. Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1ZustG §2 Z4
Rechtssatz: Wenn § 75 Z 1 ZPO von Wohnort spricht, so ist damit nicht nur die Angabe der Ortschaft selbst, sondern auch die genaue Bezeichnung der Wohnung innerhalb der Ortschaft durch Angabe eines allfälligen Bezirkes, der Straße, der Hausnummer und allenfalls der Stiegennummer und Türnummer gefordert. Die Angabe des Wohnortes muss so vollständig sein, dass die einwandfreie Zustellung der Klage an die richtige Stell... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 75 ZPO dient der einwandfreien Identifizierung der Parteien. Entscheidungstexte 2 Ob 650/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 650/84 9 ObA 87/04s Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 87/04s Beisatz: Eine einzelne Person soll so genau individualisiert werden, dass es zu keinen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 75 ZPO dient der einwandfreien Identifizierung der Parteien. Entscheidungstexte 2 Ob 650/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 2 Ob 650/84 9 ObA 87/04s Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 ObA 87/04s Beisatz: Eine einzelne Person soll so genau individualisiert werden, dass es zu keinen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1ZustG §2 Z4
Rechtssatz: Wenn § 75 Z 1 ZPO von Wohnort spricht, so ist damit nicht nur die Angabe der Ortschaft selbst, sondern auch die genaue Bezeichnung der Wohnung innerhalb der Ortschaft durch Angabe eines allfälligen Bezirkes, der Straße, der Hausnummer und allenfalls der Stiegennummer und Türnummer gefordert. Die Angabe des Wohnortes muss so vollständig sein, dass die einwandfreie Zustellung der Klage an die richtige Stell... mehr lesen...
Norm: ASGG §40ZPO §34ZPO §75 Z1ZPO §75 Z3ZPO §207 Abs1 Z2ZPO §207 Abs1 Z3ZPO §216 Abs1
Rechtssatz: Der Prozeßvertreter hat als direkter Stellvertreter der von ihm vertretenen Partei bei seinen Prozeßhandlungen seine Vertreterstellung und die vertretene Partei klarzustellen. Weist ein Rekurs nicht die genaue Bezeichnung der ablehnenden Partei auf und gibt er nicht an, daß der einschreitende Rechtsanwalt als Vertreter dieser Partei handelt, hafte... mehr lesen...